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   BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89   

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https://dejure.org/1989,4408
BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89 (https://dejure.org/1989,4408)
BayObLG, Entscheidung vom 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89 (https://dejure.org/1989,4408)
BayObLG, Entscheidung vom 15. März 1989 - RReg. 3 St 38/89 (https://dejure.org/1989,4408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatsanwaltschaft; Verurteilung; Jugendstrafe; Revision; Entscheidung; Unterbringung; Psychiatrisches Krankenhaus

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 933
  • JR 1990, 209
  • BayObLGSt 1989, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89
    Zwar kann die Revision wie die Berufung allgemein auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 344 Abs. 1 , § 318 Satz 1 StPO ), vorausgesetzt, daß diese losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden konnen (BGHSt 29, 359, 364; LR/Hanack StPO 24. Aufl. § 344 Rn. 15; KK/Pikart StPO 2. Aufl. § 344 Rn. 6; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 318 Rn. 6) und daß die Beschränkung nicht zu Widersprüchen zwischen den nicht angefochtenen Teilen des Urteils und der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts bzw. des neuen Tatrichters führen kann (BGHSt 29, 359, 365; 24, 185, 188; LR/Hanack aaO. § 344 Rn. 16).
  • BGH, 10.01.1961 - 1 StR 517/60

    Anordnung auf Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Erhebliche

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89
    So hält der BGH auch die Beschränkung der Revision auf die Ablehnung der Unterbringung (§ 63 StGB ) eines nach dem Erwachsenenrecht zu Strafe verurteilten vermindert schuldfähigen Angekl. grundsätzlich für zulässig (BGHSt 15, 279, 285; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; zust. KMR StPO 7. Aufl. § 318 Rn. 69; aA.: LR/Hanack aaO. § 344 Rn. 51, 53; Kleinknecht/Meyer aaO. § 318 Rn. 24).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 38/89
    Zwar kann die Revision wie die Berufung allgemein auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 344 Abs. 1 , § 318 Satz 1 StPO ), vorausgesetzt, daß diese losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden konnen (BGHSt 29, 359, 364; LR/Hanack StPO 24. Aufl. § 344 Rn. 15; KK/Pikart StPO 2. Aufl. § 344 Rn. 6; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. § 318 Rn. 6) und daß die Beschränkung nicht zu Widersprüchen zwischen den nicht angefochtenen Teilen des Urteils und der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts bzw. des neuen Tatrichters führen kann (BGHSt 29, 359, 365; 24, 185, 188; LR/Hanack aaO. § 344 Rn. 16).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Daraus folgt, daß, wenn - wie hier - die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, über die Anordnung der Maßregel allein oder neben der Verhängung von Jugendstrafe nur aufgrund einheitlicher Beurteilung entschieden werden kann; dieser Zusammenhang zwischen Jugendstrafe und Maßregel schließt es aus, daß die Nichtanordnung der Unterbringung in einem solchen Fall vorab in Rechtskraft erwächst (vgl. für den umgekehrten Fall der isolierten Anfechtung der Nichtanordnung der Unterbringung BayObLG JR 1990, 209, 210 mit. zust. Anm. Brunner; Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 318 Rdn. 24).
  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92

    Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem

    Gerade diese Ausgestaltung weist § 5 Abs. 3 JGG als eine spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift aus (vgl. Brunner JGG, § 5 Rdn. 2; derselbe in JR 1990, 210 Anm. zu BayObLGSt 1989, 48; Eisenberg, JGG, § 5 Rdn. 28).
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