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   BayObLG, 03.07.1998 - 4Z BR 81/98   

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https://dejure.org/1998,8303
BayObLG, 03.07.1998 - 4Z BR 81/98 (https://dejure.org/1998,8303)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1998 - 4Z BR 81/98 (https://dejure.org/1998,8303)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 4Z BR 81/98 (https://dejure.org/1998,8303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des Betreuten bei der Entscheidung über die Verlängerung der Betreuerbestellung; Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das Gericht; Verweigerung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Anhörung des Betreuten bei einer Entscheidung über die Verlängerung der Betreuerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 873
  • BayObLGR 1998, 86
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93

    Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht;

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1998 - 4Z BR 81/98
    Andernfalls war die Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen - wie hier tatsächlich geschehen - entgegen § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG vor dem Landgericht objektiv nicht gewährleistet (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ).

    Angesichts der Besonderheiten dieses Falles kann die Ursächlichkeit der dargestellten Verfahrensfehler nicht ausgeschlossen werden (BayObLG FamRZ 1993, 1110 ; 1994, 451/452; Damrau/Zimmermann § 67 FGG Rn. 16c), so daß die angefochtene Entscheidung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 FGG i. V. m. § 550 ZPO aufzuheben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen war.

  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93

    Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1998 - 4Z BR 81/98
    Wegen dieser Begründungsmängel ist dem Rechtsbeschwerdegericht insoweit eine Überprüfung der landgerichtlichen Entscheidung nicht möglich (BayObLG NJW-RR 1994, 617; Jürgens Betreuungsrecht S 68 FGG Rn. 10).
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