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BayObLG, 01.08.1956 - BReg. 1 St 109/56 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 2 Abs. 2; StPO §§ 81a, 304, 305
Anordnung ärztlicher Untersuchungsmaßnahmen
Papierfundstellen
- NJW 1957, 272
- BayObLGSt 1956, 180
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 11.07.1951 - BReg. III 214/51
Beschwerde gegen Anordnungen zu Untersuchungszwecken
Auszug aus BayObLG, 01.08.1956 - BReg. 1 St 109/56
Das gilt auch für Anordnungen des erkennenden Gerichts (Aufgabe von BayObLGSt 1951, 472).
- OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05
Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen …
Denn im Rahmen des § 81 a StPO dürfen nur genau angegebene und hinreichend bestimmt bezeichnete körperliche Eingriffe für zulässig erklärt werden, da der anordnende Richter und nicht der Sachverständige im Einzelfall zu prüfen hat, ob von einem körperlichen Eingriff ein Nachteil für die Gesundheit des Angeschuldigten zu besorgen ist (BayObLG NJW 1957, 272; OLG Hamm JMBlNW 1953, 117;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn 27). - OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 78/05
Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines …
Denn im Rahmen des § 81 a StPO dürfen nur genau angegebene und hinreichend bestimmt bezeichnete körperliche Eingriffe für zulässig erklärt werden, da der anordnende Richter und nicht der Sachverständige im Einzelfall zu prüfen hat, ob von einem körperlichen Eingriff ein Nachteil für die Gesundheit des Angeschuldigten zu besorgen ist (BayObLG NJW 1957, 272; OLG Hamm JMBlNW 1953, 117;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn 27). - OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 77/05
Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines …
Denn im Rahmen des § 81 a StPO dürfen nur genau angegebene und hinreichend bestimmt bezeichnete körperliche Eingriffe für zulässig erklärt werden, da der anordnende Richter und nicht der Sachverständige im Einzelfall zu prüfen hat, ob von einem körperlichen Eingriff ein Nachteil für die Gesundheit des Angeschuldigten zu besorgen ist (BayObLG NJW 1957, 272; OLG Hamm JMBlNW 1953, 117;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn 27). - OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97 u ä.) - auch wenn der Exploration durch den Sachverständigen eine gesundheitliche Allgemeinuntersuchung vorangeht - enthält keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, welcher eine Gleichstellung zu den in § 305 Satz 2 StPO genannten Maßnahmen rechtfertigten könnte (so OLG Zweibrücken MDR 1990, Seite 75 ; der Entscheidung des BayObLG vom 01. August 1996, NJW 1957 Seite 272 lag die Anordnung einer Untersuchung mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit zugrunde;… vgl. ferner Kleinknecht/Meyer/Goßner, StPO , 43. Aufl., § 81 a RN 30).
- VerfGH Bayern, 06.11.1981 - 36-VI-81
Verfassungsmäßigkeit von § 81a Strafprozessordnung (StPO) hinsichtlich der zur …
Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Rechtslehre enthält § 81 a Abs. 1 StPO auch die Rechtsgrundlage für die zur Untersuchung erforderliche Freiheitsentziehung, die allerdings kurzfristig sein und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen werden muß; die hier festgesetzte Dauer von längstens 5 Tagen ist in der Rechtsprechung und überwiegend auch im Schrifttum für hinnehmbar angesehen worden (vgl. BayObLG NJW 1957, 272 f. [BayObLG 01.08.1956 - BReg. 1 St 109/56]; OLG Celle NJW 1971, 256 f.; OLG Frankfurt MdR 1979, 694;… Müller/Sax/Paulus, StPO, 7. Aufl.1980, RdNr. 42 zu § 81 a;… Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl.1976, RdNrn. 4, 29 zu § 81 a;… Kleinknecht, StPO, 35. Aufl.1981, RdNr. 4 zu § 81 a; Genzel, NJW 1969, 1562 f.).