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   BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00   

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https://dejure.org/2000,8682
BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00 (https://dejure.org/2000,8682)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.2000 - 1Z BR 52/00 (https://dejure.org/2000,8682)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 1Z BR 52/00 (https://dejure.org/2000,8682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Sittliche Rechtfertigung einer Kindesannahme; Anforderungen an das "Eltern-Kind-Verhältnis"; Mißbrauch des Rechtsinstituts der Volljährigenadoption

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1767 Abs. 1
    Erwachsenenadoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVI 14/97
  • LG Traunstein - 4 T 3279/98
  • BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 119 (Ls.)
  • BayObLGR 2001, 20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00
    a) Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, daß im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit des annehmenden Beteiligten zu 3 die deutschen Gerichte zur Entscheidung über die Annahme international zuständig sind (§ 43b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGG ) und daß für diese Entscheidung gemäß Art. 22 Satz 1 EGBGB das deutsche Adoptionsrecht maßgebend ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 183 ).

    Eine solche Beziehung zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern beschränkt sich unter den gegenwärtigen Verhältnissen, soweit nicht Unterhalt geleistet wird, in der Regel auf die innere Verbundenheit und die Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand (BayObLG FamRZ 1996, 183/184 m.w.N.).

  • BayObLG, 16.11.1999 - 1Z BR 115/99

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00
    Die anderen Zwecke dürfen lediglich Nebenfolge, nicht aber der ausschlaggebende Hauptzweck der Adoption sein (BayObLG FamRZ 1993, 236 ); sie bilden für sich allein keine Rechtfertigung der Annahme als Kind (BayObLG NJW 1, 985, 2094; FamRZ 1997, 638 ; StAZ 2000, 172, 182).

    Es hat daher zutreffend berücksichtigt, daß das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses nach dem äußeren Verhalten der Beteiligten und ihrer vergangenen und gegenwärtigen Lebensumstände beurteilt werden muß (vgl. BayObLG StAZ 2000, 172; OLG Zweibrücken NJWE-FER 1999, 295/296).

  • OLG Zweibrücken, 12.10.1988 - 3 W 130/88
    Auszug aus BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00
    Die in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sind gegeneinander abzuwägen (OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 537 /538).
  • BayObLG, 31.07.1992 - 1Z BR 69/92

    Erwachsenenadoption; Hauptzweck; Nebenzweck; Wunsch; Fortführung; Adelsnamen;

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00
    Die anderen Zwecke dürfen lediglich Nebenfolge, nicht aber der ausschlaggebende Hauptzweck der Adoption sein (BayObLG FamRZ 1993, 236 ); sie bilden für sich allein keine Rechtfertigung der Annahme als Kind (BayObLG NJW 1, 985, 2094; FamRZ 1997, 638 ; StAZ 2000, 172, 182).
  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00
    Auf das Element der inneren Verbundenheit, d.h. einer auf Dauer angelegten seelisch-geistigen Beziehung, kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn es um die Adoption eines Ausländers geht (KG FamRZ 1982, 641).
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 199/96

    Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption; Anforderungen an das

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2000 - 1Z BR 52/00
    Die anderen Zwecke dürfen lediglich Nebenfolge, nicht aber der ausschlaggebende Hauptzweck der Adoption sein (BayObLG FamRZ 1993, 236 ); sie bilden für sich allein keine Rechtfertigung der Annahme als Kind (BayObLG NJW 1, 985, 2094; FamRZ 1997, 638 ; StAZ 2000, 172, 182).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05

    Adoption: Sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen

    Die Voraussetzungen für die Bejahung eines Eltern-Kind-Verhältnisses müssen unter Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls feststehen; bleiben Zweifel, ist der Adoptionsantrag abzulehnen (BayObLGR 2001, S. 20 f. m.w.N.).

    Für die Adoption können zwar auch nicht-familienbezogene Motive, etwa - was hier in Betracht kommt - die Ersparnis von Erbschaftssteuer, von Bedeutung sein, als Hauptmotiv können sie eine Adoption aber nicht rechtfertigen (BayObLGR 2001, S. 20 f.; Staudinger/Frank, a.a.O., Rdn. 21 und 26 zu § 1767).

  • OLG Bremen, 15.03.2006 - 4 W 5/06

    Zurückweisung eines Antrags auf Annahme eines Kindes; Eltern-Kind-Verhältnis als

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