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   BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99   

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https://dejure.org/1999,7166
BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99 (https://dejure.org/1999,7166)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.1999 - 3Z AR 18/99 (https://dejure.org/1999,7166)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 3Z AR 18/99 (https://dejure.org/1999,7166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens; Persönlichen Anhörungen der Betroffenen im Betreuungsvefahren; Persönliche Vorsprachen des Betreuers beim Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe bei Überprüfung der Voraussetzungen der Betreuung und Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a, § 46
    Abgabe des Betreuungsverfahren an das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene nicht nur vorübergehend untergebracht ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dachau - 2 AR 18/99
  • AG Freising - XVII 108/92
  • BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1594
  • BayObLGR 1999, 61
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 12.12.1995 - 11 AR 26/95
    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Unabhängig davon, ob die Betroffene aufgrund der bereits mehrere Jahre dauernden Unterbringung in dem Pflegeheim dort inzwischen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG hat (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 1997, 1363 [LS]; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341 ), stellt bereits der Umstand, daß die weiterhin erforderlichen - voraussichtlich wiederholten - persönlichen Anhörungen der Betroffenen rationeller vom Amtsgericht Dachau durchgeführt werden können, einen die Verfahrensabgabe rechtfertigenden wichtigen Grund im Sinne von § 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG dar (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 109 [LS]; OLG Stuttgart, BtPrax 1996, 191 ).
  • OLG Köln, 03.12.1997 - 16 Wx 312/97

    Ausnahmen vom Grundsatz, daß das am Aufenthaltsort des Betroffenen gelegene

    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Wesentliche Belange des Betreuers stehen dem Zuständigkeitswechsel nicht entgegen (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 1998, 840 [LS]).
  • BayObLG, 14.05.1996 - 3Z AR 31/96

    Klinik als gewöhnlicher Aufenthalt eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Unabhängig davon, ob die Betroffene aufgrund der bereits mehrere Jahre dauernden Unterbringung in dem Pflegeheim dort inzwischen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG hat (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 1997, 1363 [LS]; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341 ), stellt bereits der Umstand, daß die weiterhin erforderlichen - voraussichtlich wiederholten - persönlichen Anhörungen der Betroffenen rationeller vom Amtsgericht Dachau durchgeführt werden können, einen die Verfahrensabgabe rechtfertigenden wichtigen Grund im Sinne von § 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG dar (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 109 [LS]; OLG Stuttgart, BtPrax 1996, 191 ).
  • OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 8 AR 29/96
    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Unabhängig davon, ob die Betroffene aufgrund der bereits mehrere Jahre dauernden Unterbringung in dem Pflegeheim dort inzwischen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG hat (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 1997, 1363 [LS]; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341 ), stellt bereits der Umstand, daß die weiterhin erforderlichen - voraussichtlich wiederholten - persönlichen Anhörungen der Betroffenen rationeller vom Amtsgericht Dachau durchgeführt werden können, einen die Verfahrensabgabe rechtfertigenden wichtigen Grund im Sinne von § 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG dar (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 109 [LS]; OLG Stuttgart, BtPrax 1996, 191 ).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung des Abgabestreits berufen (§ 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Gemäß den für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens maßgebenden Grundsätzen (§§ 65a, 46 FGG , vgl. BayObLGZ 1996, 274, 276; 1998, 1, 2) hält der Senat den vom Amtsgericht Freising angestrebten Zuständigkeitswechsel für zweckmäßig und damit gerechtfertigt.
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Gemäß den für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens maßgebenden Grundsätzen (§§ 65a, 46 FGG , vgl. BayObLGZ 1996, 274, 276; 1998, 1, 2) hält der Senat den vom Amtsgericht Freising angestrebten Zuständigkeitswechsel für zweckmäßig und damit gerechtfertigt.
  • OLG Brandenburg, 23.05.1997 - 9 AR 5/97
    Auszug aus BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99
    Unabhängig davon, ob die Betroffene aufgrund der bereits mehrere Jahre dauernden Unterbringung in dem Pflegeheim dort inzwischen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 65 a Abs. 1 Satz 2 FGG hat (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 1997, 1363 [LS]; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341 ), stellt bereits der Umstand, daß die weiterhin erforderlichen - voraussichtlich wiederholten - persönlichen Anhörungen der Betroffenen rationeller vom Amtsgericht Dachau durchgeführt werden können, einen die Verfahrensabgabe rechtfertigenden wichtigen Grund im Sinne von § 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 FGG dar (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 109 [LS]; OLG Stuttgart, BtPrax 1996, 191 ).
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