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   BayObLG, 03.04.1967 - RReg. 4a St 7/67   

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https://dejure.org/1967,2955
BayObLG, 03.04.1967 - RReg. 4a St 7/67 (https://dejure.org/1967,2955)
BayObLG, Entscheidung vom 03.04.1967 - RReg. 4a St 7/67 (https://dejure.org/1967,2955)
BayObLG, Entscheidung vom 03. April 1967 - RReg. 4a St 7/67 (https://dejure.org/1967,2955)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 28 Abs. 2
    Überführungsfahrt

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1967, 53
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 07.11.2002 - 1St RR 109/02

    Anbringung von roten Fahrzeugkennzeichen - Anforderungen an eine wirksame

    Weder braucht der Empfänger des roten Kennzeichens Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, an dem das Kennzeichen angebracht wird, noch ist es notwendig, dass die mit dem roten Kennzeichen durchgeführte Fahrt demjenigen wirtschaftlich zugute kommt, dem das Kennzeichen zugeteilt worden ist (BayObLGSt 1967, 53/56 f.; 1995, 53/55; siehe auch Mehde NZV 2000, 111/114).

    Demgegenüber ist eine Strafbarkeit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG zurecht verneint worden, soweit - wie hier - lediglich gegen die Pflicht zur Eintragung des Fahrzeugs in einen Schein des Kraftfahrzeugscheinheftes (§ 28 Abs. 3 Satz 2 StVZO ) verstoßen wurde (BayObLGSt 1967, 53/59).

  • BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95

    Kurzkennzeichen

    Demzufolge kommt es - entgegen der im Bußgeldbescheid zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung - für die Wirksamkeit der.Zulassung grundsätzlich nicht darauf an, ob der besondere Fahrzeugschein (vgl. hierzu nachstehend Ziffer 2) ausgefüllt wurde (BayObLGSt 1967, 53/54 f.).

    Weder braucht der Empfänger des roten Kennzeichens Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, an dem das Kennzeichen angebracht wird, noch ist es notwendig, daß die mit dem roten Kennzeichen durchgeführte Fahrt demjenigen wirtschaftlich zugute kommt, dem das Kennzeichen zugeteilt worden ist (BayObLGSt 1967, 53/56 f.; offengelassen in BayObLGSt 1987, 22/24).

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