Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01   

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BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01 (https://dejure.org/2001,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 4Z AR 29/01 (https://dejure.org/2001,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 4Z AR 29/01 (https://dejure.org/2001,2758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstandsvereinbarung; Schriftform; Vertragstext; AGB; Zuständigkeit

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung bei Verweis auf »umseitige« AGB

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1; ; ZPO § 38 Abs. 1; ; ZPO § 38 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 17 Abs. 1; ZPO § 38 .Abs. 1 und 2
    Gerichtsstandvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 359
  • ZIP 2001, 1564
  • BB 2001, 1498
  • BB 2001, 699
  • BayObLGR 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01
    Regelmäßig ist daher das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten bindenden Verweisungsbeschluss gelangt ist; denn die Bindung durch den Verweisungsbeschluss wirkt im Bestimmungsverfahren fort (BayObLGZ 1985, 397/399).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1993, 317/319; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 281 Rn. 17, 17a m. w. N.).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01
    Dem Erfordernis der Schriftlichkeit nach Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ ist genügt, weil der von den Parteien des Leasingvertrages unterzeichnete Vertragstext auf die umseitigen AGB verweist, die die Gerichtsstandsvereinbarung enthält (EuGH NJW 1977 494; Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. Art. 17 EuGVÜ Rn. 8).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01
    Ein Verweisungsbeschluss kann nur dann nicht als verbindlich hingenommen werden, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, so dass er objektiv willkürlich erscheint oder wenn er auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1993, 317/319; Zöller/Greger ZPO 22. Aufl. § 281 Rn. 17, 17a m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein

    Denn Art. 25 EuGVVO geht den §§ 38 ff ZPO als Spezialregelung vor (allg.M., vgl. z.B. BGHZ 82, 114; BGH NJW 80, 2023, BayObLG NJW-RR 2002, 359; Zöller/Geimer, ZPO 32. Aufl., Art. 25 EuGVVO, Rn 32-34 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2015 - 23 U 11/14

    Internationale Zuständigkeit nach Art. 23 I EuGVVO

    Ein spezieller Hinweis gerade auf die Gerichtsstandsklausel ist nicht notwendig (so Zöller-Geimer Art. Art. 23 EuGVVO Rn 23 unter Verweis auf EuGH 14.12.1976; BGH NJW 96, 1819; Karlsruhe RIW 2001, 621, 622; BayObLG NJW-RR 2002, 359 = RIW 2001, 699 = IPRspr 2001/138; Geimer/Schütze EuZVR Rn 86; Kröll ZZP 113 (2000), 147).

    In seinem Anwendungsbereich verdrängt Art. 23 EuGVVO das nationale Recht deshalb vollkommen, weil die VO insoweit eine in sich abgeschlossene Regelung des Rechts der Zuständigkeitsvereinbarungen darstellt, die einer Ergänzung durch das nationale Zuständigkeitsrecht nicht zugänglich ist (so Zöller-Geimer Art. 23 EuGVVO Rn 32 unter Verweis auf BayObLG NJW-RR 2002, 359 = RIW 2001, 699 = IPRspr 2001/138).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit bei einer Deliktsklage gegen ein

    Nachdem die Wirksamkeit der Klausel allein an Art. 17 LugÜ zu messen ist und weder nationale Normen der Inhaltskontrolle (vgl. Nagel/Gottwald, 6. Aufl., § 3 Rn. 169; Geimer/Schütze aaO. Rn. 72; Kropholler aaO. Rn. 19) noch nationale Prorogationsverbote entgegenstehen (OLG Stuttgart v. 09.11.1990, Az. 2 U 16/90, RIW 1991, 333; BayObLG NJW-RR 2002, 359; OLG Hamm RIW 2000, 382; Nagel/Gottwald aaO.; Kropholler aaO. Rn. 21 f.), bestehen keine Bedenken gegen die Wirksamkeit.
  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09

    Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur

    a) Zwar herrscht in Schrifttum und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger an die gängigsten Prozessverträge - Schiedsvereinbarungen und Zuständigkeitsvereinbarungen - gebunden sind (für viele Geimer , Internationales Zivilprozessrecht, 5. Auflage 2005, Rn. 3816 u. 1723 m.w.N.), allerdings beziehen sich die hierzu ergangenen Entscheidungen allesamt auf Zessionare schuldrechtlicher Ansprüche aus Verträgen, die entweder eine Schiedsklausel (BGH, Urt. v. 02.03.1978 - III ZR 99/76 - NJW 1978, 1585; BGH, Urt. v. 20.03.1980 - III ZR 151/79 - NJW 1980, 2022; BGH; Urt. v. 13.01.2005 - III ZR 265/03 - NJW 2005, 1125), eine Prorogation (BayObLG, Beschluss v. 11.04.2001, 4 Z AR 29/01 - NJW-RR 2002, 359) oder tatsächlich ein pactum de non petendo (BGH, Beschluss v. 26.04.2002 - BLw 32/01 - VIZ 2002, 528) zum Gegenstand hatten.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Diese Zuständigkeitsvereinbarung bindet auch die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Bauherrin, ihrer Versicherungsnehmerin (BayObLG, NJW-RR 2002, 359; Zöller/Geimer, a.a.O., Art. 23 RN 51).
  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

    Verweise genügen nur dann, "wenn der Hinweis ausdrücklich erfolgt ist, eine Partei ihm also bei Anwendung normaler Sorgfalt nachgehen kann" (EuGH Urt. v. 14.12.1975, NJW 1977, 494 Colzani ./. Rüwa; vgl. auch BayOblG NJW-RR 2002, 359; Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 27; Musielak/ Stadler , ZPO, 8. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03

    Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der

    Die Gemeinschaftsverordnung stellt eine in sich geschlossene Regelung des Rechts der Zuständigkeitsvereinbarung dar, die einer Ergänzung durch das nationale Zuständigkeitsrecht nicht zugänglich ist (BayObLG, NJW-RR 02, 359; NJW-RR 01, 699, 670; Zöller/Geimer, Anh. I, Art. 23 EuGVVO Rdnr. 32).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2009 - 4 U 72/08

    Bestimmtheit eines Klageantrags: Auskunft durch Vorlage von Jahresabschlüssen

    Eine zwischen ihm und der Beklagten getroffene Zuständigkeitsvereinbarung bände daher auch die Klägerin (BayObLG NJW-RR 2002, 359; Zöller/Geimer, 27. Aufl. 2009, Anh I Art. 23 EuGVVO Rn. 51; so auch für § 38 ZPO: BGH NJW 1980, 2023 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1992, 571, Zöller/Vollkommer, 27. Aufl., 2009, § 38 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00   

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https://dejure.org/2001,7278
BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,7278)
BayObLG, Entscheidung vom 09.01.2001 - 1Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,7278)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 1Z BR 137/00 (https://dejure.org/2001,7278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde ; Nicht verheiratete Eltern; Gemeinsame Sorge; Familienname; Stadtjugendamt

  • Judicialis

    BGB § 1617 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § ... 1617b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1617b Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1618a (a.F.); ; EGBGB Art. 224 § 3; ; PStG § 21 Abs. 1 Nr. 4; ; PStG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; PStG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Verbindlichkeit des Familiennamens des ersten Kindes nicht verheirateter Eltern für weitere Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Würzburg - UR III 32/99
  • LG Würzburg - 3 T 303/00
  • BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 856
  • BayObLGR 2001, 55
  • BayObLGZ 2001, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 211/95

    Möglichkeit der Neubestimmung eines Geburtsnamens für ein minderjähriges Kind im

    Auszug aus BayObLG, 09.01.2001 - 1Z BR 137/00
    Die vom Senat hierzu für die Neubestimmung des Geburtsnamens eines vor dem Inkrafttreten des Familiennamenrechtsgesetzes (Art. 7 § 1 Abs. 3 Satz 1 FamNamRG) geborenen minderjährigen Kindes aufgestellten Grundsätze (BayObLGZ 1996, 198/201 = FamRZ 1997, 232/233) gelten auch hier:.
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17

    Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für

    Hat das erstgeborene Kind seinen Namen - wie hier - zunächst kraft Gesetzes erhalten und üben die Eltern nach Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge ihr Neubestimmungsrecht nach § 1617 b Abs. 1 Satz 1 BGB nicht oder nicht fristgerecht aus, wird von der fast einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Unterlassen der Neubestimmung eine gestaltende Willensentscheidung gesehen, welche den gesetzlichen Erwerb überlagert und in Bezug auf den (fortgeführten) Namen dieses Kindes Bindungswirkung für dessen nachgeborene Geschwister erzeugt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 856 f. und FamRZ 1997, 232, 233 [zum Übergangsrecht]; OLG Frankfurt StAZ 2004, 272, 274; OLG Hamm FamRZ 2005, 1009, 1010; LG Flensburg Beschluss vom 24. Januar 2005 - 5 T 396/04 - juris Rn. 15; Staudinger/Hilbig-Lugani BGB [2015] § 1617 Rn. 49; Staudinger/Rauscher BGB [2016] Art. 224 § 3 EGBGB Rn. 8; MünchKommBGB/von Sachsen Gessaphe 7. Aufl. § 1617 Rn. 26 und § 1617 b Rn. 13; BeckOGK/Kienemund [Stand: 1. August 2019] BGB § 1617 b Rn. 20; BeckOK BGB/Pöcker [Stand: 1. August 2019] § 1617 b Rn. 8 und 8.1; Palandt/Götz BGB 78. Aufl. § 1617 b Rn. 5; Soergel/Zecca-Jobst 13. Aufl. § 1617 b Rn. 7; Homeyer [Fachausschuss Nr. 3697] StAZ 2004, 179; offen OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 441, 442; aA Weber in Scholz/Kleffmann/Doering-Striening Praxishandbuch Familienrecht Teil U [Stand: Februar 2016] Rn. 130).

    Trägt das nachgeborene Kind - wie hier - einen abweichenden Namen, ändert sich sein Geburtsname im Moment der Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach fast einhelliger und zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kraft Gesetzes in den Namen des erstgeborenen Geschwisterkindes (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 856; OLG Hamm FamRZ 2005, 1009, 1010; LG Flensburg Beschluss vom 24. Januar 2005 - 5 T 396/04 - juris Rn. 14; Staudinger/Hilbig-Lugani BGB [2015] § 1617 b Rn. 12; MünchKommBGB/von Sachsen Gessaphe 7. Aufl. § 1617 b Rn. 13; BeckOGK/Kienemund [Stand: 1. August 2019] BGB § 1617 b Rn. 19; Soergel/Zecca-Jobst 13. Aufl. § 1617 b Rn. 4; Hepting/Dutta Familie und Personenstand 2. Aufl. Rn. IV-250 f.; Pauling/Tanto in Schulz/Hauß Familienrecht 3. Aufl. § 1617 Rn. 4; Homeyer [Fachausschuss Nr. 3697] StAZ 2004, 179; Wachsmann [Fachausschuss Nr. 3659] StAZ 2003, 305, 306).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 3 Wx 202/05

    Zur Namensbestimmung eines Kindes unverheirateter Eltern innerhalb der

    Die vom Beteiligten zu 3 angeführte Entscheidung des BayObLG (StAZ 2001, 137) sei nicht einschlägig und berücksichtige im übrigen nicht hinreichend, dass der Gesetzgeber an die Nichtausübung des Neubestimmungsrechts gemäß § 1617 b BGB keine weiteren Rechtsfolgen geknüpft habe, außer derjenigen, dass das Neubestimmungsrecht nicht mehr ausgeübt werden könne, wenn es nicht binnen drei Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge ausgeübt werde.

    Die Bindungswirkung des § 1617 Abs. 1 S 3 BGB erfasse jedenfalls in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch die Fälle, in denen keine ausdrückliche neue Namensbestimmung für ein im Jahre 1994 geborenes Kind vorgenommen worden sei (vgl. BayObLG StAZ 2001, 137; Palandt-Diederichsen, BGB, 63. A., § 1617 b Rn. 6).

    aa) Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von dem Sachverhalt der dem vom Landgericht angeführten Beschluss des BayObLG (StAZ 2001, 137) zu Grunde lag.

  • OLG Hamm, 14.09.2004 - 15 W 22/04

    Namenserteilung für ein nachgeborenes Kind nicht verheirateter Eltern

    Dieser Ausschluss der Namenserstreckung gilt in beide Richtungen: Der Namenserwerb eines Kindes, für das eine alleinige elterliche Sorge eines Elternteils besteht, und zwar sowohl der gesetzliche Erwerbstatbestand gem. § 1617 a Abs. 1 BGB als auch die Erteilung des Namens des anderen Elternteils gem. § 1617 a Abs. 2 BGB, hat keine Bindungswirkung für ein später geborenes Kind, für das eine gemeinsame elterliche Sorge begründet ist (BayObLGZ 2001, 1 = StAZ 2001, 137 = FamRZ 2001, 856 = NJWE-FER 2001, 255; Staudinger/Coester, BGB, 13. Bearb., § 1617 a, Rn. 33, 41).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2005 - 11 Wx 12/05

    Name des Kindes: Erhalten des Namens eines nachgeborenen Geschwister nach

    Dies soll im Fall entsprechender Bindungswirkung sogar dazu führen, dass der Name des nachgeborenen Kindes sich kraft Gesetzes in den des vorgeborenen Kindes ändert, auch wenn die Eltern ihr Neubestimmungsrecht nicht ausüben, sofern das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (in diesem Sinne Münchner Kommentar/von Sachsen Gessaphe a. a. O. und Staudinger/Coester a. a. O.; ablehnend jedoch Bamberger/Roth, BGB, § 1617 b Rdnr. 6): Eine entsprechende Bindungswirkung für den Namen nachgeborener Geschwister soll nach der Rechtsprechung auch dadurch eintreten, dass die Eltern es bei der früheren Begründung der gemeinschaftlichen Sorge für ein vorgeborenes Kind unterlassen haben, dessen Namen nach § 1617 b Abs. 1 S. 1 BGB neu zu bestimmen (BayObLG FamRZ 2001, 856).
  • LG Flensburg, 24.01.2005 - 5 T 396/04

    Bestimmungsrecht der Eltern ist bzgl. der Namensgebung eingeschränkt bei

    Lassen sie die 3-Monatsfrist zur Neubestimmung des Kindesnamens ungenutzt verstreichen, so liegt darin zugleich eine Willensentscheidung, dass das Kind seinen bisherigen Familiennamen weiterführt (BayObLG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 ZBR 137/00, NJWE - FER 2001, 255; 2000, 56).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2649
BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
BayObLG, Entscheidung vom 14.11.2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
BayObLG, Entscheidung vom 14. November 2000 - 3Z BR 274/00 (https://dejure.org/2000,2649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Betroffener; Rein tatsächliche Fürsorge; Betreuervergütung; Zeitaufwand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für rein fürsorgliche Tätigkeiten

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1897 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836, § 1897 Abs. 1
    Pflichten eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung für Besuche nur mit Einschränkungen

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 120/94
  • LG Traunstein - 4 T 4825/98 T 1288/99
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

Papierfundstellen

  • BayObLGR 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Dem Berufsbetreuer sind danach die Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Aufgabenkreis für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47).

    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Jansen § 27 Rn. 27).

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 137/00

    Vergütung des Betreuers für Information einer Hilfsperson

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Für die Frage, ob der Zeitaufwand für eine bestimmte Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist, kommt es auf dessen Sicht an, also darauf, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215).

    (1) Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 15).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG BtPrax 2000, 214/215; Jansen § 27 Rn. 27).

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Die Feststellung des Tatrichters ist vielmehr rechtsfehlerfrei, wenn sie vom richtigen rechtlichen Ausgangspunkt aus auf der Grundlage bestimmter Tatsachen als möglich erscheint (BGH FGPrax 2000, 130).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Vielmehr hat der Betreuer den Betroffenen in dem für die rechtliche Besorgung der Angelegenheit erforderlichen Umfang auch persönlich zu betreuen (vgl. § 1897 Abs. 1 BGB; BT-Drucks. 11/4528,S. 114) und ist gehalten (§ 1901 Abs. 4 BGB), innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mildern (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1998 - 25 Wx 61/97
    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht gemäß §§ 1908i, 1836 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1223/1234), woran auch ein etwaiger Wunsch des Betreuten nichts ändert.
  • BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99

    Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Ebenso wie der Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233 und 1606) dient die Erstellung der Dokumentation der Tätigkeitszeiten nicht der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Betreuer, sondern allein seinem eigenen Interesse.
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Die Zeit für das Erstellen des Vergütungsantrags einschließlich der Dokumentation der Tätigkeiten eines Betreuers im Hinblick auf seinen Vergütungsantrag ist nicht zu vergüten (vgl. SchlHOLG BtPrax 1998, 238 m.w.N.; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 7; Palandt/Diederichsen BGB 59.Aufl. § 1836 Rn. 16; Dodegge NJW 1997, 2425; a.A. Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836a Rn. 21; Knittel BtG § 1836 BGB Rn. 34.).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Insbesondere hat er die Beweiswürdigung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20 m.w.N.; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 19).
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    Der Senat ist an diese Feststellungen gebunden, da das Landgericht den Sachverhalt ohne Rechtsfehler festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO; vgl. BayObLG BtPrax 2000, 123/124; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
    a) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1999, 123/126).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33; OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 443).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 352/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Eine Erstattungsfähigkeit ist hier ebenso wie für den Zeit- und Materialaufwand eines Berufsbetreuers zur Erstellung, Erläuterung und Durchsetzung seines Vergütungsantrages zu verneinen (vgl. hierzu OLG Hamm Rpfleger 1999, 391; OLG Schleswig FGPrax 1998, 223; BayObLG BtPrax 2001, 76) da diese Tätigkeiten nicht der Wahrnehmung der Interessen des Betreuten dienen, sondern zum Zwecke der Geltendmachung der eigenen Zahlungsansprüche des Betreuers erbracht werden.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer

    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02

    Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 -20 W 529/99 und vom 04. März 2002- 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76,77; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG Frankfurt Senatsbeschlüsse vom 15.1.2001 - 20 W 529/99 und vom 4.3.2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Vergütet wird zudem nur der für die Erfüllung der Aufgaben notwendige Zeitaufwand; insoweit ist der geltend gemachte (Zeit-)Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (vgl. - für den Betreuer - BayObLG BtPrax 2001, 76, 77; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Aufl. 1999 S. 111).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03

    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

    Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Vormund zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 - 20 W 529/99 und vom 04. März 2002 - 20 W 534/01).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 238/03

    Vergütung des Betreuers: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands für die Begleitung

  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 240/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes; Anforderungen an

  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 9 WF 205/01

    Zum Umfang des dem Verfahrenspfleger eines minderjährigen Kindes zustehenden

  • OLG Brandenburg, 30.11.2001 - 9 WF 189/01

    Ersatzfähige Pflichten eines Verfahrenspflegers als subjektiver

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 20 W 24/03

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes zur Information

  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11472
BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00 (https://dejure.org/2001,11472)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.2001 - 3Z BR 389/00 (https://dejure.org/2001,11472)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 3Z BR 389/00 (https://dejure.org/2001,11472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache; Angedrohte Abschiebung; Rechnenmüssen; Duldungsfrist; Ausländerbehörde; Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AuslG § 56

  • rechtsportal.de

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 56
    Angedrohte Abschiebung nach abgelaufener Duldungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 58 XIV 418/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 4 T 8748/00
  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00

Papierfundstellen

  • BayObLGR 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.04.1989 - BReg. 3 Z 38/89

    FreihEntzG; Rechtsverfolgung; Auslagen; Erstattung

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00
    Nach der zulässigen, insbesondere form- und fristgerechten Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde hat sich die Hauptsache durch die endgültige Entlassung des Betroffenen aus der Haft erledigt (vgl. BayObLGZ 1989, 131/133).

    Grundlage hierfür ist § 16 Satz 1 FreihEntzG, der, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Hauptsache erledigt, entsprechend anzuwenden ist (vgl. BayObLGZ 1989, 131/133).

  • BayObLG, 18.12.1985 - BReg. 3 Z 155/85

    Gebühr für die Anordnung einer Freiheitsentziehung

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00
    Aufgrund der vom Betroffenen hierauf abgegebenen Erklärung, die sich als Beschränkung des Rechtsmittels auf den Kostenpunkt darstellt, hat der Senat nunmehr über die gesamten Verfahrenskosten zu befinden (BayObLGZ 1985, 432/434).

    Ohne die Umstände, die zur Erledigung der Hauptsache geführt haben, wäre die Anordnung der Abschiebungshaft aufrechtzuerhalten gewesen (vgl. BayObLGZ 1985, 432/434).

  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00
    Dieser Sachverhalt erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG und rechtfertigt darüber hinaus die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG; vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGH NJW 1995, 1898 und BayObLGZ 1995, 17/21).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 13 L 1192/97

    Wohnraumsituation; Kirchenasyl; Duldung

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00
    Ob der Betroffene hier bereits innerhalb des Duldungszeitraums mit seiner Abschiebung hätte rechnen müssen, wofür sein Untertauchen spricht (vgl. BayVGH AuAS 1999, 98), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97

    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00
    Danach liegt der genannte Haftgrund nur vor, wenn der Ausländer die Verständigung der Ausländerbehörde von dem Aufenthaltswechsel unterläßt, obwohl er den Umständen nach damit rechnet oder zumindest rechnen muß, dass die Ausländerbehörde gegen ihn ein Abschiebungsverfahren eingeleitet hat oder einleiten wird (vgl. BayObLGZ 1997, 260/261).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 3Z BR 358/94
    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00
    Dieser Sachverhalt erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG und rechtfertigt darüber hinaus die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG; vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGH NJW 1995, 1898 und BayObLGZ 1995, 17/21).
  • AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04

    Abschiebungshaft: Notwendige richterliche Präventivkontrolle; verspätete Stellung

    - wenn der Ausländer den Umständen nach nicht damit rechnet oder rechnen musste, dass die Ausländerbehörde gegen ihn ein Abschiebungsverfahren eingeleitet hat oder einleiten wird (BayObLGZ 1997, 260 ff), was z. B. bei einer Duldung der Fall sein kann, nicht aber nach Ablauf des Duldungszeitraums (vgl. BayObLG vom 17.01.2001 - 3Z BR 389/00 -),.
  • LG Rostock, 02.10.2008 - 4 T 167/08

    D (A), persönliches Erscheinen, Auslandsvertretung, Mitwirkungspflichten,

    Im Regelfall wird der Ausländer daher nicht mit seiner Abschiebung im Duldungszeitraum rechnen müssen (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts v. 17.01.2001 - Az. 3Z BR 389/00, BayObLGR 2001, 55).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12099
BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00 (https://dejure.org/2001,12099)
BayObLG, Entscheidung vom 02.01.2001 - 3Z BR 398/00 (https://dejure.org/2001,12099)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Januar 2001 - 3Z BR 398/00 (https://dejure.org/2001,12099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Weitere Abschiebungshaft; Verhältnismäßigkeit; Frühe vollzogene Abschiebungshaft; Haftgrund; Sofortige weitere Beschwerde

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 3; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    AuslG § 57 Abs. 3; FGG § 12
    Verhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kempten - 2 XIV 56/00
  • LG Kempten - 4 T 2590/00
  • BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00

Papierfundstellen

  • BayObLGR 2001, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 07.01.2000 - 25 W 10139/99

    Berechnung der Sicherungshaft

    Auszug aus BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00
    Sollten sie bei der Berechnung der Gesamtdauer der Abschiebungshaft zu berücksichtigen sein (vgl. hierzu KG FGPrax 2000, 84; SchlHOLG FGPrax 1996, 38), kommt in Betracht, dass mit der neuerlichen Haftanordnung die grundsätzliche Hafthöchstdauer von sechs Monaten (§ 57 Abs. 3 Satz 1 AuslG) überschritten wurde.
  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00
    Dieser Sachverhalt erfüllt die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG und rechtfertigt darüber hinaus die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG; vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGH NJW 1995, 1898 und BayObLGZ 1995, 17/21).
  • BayObLG, 25.01.1995 - 3Z BR 358/94
    Auszug aus BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00
    Dieser Sachverhalt erfüllt die Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG und rechtfertigt darüber hinaus die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG; vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGH NJW 1995, 1898 und BayObLGZ 1995, 17/21).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Auszug aus BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00
    Ferner ist das Landgericht ersichtlich und ohne Rechtfehler davon ausgegangen, dass die Aufenthaltsgestattung, die der Betroffene aufgrund seines ersten Asylantrags erworben hatte (§ 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG), erloschen ist (§ 67 Abs. 1 Nr. 6 AsylVfG), dass die Asylfolgeanträge wegen ihrer Erfolglosigkeit die Haftanordnung nicht hinderten und dass bezüglich der Frage, ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, die Gewährung von Rechtsschutz ausschließlich den Verwaltungsgerichten obliegt (vgl. BayObLGZ 1993, 311/313; KG InfAus1R 2000, 230/232).
  • BayObLG, 25.03.2003 - 4Z BR 16/03

    Anrechnung früherer Haftzeiten bei Abschiebung

    Das Landgericht ist auf diese Rüge nicht eingegangen, obwohl nach der obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu durchaus Anlass bestanden hätte (vgl. Schlesw.-Holst. OLG FGPrax 1996, 38; KG InfAuslR 2000, 233 und BayObLG Beschluss vom 2.1.2001 - 3Z BR 398/00).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13291
BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00 (https://dejure.org/2001,13291)
BayObLG, Entscheidung vom 10.01.2001 - 3Z BR 359/00 (https://dejure.org/2001,13291)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 3Z BR 359/00 (https://dejure.org/2001,13291)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Beschwerdegericht; Maßgebliche Gründe; Erneute persönliche Anhörung; Betreuer

  • Bt-Recht

    Auswahl des Betreuers, Bedeutung eines Vorschlags des Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1901 Abs. 1; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vom Betroffenen vorgeschlagener Betreuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwandorf - XVII 39/00
  • LG Amberg - 31 T 828/00
  • BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00

Papierfundstellen

  • BayObLGR 2001, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00
    Vielmehr ist, wenn die Betroffene, wie hier, eine Person vorgeschlagen hat, nach der gesetzlichen Regelung diese zu bestellen, wenn die Entscheidung dem Wohl der Betroffenen nicht zuwiderläuft (BayObLG BtPrax 2000, 260; Knittel Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordert im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Anhörung des Beschwerdegegners jedenfalls in den Fällen, in denen ein der Beschwerde stattgebender Beschluss in seine Rechtsstellung eingreift und wenn eine Entscheidung zu seinen Ungunsten abgeändert werden soll (BVerfGE 19, 49/51; BayObLGZ 1988, 356/359; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 137).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93

    Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht;

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00
    Auch sinnvolle Vorschläge eines Geschäftsunfähigen sind zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1993, 1110; Knittel Betreuungsrecht § 1897 Rn. 18).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
    Auszug aus BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordert im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Anhörung des Beschwerdegegners jedenfalls in den Fällen, in denen ein der Beschwerde stattgebender Beschluss in seine Rechtsstellung eingreift und wenn eine Entscheidung zu seinen Ungunsten abgeändert werden soll (BVerfGE 19, 49/51; BayObLGZ 1988, 356/359; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 137).
  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00
    Damit ist er auch nicht mehr befugt, für die Betroffene Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1995, 267/268 f.).
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