Rechtsprechung
   BayObLG, 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4252
BayObLG, 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85 (https://dejure.org/1985,4252)
BayObLG, Entscheidung vom 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85 (https://dejure.org/1985,4252)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Oktober 1985 - 3 ObOWi 85/85 (https://dejure.org/1985,4252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Bußgeldbescheids nach § 139b Abs. 1 i.V.m. § 147 Abs. 3 Nr. 2 GewO aufgrund einer nur verbalen Verweigerung der Betriebsbesichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zustellung eines persönlichen Bußgeldbescheides an einen Gewerbegehilfen

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 168
  • BayObLGSt 1985, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85
    Ob etwas anderes dann gilt, wenn die Geschäftsführerin nach außen als selbständige Gewerbetreibende auftritt, braucht hier nicht entschieden zu werden, da Anhaltspunkte in dieser Richtung nicht vorliegen (das Bundesverwaltungsgericht bejaht in diesem Fall die Anwendungsmöglichkeit des § 183 Abs. 1 ZPO BVerwG MDR 1974, 337 [BVerwG 09.10.1973 - BVerwG V C 110.72] ).
  • OLG Hamm, 06.10.1983 - 2 U 112/83
    Auszug aus BayObLG, 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85
    Ersatzzustellungen, die die Geschäftsführerin persönlich und nicht die GmbH betreffen, können deshalb grundsätzlich nur nach § 181 und § 182 erfolgen (vgl. zum Komplex Ersatzzustellungen gemäß § 183 ZPO an den Geschäftsführer einer GmbH BayObLGZ 1985, 20 mit zahlreichen weiteren Hinweisen; OLG Hamm NJW 1984, 2372; OLG Celle MDR 1957, 234).
  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84

    Formvoraussetzungen für den Beginn einer Beschwerdefrist; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BayObLG, 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85
    Ersatzzustellungen, die die Geschäftsführerin persönlich und nicht die GmbH betreffen, können deshalb grundsätzlich nur nach § 181 und § 182 erfolgen (vgl. zum Komplex Ersatzzustellungen gemäß § 183 ZPO an den Geschäftsführer einer GmbH BayObLGZ 1985, 20 mit zahlreichen weiteren Hinweisen; OLG Hamm NJW 1984, 2372; OLG Celle MDR 1957, 234).
  • OLG Bamberg, 12.12.2005 - 3 Ss OWi 1354/05

    Verjährungsunterbrechung - Fehlerhafte Ersatzzustellung: Versehentlich die

    Denn der Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig (nur) Angestellter ("Gewerbegehilfe") der Gesellschaft und nicht selbst Gewerbetreibender; als solcher handelt der Geschäftsführer nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sondern im Namen und für Rechnung der GmbH (BayObLGSt 1985, 113/114 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht