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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2956
BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01 (https://dejure.org/2001,2956)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3Z BR 83/01 (https://dejure.org/2001,2956)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3Z BR 83/01 (https://dejure.org/2001,2956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuerbestellung; Krankheit; Keine freie Entscheidung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung gegen den Willen des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1
    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1244
  • BayObLGR 2001, 60
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

    Für die Bestellung eines Betreuers ist kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen läßt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 189).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    a) Eine Aufhebung der Betreuung kommt auch dann in Betracht, wenn sich herausgestellt hat, dass der mit der Bestellung des Betreuers erstrebte Erfolg nicht zu erreichen ist, weil der Betreuer seine Aufgaben nicht wirksam wahrnehmen und zum Wohl des Betroffenen nichts bewirken kann (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1551, 1553 und FamRZ 2001, 1244; OLG Schleswig FGPrax 2010, 32, 34).
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).

  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).

  • KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09

    Betreuungsverfahren: Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Vertreters; Nachweis

    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Gegen den Willen des Betroffenen ist die Bestellung eines Betreuers nur zulässig, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2001, 1244; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 W 100/09

    Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung

    Für die Bestellung eines Betreuers ist dann kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen lässt, weil die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLG, FamRZ 2001, S. 1244 f.).
  • KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09

    Betreuung: Notwendigkeit der Betreuerbestellung für den Aufgabenkreis

    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).
  • KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für

  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

  • AG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/12

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung für die Zwangsmedikation einer

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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3337
BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00 (https://dejure.org/2001,3337)
BayObLG, Entscheidung vom 17.01.2001 - 3Z BR 393/00 (https://dejure.org/2001,3337)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 3Z BR 393/00 (https://dejure.org/2001,3337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde ; Betreuerbestellung; Betreuervergütung; Mittelloser Betroffener; Erstgespräch

  • Bt-Recht

    Vergütung für die Zeit vor der Betreuerbestellung

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; ZSEG § 1; ; ZSEG § 9

  • rechtsportal.de

    BGB § 670, § 1835, § 1836; ZSEG § 1, § 9
    Vergütung des Betreuers vor seiner Bestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - XVII 189/00
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 1050/00
  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1160
  • FamRZ 2001, 575
  • BayObLGR 2001, 60
  • BayObLGZ 2001, 9
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
    a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536; Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
    a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536; Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
    Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung entsteht aufgrund seiner Bestellung mit Beginn seiner Tätigkeit (BayObLGZ 1995, 395).
  • LG Hamburg, 23.10.1995 - 314 T 174/95
    Auszug aus BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 393/00
    a) Der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig gemäß § 1836, § 1836a BGB (BayObLG BtPrax 1999, 30/31; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536; Knittel Betreuungsrecht § 1836 Rn. 26; Zimmermann FamRZ 1998, 521; a.A. LG Hamburg BtPrax 1996, 76; Bienwald BtPrax 1999, 222 f.).
  • LG Koblenz, 16.12.2003 - 2 T 821/03

    Betreuerwechsel wegen Zweifeln an der Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung

    Nach allgemeiner Ansicht, der sich die Kammer anschließt, ist der Zeitaufwand des Betreuers vor seiner Bestellung zum Betreuer nicht vergütungsfähig gem. §§ 1836, 1836 a BGB (BayObLG München, NJW-RR 2001, 1160; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 1999, 660; OLG Stuttgart, BWNotZ 2002, 44 f.; LG Saarbrücken, FamRZ 1998, 1533 f. [LG Saarbrücken 29.09.1997 - 5 T 666/97 ]; LG Duisburg, RPfleger 1996, 288).

    Ob der ehemaligen Betreuerin Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen zustehen (offen gelassen vom BayObLG, NJW-RR 2001, 1160) ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden (vgl. § 56 g Abs. 1 Satz 1 FGG).

    Für eine Anwendung der Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag ist daneben kein Raum (BayObLG München, NJW-RR 2001, 1160).

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01

    Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der

    Eine Betreuerbestellung mit rückwirkender Kraft ist nicht möglich (BayObLG NJW-RR 2001, 1160).

    Auch diese Bestimmung stellt nämlich wie § 1836 BGB darauf ab, dass der Betreuer bereits bestellt ist und aufgrund seines Amtes Aufwendungen zum Zwecke der Führung der Betreuung macht (BayObLG NJW-RR 2001, 1160).

  • LG Koblenz, 11.01.2005 - 2 T 20/05

    Vergütung des Berufsbetreuers nach Ablauf der Bestellung

    Dies schließt eine rückwirkende Bestellung ohne Ausnahme aus (BayObLG FamRZ 2001, 575).
  • OLG München, 19.08.2015 - 11 WF 1028/15

    Vergütung des rückwirkend bestellten Verfahrensbeistands

    a) Das Gesetz kennt die Rückwirkung einer Bestellung nicht und eine solche Rückwirkung würde auch etwa zu einer Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Bestellung eines Verfahrensbeistandes im Sinne von § 158 FamFG führen (vgl. etwa Keidel-Engelhardt, FamFG, 18. Aufl., § 168 Rn. 16; BayObLG, Beschl. v. 17.01.2001 - 3 ZBR 393/00, = FamRZ 01, 575 - für Betreuer; OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.12.2003 - 2 W 141/03, = FamRZ 06, 290; weitere Nachweise bei Engelhardt, a. a. O., Fn 47).
  • OLG Hamm, 16.03.2006 - 15 W 355/05

    Der Zeitaufwand vor Bestellung zum Betreuer ist nicht vergütungsfähig

    Daher ist eine Vergütungsfestsetzung nur für den Zeitraum ab der wirksamen Betreuerbestellung möglich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 1998, 179; BayObLG FamRZ 2001, 575; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44; OLG Köln OLGR Köln 2002, 142; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03

    Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten

    Es ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass rechtliche Voraussetzung sowohl einer Betreuervergütung als auch einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse gem. §§ 1835 ff iVm § 1908i BGB die Bestellung zum Betreuer ist und dass die Zeit, die ein vorgesehener Betreuer vor seiner Bestellung aufwendet, mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig ist (OLG Schleswig FamRZ 1998, 1536 = RPfl 1998, 470; BayObLGZ 2001, 9 = FamRZ 2001, 575 = BtPrax 2001, 123 = JurBüro 2001, 267; Palandt / Diederichsen, BGB 63. Aufl., § 1835 Rn 1, § 1836 Rn 9; Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl., § 1836a Rn 23; Erman / Holzhauer, BGB 11. Aufl., § 1896 Rn 23).
  • OLG Braunschweig, 12.12.2003 - 2 W 141/03

    Zeitpunkt des Entstehens eines Vergütungsanspruchs für einen Berufsbetreuer;

    Ein Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers entsteht frühestens ab dem Zeitpunkt seiner wirksamen Bestellung nebst Feststellung der Berufsmäßigkeit gemäß den §§ 69, 69 a Abs. 3 Satz 1 FGG (OLG Schleswig NJW-RR 1999, Seite 660; BayObLG, NJW-RR 2001, Seite 1160 ff; OLG Stuttgart BWNotZ 2002, 44f; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 294f = BtPrax 2002, 124; Soergel/ Zimmermann 13. Aufl. § 1836 BGB Rn. 43; Wagenitz Münchener Kommentar 4.Aufl. § 1836 BGB Rn.3, 7, § 1836 a BGB Rn.13).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 9 WF 190/08

    Erstattungsfähigkeit des Zeitaufwandes des Verfahrenspflegers vor Bekanntmachung

    Die Zeit, die ein Verfahrenspfleger vor seiner Bestellung aufwendet ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht vergütungsfähig (ganz herrschende Meinung, vgl. Palandt-Diederichsen, 67. Aufl., § 1835 Rdnr. 2; MüKo-Wagenitz, BGB , 4. Aufl., § 1836 Rdnr. 4; Soergel-Zimmermann, BGB , 13. Aufl., § 1836 Rdnr. 43; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2001, Az. 3Z BR 393/00; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 22. Oktober 2001, Az. 8 W 503/01, und vom 15. Juni 2004, Az. 8 W 509/03 - zitiert nach juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Mai 1998, Az. 2 W 55/98; Brandenburgisches OLG, 2. Familiensenat, Beschluss vom 7. Februar 2008, Az. 10 WF 238/07 - ausdrücklich jeweils für die Betreuervergütung, für die allerdings keine anderen Maßstäbe gelten als für den Verfahrenspfleger).
  • LG Koblenz, 23.09.2004 - 2 T 613/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuers für betreuungslose Zwischenzeiten;

    Dies schließt eine rückwirkende Bestellung ohne Ausnahme aus (BayObLG FamRZ 2001, 575).
  • LG Cottbus, 27.08.2003 - 7 T 516/02
    Dies schließt eine rückwirkende Bestellung ohne Ausnahme aus (vgl. OLG Schleswig, FarnRZ 1998, 1536; BayObLG, FamRZ 2001, 575).
  • LG Koblenz, 19.10.2004 - 2 T 655/04

    Anspruch auf Vergütung nebst Aufwendungsersatz eines Betreuers; Angemessene

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5980
BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01 (https://dejure.org/2001,5980)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 3Z BR 5/01 (https://dejure.org/2001,5980)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 3Z BR 5/01 (https://dejure.org/2001,5980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Persönliche Anhörung; Bestellung eines Gegenbetreuers; Vermögender Betroffener; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht

    Bestellung einer Gegenbetreuerin

  • Judicialis

    BGB § 1792; ; BGB § 1897; ; BGB § 1908c; ; BGB § 1908i; ; FGG § 12; ; FGG § 68; ; FGG § 69g

  • rechtsportal.de

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen entspricht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 701 XVII 262/93
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1555
  • BayObLGR 2001, 60
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Die Erklärung des Verfahrensbevollmächtigten im Beschwerdeschriftsatz ersetzt die mündliche Anhörung nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1203).

    Die persönliche Anhörung ist auch dann erforderlich, wenn die Betroffene durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ist (BayObLG FamRZ 1994, 1203).

  • BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 366/94

    Rechtliches Gehör des Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Bestellt das Landgericht auf die Beschwerde der Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers eine andere Person zum Betreuer, so muss es die Betroffene zur Person des neuen Betreuers in der Regel persönlich anhören (BayObLG BtPrax 1995, 105).
  • BayObLG, 28.10.1993 - 3Z BR 220/93

    Gegenbetreuer; Wert; Vermögen; Umfang; Tätigkeiten; Kontrollorgan;

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Dies folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 69i Abs. 5 FGG (BayObLG FamRZ 1994, 325;.Damrau/Zimmermann BtG § 1908i BGB Rn. 3; MünchKomm/Schwab § 1908i Rn. 10).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Dies war zulässig (BayObLGZ 1995, 220).
  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89

    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass die Betreuerin zu 1 gegen die Entscheidung des Erstgerichts keine Beschwerde eingelegt hat (BayObLG FamRZ 1990, 563; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 8).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
    Es lässt sich nicht ausschließen (BayObLGZ 1980, 23/25; Keidel/Kahl § 27 Rn. 18), dass das Landgericht bei persönlicher Anhörung der Betroffenen jeweils zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre.
  • OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05

    Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei

    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 41).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06

    Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten

    Die persönliche Anhörung des Betroffenen kann dann geboten sein, wenn Zweifel bestehen, ob der Betreuervorschlag eines Betroffenen seinem wirklichen Willen entspricht (BayObLG, NJOZ 2001, 1482, 1484).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Geht das Landgericht davon aus, dass ausnahmsweise auf eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen verzichtet werden kann, etwa weil Gegenstand des Beschwerdeverfahrens lediglich die Entscheidung von Rechtsfragen sind oder die persönliche Anhörung durch den Richter der ersten Instanz ordnungsgemäß erfolgt ist, erst kurz zurückliegt und durch eine erneute Anhörung der Kammer aufgrund konkreter Anhaltspunkte keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, so bedarf es in der Beschwerdeentscheidung jedenfalls einer Begründung für den Verzicht, damit dem Rechtsbeschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung ermöglicht wird (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rn. 29; BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2016 - 5 T 147/16

    Betreuungssache: Bestellung eines Gegenbetreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Deshalb begegnet die in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.03.2001 - 3 Z BR 5/01 - Juris, Rnr. 10) vertretene Auffassung, die persönliche Anhörung des Betreuten vor der Bestellung eines Gegenbetreuers sei nur ausnahmsweise erforderlich, Bedenken.
  • BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03

    Betreuungsrecht: Beschwerde gegen Betreuerbestellung - Anhörungspflicht

    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Ham FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
  • BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04

    Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung

    In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
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