Rechtsprechung
BayObLG, 22.01.1957 - RReg. 2 St 947/56 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 207
Eröffnungsbeschluss ohne Unterschrift
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1957, 4
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89 Demgegenüber ist es ständ. Rechtspr. des BayObLG, daß ein Eröffnungsbeschluß (auch des Amtsgerichts) trotz fehlender Unterschrift wirksam sein kann, wenn sich aus den Umständen mit Sicherheit ergibt, daß er von dem zuständigen Richter stammt und der Richter das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte, es sich also nicht nur um einen Entwurf handelte (BayObLGSt 1957, 4; BayObLGSt 1958, 239 = JR 1959, 68 mit Anmerkung Sarstedt ..).
- BayObLG, 02.10.1958 - RReg. 1 St 455a
Fehlende Unterschrift auf einem Erfnungsbeschluss eines Amtsgerichts
»Ein Eröffnungsbeschluß des Amtsgerichts ist bei Fehlen der Unterschrift nur dann rechtswirksam, wenn das Schriftstück, das den Beschluß verkörpert, aus sich selbst heraus oder aus der Verbindung mit einem mit ihm in unmittelbarem Zusammenhang stehenden weiteren Schriftstück mit Sicherheit erkennen läßt, daß der Richter den Beschluß gefaßt hat (Ergänzung zu BayObLGSt 1957, 4).«.