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   BayObLG, 20.11.1969 - 1a Ws (B) 74/69   

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https://dejure.org/1969,985
BayObLG, 20.11.1969 - 1a Ws (B) 74/69 (https://dejure.org/1969,985)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.1969 - 1a Ws (B) 74/69 (https://dejure.org/1969,985)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 1969 - 1a Ws (B) 74/69 (https://dejure.org/1969,985)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 579 (Ls.)
  • BayObLGSt 1969, 161
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Das vorlegende Oberlandesgericht will den Antrag, der nach § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG nur gegen ein Urteil gegeben ist, als unzulässig verwerfen, sieht sich daran aber durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. November 1969 (DAR 1970, 51 = NJW 1970, 579 Nr. 24 - nur Leitsatz -) und des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 26. November 1969 (VRS 38, 141) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 2a Ss OWi 242/00

    Unterzeichnung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde durch einen

    Eine weitergehende Anfechtungsmöglichkeit sieht das Gesetz nicht vor; lediglich bei Urteilen ist darüberhinaus die Zulassungsrechtsbeschwerde iSd §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 OWiG statthaft (vgl. OLG Düsseldorf JMBlNW 1989, 213 f = MDR 1990, 467 f = NStE Nr. 5 zu § 72 OWiG = NZV 1990, 163 f = VRS 78, 136 f = ZfS 1990, 394 jeweils mwN; BayObLGSt 1969, 161, 163).
  • BGH, 17.02.1972 - 4 StR 493/71

    Beschlussverfahren - Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Persönliches Erscheinen

    Deshalb ist gegen die Entscheidung im schriftlichen Verfahren zutreffend die Rechtsbeschwerde für zulässig erachtet worden, wenn der in § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG vorgeschriebene Hinweis ganz unterblieben ist (vgl. OLG Hamm - 4. Str.Sen. - VRS 37, 213; BayObLGSt 1969, 161, 173 ff; vgl. auch Rebmann/Roth/Herrmann § 72 OWiG Anm. 14; Göhler a.a.O. § 79 OWiG Anm. 2 E; ferner, soweit sie sich mit dieser Frage befassen, OLG Karlsruhe Die Justiz 1970, 425; OLG Hamm - 1. Str.Sen. - VRS 39, 128; BayObLG DAR 1971, 53; OLG Celle Urteil vom 4. Februar 1972 - 2 Ss (B) 296/71).
  • BayObLG, 25.07.1972 - RReg. 5 St 545/72

    Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

    »Die Vorschriften über die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gelten auch für eine Rechtsbeschwerde gegen eine unanfechtbare Beschlußentscheidung nach § 72 Abs. 1 OWiG ; eine solche wird ebenso wie eine nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 OWiG anfechtbare Beschlußentscheidung erst mit dem fruchtlosen Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist, bei fristgerechter Einlegung einer Rechtsbeschwerde mit deren Zurücknahme oder Verwerfung rechtskräftig (Aufgabe von BayObLGSt 1969, 161, 162/163).«.
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