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   BayObLG, 10.04.1987 - 3 St 1/85   

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https://dejure.org/1987,3448
BayObLG, 10.04.1987 - 3 St 1/85 (https://dejure.org/1987,3448)
BayObLG, Entscheidung vom 10.04.1987 - 3 St 1/85 (https://dejure.org/1987,3448)
BayObLG, Entscheidung vom 10. April 1987 - 3 St 1/85 (https://dejure.org/1987,3448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung; Pauschvergütung; Pflichtverteidiger; Strafsache; Umfangreich; Wahlverteidiger-Höchstgebühr; Zeitaufwand; Auswärtig

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 870
  • AnwBl 1987, 619
  • BayObLGSt 1987, 39
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Sachsen, 08.01.2014 - L 8 AS 585/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das Tage- und Abwesenheitsgeld dient nämlich nicht nur - wie der Beschwerdeführer meint - dazu, durch die Geschäftsreise verursachte Mehrkosten abzugelten, sondern ist auch eine Entschädigung für die wegen der Reise nicht mögliche Ausübung seiner sonstigen Geschäfte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10.04.1987 - 3 St 1/85 - juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.11.2003 - AR (S) 8/03 - juris - jeweils zu §§ 99, 28 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 21. Aufl., Nr. 7003 - 7006 RdNr. 59; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., Nr. 7003 - 7006 VV RVG RdNr. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2019 - L 7 AS 5/17

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Bestimmung

    Es handelt sich um eine Pauschale, mit der der Rechtsanwalt dafür entschädigt wird, dass er sich seinem Wirkungskreis vorübergehend im Interesse des Mandanten entziehen muss (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. April 1987 - 3 ST 1/85 - juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, 7003 - 7006 VV RVG RdNr. 28).
  • OLG Celle, 11.02.2005 - 1 ARs 293/04

    Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Beiordnung

    Derartige Reisezeiten wirken sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 11.12.2000, 3 ARs 147/99 P, und vom 2.2.2005, 1 ARs 9/05 P; vgl. auch BayObLG MDR 1987, 870; OLG Bamberg JurBüro 1987, 1687; Hartmann, 34. Aufl., § 51 RVG Rn. 7) nicht auf die Pauschvergütung aus und können nur über die Auslagen in Ansatz gebracht werden.
  • OLG Bremen, 08.07.1998 - BL 108/98

    Anforderungen an das Vorliegen einer besonders schwierigen und umfangreichen

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  • OLG München, 15.09.2014 - 6 St (K) 24/14

    Pauschgebühr, eigene Ermittlungen, Vernehmungstermin außerhalb der

    Die durch die Geschäftsreisen zu den Vernehmungsterminen dem Antragsteller entstandenen Mehrkosten werden durch das Tage- und Abwesenheitsgeld nach VV RVG Nr. 70005ausgeglichen, das auch als Entschädigung für die wegen der Reise nicht mögliche Ausübung sonstiger Geschäfte dient (BayObLGSt 1987, 39,41 mwN; Müller-Rabe: in Gerold/Schmidt, aaO, 7000 VV, Rdn. 59).
  • OLG Jena, 24.11.2003 - AR (S) 8/03

    Möglichkeit eines Strafbefehls bei einem umfangsreichen Strafverfahren;

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