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   BayObLG, 30.06.1987 - RReg. 1 St 115/87   

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BayObLG, 30.06.1987 - RReg. 1 St 115/87 (https://dejure.org/1987,12598)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1987 - RReg. 1 St 115/87 (https://dejure.org/1987,12598)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - RReg. 1 St 115/87 (https://dejure.org/1987,12598)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 318
    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1987, 69
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 27.12.2005 - 83 Ss 72/05
    Hat das Berufungsgericht den Umfang der Beschränkung verkannt und trotz einer wirksamen Beschränkung auch zu dem in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch entschieden, so ist sein Urteil insoweit aufzuheben (so schon SenE vom 13.01.1995 - Ss 593/94 - in einem Fall unzulässiger Schuldspruchänderung - Fahrlässigkeit statt Vorsatz - zu Gunsten des Angeklagten; SenE v. 26.10.1995 - Ss 547/95 - SenE v. 02.08.2002 - Ss 306/02 - SenE v. 19.04.2002 - Ss 154-155/02 - BayObLG VRS 73, 384; Bessel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 327 Rdnr. 18; Ruß a.a.O. § 327 Rdnr. 11; Frisch, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 327 Rdnr. 26, 27; Dölling, in: Alternativ-Kommentar StPO, § 327 Rdnr. 7; Meyer-Goßner a.a.O. § 327 Rdnr. 9 und § 352 Rdnr. 4).
  • BayObLG, 27.05.2003 - 4St RR 47/03

    Begründungserfordernis bei Verurteilung wegen Gewährung einer Gelegenheit zum

    Zwar stehen Mängel in der sachlich-rechtlichen Bewertung der Tat der Wirksamkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch nicht entgegen, solange die grundsätzliche Strafbarkeit der verfahrensgegenständlichen Tat nicht zweifelhaft ist (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 352/353) und das geltende Recht lediglich falsch angewendet wurde (vgl. BayObLGSt 1987, 69/70; Meyer-Goßner § 318 Rn. 17 a).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 53 Ss 50/18

    Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

    Die frühere Rechtsprechung erachtete in den Fällen, in denen der Schuldspruch nicht rechtsfehlerfrei begründet wurde, das Amtsgericht also das Recht durch fehlerhafte Subsumtion falsch angewendet hatte, die Beschränkung des Rechtsmittels als wirksam (BGHSt 7, 283, 285; BayObLG VRS 73, 384), wobei der wirkliche Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden könne (BGHSt 10, 71; OLG Zweibrücken NJW 1966, 1086).
  • BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00

    Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit

    In einem solchen Fall muss sich deshalb das Berufungsgericht erstmals mit der Frage der Schuldfähigkeit befassen mit der Folge, dass sich im Berufungsverfahren die Prüfung der nur die Rechtsfolgen betreffenden Frage einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit nicht von der Prüfung der den Schuldspruch betreffenden Frage eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit trennen läßt (BayObLGSt 1987, 69/70 m. w. N.).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

    Die bloße Fehlerhaftigkeit des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils bei der Anwendung gültiger Strafnormen macht eine Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß nicht in jedem Falle unwirksam (BGHSt 7, 283; BayObLGSt 1987, 69 und 1988, 62/63; Hanack in LR StPO 24. Aufl. § 337 Rn. 54, 56; Ruß in KK StPO 3. Aufl. § 318 Rn. 9, 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 318 Rn. 17, 33, § 352 Rn. 3, 4).
  • BayObLG, 15.06.1993 - 4St RR 41/93

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Andernfalls würde das Institut der Rechtsmittelbeschränkung zur völligen Bedeutungslosigkeit abgestuft, weil die Wirksamkeit der Beschränkung so lange in der Schwebe wäre, bis durch das Rechtsmittelgericht festgestellt wird, ob der Schuldspruch richtig ist oder nicht (vgl. BayObLGSt 1987, 69/70).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ss 31/18

    Unwirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

    Die frühere Rechtsprechung erachtete in den Fällen, in denen der Schuldspruch nicht rechtsfehlerfrei begründet wurde, das Amtsgericht also das Recht durch fehlerhafte Subsumtion falsch angewendet hatte, die Beschränkung des Rechtsmittels als wirksam (BGHSt 7, 283, 285; BayObLG VRS 73, 384), wobei der wirkliche Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden könne (BGHSt 10, 71; OLG Zweibrücken NJW 1966, 1086).
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