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   BayObLG, 13.01.1978 - RReg. 1 St 422/77   

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BayObLG, 13.01.1978 - RReg. 1 St 422/77 (https://dejure.org/1978,17254)
BayObLG, Entscheidung vom 13.01.1978 - RReg. 1 St 422/77 (https://dejure.org/1978,17254)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Januar 1978 - RReg. 1 St 422/77 (https://dejure.org/1978,17254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Überprüfbarkeit von Sicherungsmaßregeln und Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1978, 1
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Aufgrund der zulässigen Revision des Angeklagten hat das Revisionsgericht aufgrund der Sachrüge von Amts wegen und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch das Amtsgericht zu prüfen, ob dieses über den seiner Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt in zu engem oder zu weitem Umfang befunden hat (vgl. zur ähnlichen Sachlage bei einer Berufungsbeschränkung BayObLGSt 1978, 1; KK/Ruß StPO 4. Aufl. § 327 Rn. 11), hier also, ob das Amtsgericht die vom Angeklagten erklärte Beschränkung seiner Einsprüche auf den Rechtsfolgenausspruch zu Recht für wirksam erachtet hat.
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

    Dieser im Strafverfahren unbestrittene Grundsatz (vgl. BayObLGSt 1978, 1; KK/Ruß StPO 4. Aufl. § 318 Rn. 1, Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 352 Rn. 3 f je m.w.N.) beansprucht für das Verfahren über Ordnungswidrigkeiten gleichermaßen Geltung; denn es handelt sich letztlich um eine Frage der Rechtskraft, die auch im Bußgeldverfahren zu berücksichtigen ist.
  • BayObLG, 16.08.2004 - 1St RR 113/04

    Rechtswidrige Ausnahmen von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Das Revisionsgericht hat auf die Sachrüge hin von Amts wegen und ohne Bindung an die rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht zu prüfen, ob dieses über den seiner Beurteilung unterbreiteten Sachverhalt in zu engem oder zu weitem Umfang befunden hat (BayObLGSt 2003, 18/19; 1978, 1; KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 327 Rn. 11), hier also, ob das Landgericht die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Berufung auf die Ausnahme von der Sperrfrist zu Recht für wirksam erachtet hat.
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Eine solche Prüfung ist notwendig, wie sich - worauf das Bayerische Oberste Landesgericht zu Recht hingewiesen hat (NStZ 1985, 90; BayObLGSt 1978, 1; JR 1978, 248) - schon daraus ergibt, daß sonst der Angeklagte, gegen den eine Maßregel der Besserung und Sicherung neben einer Freisprechung angeordnet worden ist, in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt und ohne inneren Grund schlechter gestellt werden würde, als wenn die Maßregel neben einer Verurteilung angeordnet worden wäre (vgl. auch Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964, S. 203).
  • BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94
    Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht den seiner Beurteilung unterliegenden Sachverhalt im richtigen Umfang geprüft hat, insbesondere, ob der Gegenstand des Berufungsverfahrens in solcher Weise, wie das Berufungsgericht angenommen hat, durch eine Beschränkung der Berufung begrenzt war, wobei das Revisionsgericht an die rechtliche Beurteilung der Rechtsmittelbeschränkung durch das Berufungsgericht nicht gebunden ist (BGHSt 27, 70, 72; BayObLGSt 1974, 8; 1978, 1; BayObLG vom 5.12.1986 RReg. 1 St 260/86).
  • BayObLG, 24.07.1984 - RReg. 1 St 199/84
    »Hatte der Tatrichter den Angeklagten wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen und das Revisionsgericht auf die Revision der Staatsanwaltschaft insoweit, als nicht eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist, unter Verwerfung der weitergehenden Revision dieses Urteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so hat der Tatrichter in der neuen Verhandlung ohne Bindung an die der Freisprechung zugrunde liegenden Feststellungen des früheren Urteils selbständig zu prüfen, ob der Angeklagte eine rechtswidrige Tat begangen hat (Fortbildung von BayObLGSt 1978, 1).«.
  • KG, 10.02.2012 - 161 Ss 13/12

    Prüfungsumfang bei Berufungsbeschränkung auf die Maßregelanordnung nach

    Etwas anderes würde allenfalls nur dann gelten können, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten in der Weise ausdrücklich und unmissverständlich beschränkt worden wäre, dass er die im angefochtenen erstinstanzlichen Urteil für gegeben erachteten rechtswidrigen Taten und die Feststellung der Schuldunfähigkeit unangefochten lassen will (vgl. BayObLGSt 1978, 1, 4).
  • BayObLG, 29.07.1997 - 4St RR 161/97

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

    Das Revisionsgericht hat aufgrund einer zulässigen Revision vom Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht den seiner Beurteilung unterliegenden Sachverhalt in vollem Umfang überprüft hat, insbesondere ob der Gegenstand des Berufungsverfahrens in solcher Weise, wie das Berufungsgericht angenommen hat, durch eine Beschränkung der Berufung begrenzt war (BGH NStZ 1992, 298 ; BayObLGSt 1978, 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 352 Rn. 3, 4).
  • BayObLG, 30.01.1992 - 2St RR 19/92

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den

    Aufgrund der zulässigen und nicht beschränkten Revision der Angeklagten hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob ihre Berufung - wie das Landgericht angenommen hat - wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkt war (BayObLGSt 1974, 8; 1978, 1, jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
    Aufgrund des unbeschränkten Rechtsmittels hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht über den seiner Beurteilung unterliegenden Sachverhalt in vollem Umfang befunden hat, insbesondere ob der Gegenstand des Berufungsverfahrens, wie das Berufungsgericht angenommen hat, durch eine Beschränkung der Berufung begrenzt war (BayObLGSt 1957, 107; 1967, 14/15; 1971, 45/46; 1974, 8; 1978, 1).
  • BayObLG, 10.08.1994 - 2St RR 138/94

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

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