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   BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72   

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https://dejure.org/1972,1497
BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72 (https://dejure.org/1972,1497)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72 (https://dejure.org/1972,1497)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1972 - RReg. 4 St 25/72 (https://dejure.org/1972,1497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Opiumgesetz; Betäubungsmittelgesetz; Hanf; Cannabis; Extrakt; Tinktur; Cannabis-Harz; Zubereitung; Strafrichter; Feststellungen; Verkehr; Unechte Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1972, 82
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72
    b) Hat der Angeklagte Stoffe oder Zubereitungen als solche der in § 1 bezeichneten Art in den Verkehr gebracht, ohne daß es solche waren - wobei zum Inverkehrbringen mehr gehÖrt als bloßes Anbieten (BGHSt 6, 246) -, so finden gemäß § 10 Abs. 4 OpiumG die gleichen Strafbestimmungen Anwendung.

    Der Handel damit ist aber schon in § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG enthalten, da hierher schon der Abschluß eines schuldrechtlichen Vertrags gehört, ohne daß der Gegenstand, mit dem gehandelt wird, wirklich verfügbar sein muß (BGHSt 6, 246).

  • OLG Celle, 08.11.1971 - 2 Ss 244/71
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72
    1. a) Im allgemeinen Sprachgebrauch werden unter "Haschisch" sowohl Indischer Hanf als auch das aus ihm gewonnene Harz und dessen Zubereitungen verstanden (OLG Celle NJW 1972, 349 ).
  • OLG Stuttgart, 03.06.1971 - 2 Ss 181/71

    Haschisch; Ziehen an der Pfeife; Verbrauch von Betäubungsmitteln ; Verkehr mit

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72
    Dagegen unterliegt jeglicher Verkehr mit Rohharz aus Indischem Hanf und den daraus gewonnenen Zubereitungen, wozu namentlich Haschisch zähl, dem absoluten Verbot des § 9 OpiumG (so im Ergebnis auch OLG Stuttgart NJW 1971, 2274 ), da diese Substanzen in der Medizin nicht verwendet werden und somit keine Notwendigkeit für, eine Erlaubnis für den Umgang damit besteht.
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Daneben soll das Verbot des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten den Konsumenten vor Gesundheitsgefährdungen durch die Imitate oder betäubungsmittelähnlichen Stoffe schützen (vgl. BT-Drucks. 9/500 - neu - S. 3; Winkler aaO Rdn. 30.2; Körner aaO Rdn. 816; zur früheren Rechtslage vgl. BayObLGSt 1972, 82, 86).
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 510/73

    Verurteilung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit

    Er fällt nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d) BetmG (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 1972 - 1 StR 391/72 - und vom 23. Januar 1973 - 1 StR 502/72 - BayObLGSt 1972, 82, 84).
  • BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74

    Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit

    Der Verstoß gegen § 9 BetmG und der Besitz von Cannabisharz ist in § 11 Abs. 1 Nr. 6 BetmG unter Strafe gestellt, während sich § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetmG auf "Blüten oder Fruchtstände der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen, denen das Harz nicht entzogen worden ist" (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 d BetmG), bezieht (vgl. BayObLGSt 1972, 82).
  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

    Auf die Frage, ob der Angeklagte Betäubungsmittel im Sinne des § 9 BetMG oder des § 1 Abs. 1 Nr. 1 d BetMG in Besitz gehabt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 23.3.1972 - RReg. 4 St 25/72 = BayOblGSt 1972, 82 = Pharmazeut. Zeitung 1972, 589 [591] = MDR 1972, 631 = BayVerwBl. 1972, 335 letztere nur Leitsatz), kommt es daher nicht mehr an.
  • BayObLG, 23.05.1973 - RReg. 4 St 68/73

    Haschisch; Geringe Menge; Konsumentenpreis; Betäubungsmittelgesetz; Gesamtmenge;

    Ob der Angeklagte Indischen Hanf i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 d OpiumG oder das daraus gewonnene Harz oder eine gebräuchliche Zubereitung dieses Harzes im Sinn von § 9 OpiumG (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 23.3.1972, BayObLGSt 1972, 82) erworben hat, macht keinen Unterschied in der rechtsethischen oder psychologischen Beurteilung der Tat.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.1978 - 3 Ss 430/78

    Betäubungsmittel; Ersatzstoff; Handel; Vorsatz

    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat nicht vom Beschluß des BayObLG vom 23. März 1972 (4 St 25/72) ab, auf den sich Joachimski (a.a.O.) beruft.
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