Rechtsprechung
   BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2211
BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87 (https://dejure.org/1988,2211)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87 (https://dejure.org/1988,2211)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 1988 - RReg. 2 St 244/87 (https://dejure.org/1988,2211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 86a
    Verstoß gegen den Schutzzweck des § 86a StGB

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2901
  • MDR 1988, 694
  • BayObLGSt 1988, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Nur eine solche Verwendung, die dem Schutzzweck der Norm ersichtlich nicht zuwiderläuft, erfüllt den Tatbestand nicht (BGHSt 25, 30/32; 28, 394/396/398).

    § 86a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen - ungeachtet der damit verbundenen Absichten - sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30/33).

    Der Angeklagte hat jedoch den objektiven Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt, weil die vom Amtsgericht festgestellte Art der Verwendung des Hakenkreuzes nicht gegen den oben definierten Schutzzweck dieser Vorschrift verstößt; dies ist ersichtlich, nämlich für einen objektiven, unbefangenen Beobachter ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30/34; 28, 394/398; OLG Köln NStZ 1984, 508).

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Nur eine solche Verwendung, die dem Schutzzweck der Norm ersichtlich nicht zuwiderläuft, erfüllt den Tatbestand nicht (BGHSt 25, 30/32; 28, 394/396/398).

    Der Angeklagte hat jedoch den objektiven Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt, weil die vom Amtsgericht festgestellte Art der Verwendung des Hakenkreuzes nicht gegen den oben definierten Schutzzweck dieser Vorschrift verstößt; dies ist ersichtlich, nämlich für einen objektiven, unbefangenen Beobachter ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30/34; 28, 394/398; OLG Köln NStZ 1984, 508).

  • OLG Hamm, 17.03.1982 - 6 Ss 242/82
    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Es ist demzufolge generell und ungeachtet des Gegenstandes, auf dem es abgebildet ist, als ein nach §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB verbotenes Kennzeichen anzusehen (HansOLG Hamburg JR 1982, 76 ff., OLG Hamm NJW 1982, 1656 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Auf eine solche Art der Verwendung könnten sie sich also nicht berufen, um daraus eine Rechtfertigung für eine Verwendung in ihrem Sinn herzuleiten (vgl. BGHSt 25, 133/136 f.).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Dieses war das Hauptkennzeichen der NSDAP und damit das einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (vgl. BGHSt 23, 64/78; 29, 73/83).
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Dieses war das Hauptkennzeichen der NSDAP und damit das einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation (vgl. BGHSt 23, 64/78; 29, 73/83).
  • OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81

    Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Es ist demzufolge generell und ungeachtet des Gegenstandes, auf dem es abgebildet ist, als ein nach §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB verbotenes Kennzeichen anzusehen (HansOLG Hamburg JR 1982, 76 ff., OLG Hamm NJW 1982, 1656 ff. jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.05.1984 - 3 Ss 886/83

    Verfassungswidrige Organisation; Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BayObLG, 26.02.1988 - RReg. 2 St 244/87
    Der Angeklagte hat jedoch den objektiven Tatbestand des § 86a StGB nicht erfüllt, weil die vom Amtsgericht festgestellte Art der Verwendung des Hakenkreuzes nicht gegen den oben definierten Schutzzweck dieser Vorschrift verstößt; dies ist ersichtlich, nämlich für einen objektiven, unbefangenen Beobachter ohne weiteres erkennbar (vgl. BGHSt 25, 30/34; 28, 394/398; OLG Köln NStZ 1984, 508).
  • AG Hannover, 19.12.2013 - 220 Bs 1/12

    Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener (hier: im Zusammenhang mit

    Von den möglichen Tathandlungen des § 189 StGB erfüllt den Tatbestand der Vorschrift in aller Regel eine Verleumdung, eine üble Nachrede, falls ihr erhebliches Gewicht beiwohnt, ein den Tatbestand der Beleidigung erfüllendes Werturteil hingegen nur dann, wenn es unter besonders gravierenden Begleitumständen erfolgt (vgl. BayObLGt, ständige Sammlung BayObLGSt 1988, 27; Regge in Münch-Komm StGB, 2. Auflage § 189 Rn. 18; Fischer, StGB, 60. Auflage, § 189 Randnummer 3).
  • KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10

    Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten

    Entgegen der von der Revision geübten Kritik durfte das Landgericht ohne Rechtsfehler auch einen Gedanken heranziehen, den das Bayerische Oberste Landesgericht (Urteil vom 26. Februar 1988 - 2 St RR 244/87 - [juris Rdn. 13] = NJW 1988, 2901, 2902) zum Symbol der sog. Rael-Bewegung ausgeführt hat: Auf der Grundlage nationalsozialistischen Gedankengutes wäre ein Zeichen, das Davidstern und Hakenkreuz gleichrangig verbindet oder sonst - wie hier - gleichsetzt, undenkbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht