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   BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87   

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https://dejure.org/1987,2199
BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87 (https://dejure.org/1987,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87 (https://dejure.org/1987,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Dezember 1987 - RReg. 3 St 226/87 (https://dejure.org/1987,2199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrzeug; Unfall; Täuschung; Konkrete Gefahr; Nachahmung; Haftpflichtversicherung; Manipulation

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3165
  • VersR 1988, 591
  • BayObLGSt 1987, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).

    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen nur vor, wenn die abzuurteilende Tat geeignet ist, die Gefahr der Nachahmung zu begründen, oder wenn unabhängig davon eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten zu verzeichnen ist (vgl. BGH, GoltdArch 1986, 509 [hier: III (310) 140 a]; NStZ 1986, 358 ..).

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Allerdings ist eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur dann gerechtfertigt, wenn sie im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände notwendig ist (vgl. [u. a.] BGH, NStZ 1984, 409 ; LK, aaO., RdNr. 25), wobei nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (vgl. [u. a.] BGHSt 17, 321/324; Mösl, NStZ 1983, 160/162).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    (a) »... Grundlagen der Strafzumessung sind in erster Linie die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung wie auch der Grad der persönlichen Schuld des Täters (vgl. BGH, NJW 1987, 2685 [hier: III (310) 144 c]).
  • BGH, 04.07.1962 - 4 StR 68/62

    Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung bei einer auf Trunkenheit

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Innerhalb des Bereichs schuldangemessenen Strafens ist jedoch auch die Generalprävention Ä obwohl in § 46 StGB nicht erwähnt Ä ein legitimer Strafzweck (vgl. BGH, NStZ 1986, 358 ; BGHSt 28, 318/326), deren Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angekl. zu tun (vgl. BGHSt 17, 354/357; LK, StGB , 10. Aufl., § 46 RdNr. 21 ).
  • BGH, 28.03.1984 - 2 StR 137/84

    Beurteilung des Mundverkehrs und Afterverkehrs bei der Strafzumessung einer

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 226/87
    Allerdings ist eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur dann gerechtfertigt, wenn sie im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände notwendig ist (vgl. [u. a.] BGH, NStZ 1984, 409 ; LK, aaO., RdNr. 25), wobei nur Umstände berücksichtigt werden dürfen, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits berücksichtigten allgemeinen Abschreckung liegen (vgl. [u. a.] BGHSt 17, 321/324; Mösl, NStZ 1983, 160/162).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Sie stehen daher der Kenntnisnahme durch das Revisionsgericht offen, ohne daß es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf (vgl. BGHSt 6, 292, 296; BayObLGSt 1987, 171, 173; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2452, 2453; Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 3; Meyer-Goßner/Cierniak StV 2000, 696, 699).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23

    Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung

    Es ist als historische Tatsache allgemeinkundig und kann daher vom Senat verwendet werden, um Lücken in den Urteilsfeststellungen zu schließen (vgl. BayObLG, Urteil vom 30. Dezember 1987, 3 St 226/87, juris Rn. 22; MeyerGoßner/Schmitt, § 337 Rn. 25), dass die Aufschrift "Arbeit macht frei" als Toraufschrift in mehreren nationalsozialistischen Konzentrationslagern verwendet wurde, neben Auschwitz beispielsweise auch in Theresienstadt und Dachau.
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Es kann damit sogar Lücken in den Urteilsfeststellungen schließen und Widersprüche ausräumen (BGHSt 6, 292 = NJW 1954, 1656; BGHSt 49, 34 = Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 -, zitiert nach juris Rn. 17; BayObLG, NJW 1988, 3165, 3166; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1993, 2452, 2453; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 337 Rn. 25; Hanack, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 1998, § 337 Rn. 135).
  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
    Insoweit können die Feststellungen aber jedenfalls durch gerichts- und allgemeinkundige Tatsachen ergänzt werden (BayObLGSt 1987, 171/173; KK- StPO /Pikart 3.Aufl. § 337 Rn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41.Aufl. § 337 Rn. 25).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Dem Revisionsgericht ist es aber, um Lücken in den Feststellungen zu schließen, gestattet, auf offenkundige Tatsachen zurückzugreifen (BayObLG, Urteil v. 30. Dezember 1987, 3 St 226/87, BayObLGSt 1987, 171, 173; Franke in Löwe-Rosenberg, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 152).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
    a) Grundlage der Strafzumessung sind in erster Linie die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung wie auch der Grad der persönlichen Schuld des Täters (BGH NJW 1987, 2685, 2686; BayObLG NJW 1988, 3165, 3166).
  • BayObLG, 17.09.1996 - 4St RR 142/96

    Strafzumessung: Fiktive Gesamtstrafenbildung im Rahmen eines Härteausgleichs

    Dagegen ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (vgl. BGH Großer Senat für Strafsachen BGHSt 34, 345/349; BayObLGSt 1987, 171/172).
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