Rechtsprechung
   BayObLG, 07.03.1983 - RReg. 2 St 140/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1383
BayObLG, 07.03.1983 - RReg. 2 St 140/82 (https://dejure.org/1983,1383)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.1983 - RReg. 2 St 140/82 (https://dejure.org/1983,1383)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 1983 - RReg. 2 St 140/82 (https://dejure.org/1983,1383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beleidigung durch Verweigerung des Eintritts in eine Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2040
  • MDR 1983, 778
  • NStZ 1983, 456 (Ls.)
  • BayObLGSt 1983, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Der Tatbestand der Beleidigung verlangt, dass der Täter durch die gewollte Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre angreift (BGHSt 1, 288; 36, 145/148; BayObLGSt 1983, 32/33 f.).

    Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der ethische, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (BayObLGSt 1983, 32/33 f.; OLG Düsseldorf NJW 1992, 1335; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 26. Aufl. § 185 Rn. 2 m.w.N.).

    Ob eine Kundgabe solchen Inhalts vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BayObLGSt 1983, 32/33 f.).

  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18

    Strafurteil wegen Beleidigung: Bezeichnung von Polizeibeamten als "Flitzpiepen";

    Der Tatbestand der Beleidigung verlangt, dass der Täter durch die gewollte Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre angreift (BGHSt 1, 288; 36, 145; BayObLGSt 1983, 32; NJW 2005, 1291).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    a) Der Tatbestand der Beleidigung verlangt, dass der Täter durch gewollte Kundgabe der Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre angreift (BGHSt 1, 288; 36, 145/148; BayObLGSt 1983, 32/33 f.).
  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

    Dabei sind die gesamten Begleitumstände, in denen die Äußerung gemacht wurde, zu berücksichtigen, z.B. die Anschauung und Gebräuche der Beteiligten sowie die sprachliche und gesellschaftliche Ebene, auf der die Äußerung fiel (Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 2 WD 26.05 - NZWehrr 2007, 32 m.w.N.; BayObLG, Urteil vom 7. März 1983 - RReg 2 St 140/82 - NJW 1983, 2040; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1989 - 2 Ss 281/89 - 49/89 III - JR 1990, 345; Tröndle/Fischer, a.a.O.).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05

    Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der

    Dabei sind die gesamten Begleitumstände, in denen die Äußerung gemacht wurde, zu berücksichtigen, z.B. die Anschauung und Gebräuche der Beteiligten sowie die sprachliche und gesellschaftliche Ebene, auf der die Äußerung fiel (BayObLG, Urteil vom 7. März 1983 - RReg 2 St 140/82 - NJW 1983, 2040; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1989 - 2 Ss 281/89 - 49/89 III - JR 1990, 345; Tröndle/Fischer, a.a.O.).
  • AnwG Köln, 24.03.2011 - 10 EV 2/11

    Unsachliche Äußerung auf gegnerischem Schriftsatz

    So war seine Äußerung nicht nur objektiv eine Kundgabe der Missachtung des Bf. und eine soziale Herabwürdigung, wodurch die Grenze der strafrechtlich relevanten Beleidigung überschritten wurde (BGH 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148; Bay. NJW 83, 2040), vielmehr konnte der Bg. auch nicht damit rechnen, dass dies anders gesehen wird.
  • OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00

    Feststellungen bei Verurteilung wegen Beleidigung

    Missachtung oder Nichtachtung bringt eine wie hier schriftliche Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der sittliche, personelle oder soziale Geltungswert ganz oder, teilweise abgesprochen und ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (OLG Hamm, NJW 1971, S. 1852; Schönke-Schröder-Lenckner, StGB, 25. Aufl., § 185 Rdnr. 2 m.w.N.; BayObLG NJW 1983, S. 2040 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97

    Hans Söllner

    Nach herrschender Meinung ist allerdings bei den Straftatbeständen der §§ 185, 186 StGB die Prüfung des Rechtfertigungsgrunds aus § 193 StGB erst erlaubt, wenn zuvor der objektive und subjektive Tatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede festgestellt wurde (BGHSt 4, 194/197; 11, 273/276; BayObLGSt 1983, 32/35; vgl. auch Graul NStZ 1991, die die Feststellung nur des objektiven, nicht aber des subjektiven Tatbestands für erforderlich hält).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht