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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91   

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BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91 (https://dejure.org/1992,1923)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91 (https://dejure.org/1992,1923)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1992 - RReg. 4 St 159/91 (https://dejure.org/1992,1923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370; StPO § 154 Abs. 2, 5 §§ 200 207
    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen; Anklagesatz; Steuerhinterziehung; Vergleichsberechnung; Geschuldet; Tatsächlich; Steuer

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 889
  • NStZ 1992, 402
  • NStZ 1992, 403
  • BayObLGSt 1991, 6
  • BayObLGSt 1992, 32
  • BayObLGSt 1993, 32
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1988 - 3 Ws 85/87
    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Unter Berufung auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW 1989, 2145 = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 mit Anm. Rieß und in NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32 hat es für erforderlich gehalten, dass eine Anklageschrift wegen Steuerhinterziehung, wenn diese ihre Umgrenzungsfunktion erfüllen soll, folgende Angaben enthalten muss:.

    Durch die unrichtige Jahreserklärung wird der durch die unrichtigen Voranmeldungen bewirkte Erfolg der Umsatzsteuerverkürzung lediglich bekräftigt, so dass in ihr nur eine mitbestrafte Nachtat erblickt werden kann (OLG Düsseldorf, wistra 1988, 365, 366 m.w.N.).

    Es fehlt auch die Angabe ihrer Mindestzahl und - mangels Zuordnung der hinterzogenen Steuerbeträge zu den Einzelakten - auch an der Möglichkeit, diese gegeneinander abzugrenzen (vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1988, 365, 369).".

    In den Beschlüssen vom 261.5.1988 (NJW 1989, 2145) und 23.12.1981 (NStZ 1982, 335 ) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über sofortige Beschwerden entschieden.

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1990 - 5 Ss 203/90
    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Unter Berufung auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in NJW 1989, 2145 = wistra 1988, 365 = JR 1989, 435 mit Anm. Rieß und in NStZ 1991, 99 = wistra 1991, 32 hat es für erforderlich gehalten, dass eine Anklageschrift wegen Steuerhinterziehung, wenn diese ihre Umgrenzungsfunktion erfüllen soll, folgende Angaben enthalten muss:.

    In dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.10.1990 (NStZ 1991, 99 ) war die Rechtsansicht nicht entscheidungserheblich, denn der Senat sah die Darstellung der steuerrechtlichen Seite in den Strafbefehlen als hinreichend konkretisiert ab.

  • BGH, 11.05.1982 - 5 StR 181/82

    Verschweigen des erzielten Umsatzes einer GmbH sowie der sich daraus ergebenden

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Es sei nur am Rande bemerkt, dass die Auffassung, die falsche Angaben in den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung sei eine mitbestrafte Nachtat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung nicht übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 335 ; wistra 1992, 93/94).

    In den Beschlüssen vom 261.5.1988 (NJW 1989, 2145) und 23.12.1981 (NStZ 1982, 335 ) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über sofortige Beschwerden entschieden.

  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80

    Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Der Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO muss nach Auffassung des Senats ausdrücklich ergehen (ebenso SchlHOLG SchlHA 1990, 117; KK/Schoreit StPO 2.Aufl. § 154 Rn. 36; Schoreit NStZ 1985, 219; Kleinknecht/Meyer § 154 Rn. 22; Rieß GA 1981, 37 ; a.M. in einer die Entscheidung nicht tragenden Erwägung OLG Celle NStZ 1985, 218; Beulke JR 1986, 50/51).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.3.1980 - 2 StR 5/80 (zitiert bei Rieß GA 1981, 37 ) nicht angenommen, in dem entgegen der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erlassenen Sachurteil sei ein stillschweigender Wiederaufnahmebeschluss zu sehen.

  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 5/80

    Aufhebung eines Urteils und teilweise Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Auch der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20.3.1980 - 2 StR 5/80 (zitiert bei Rieß GA 1981, 37 ) nicht angenommen, in dem entgegen der Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erlassenen Sachurteil sei ein stillschweigender Wiederaufnahmebeschluss zu sehen.

    Bei einer die Einstellung missachtenden Sachentscheidung ist dies selbstverständlich (BGH Beschluss vom 20.3.1980 2 StR 5/80 [s.o.]).

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Es sei nur am Rande bemerkt, dass die Auffassung, die falsche Angaben in den Voranmeldungen wiederholende Umsatzsteuerjahreserklärung sei eine mitbestrafte Nachtat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Meinung nicht übereinstimmt (BGH NStZ 1982, 335 ; wistra 1992, 93/94).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    "Die Anklageschrift schildert im Anklagesatz lediglich unterlassene Buchungen zum Zwecke der Steuerhinterziehung, die als Vorbereitungshandlungen völlig unerheblich sind, solange sie nicht ihren Niederschlag in den Steuererklärungen gefunden haben (BGHSt 21 [richtig: 31], 225, 226 und BGH MDR 85, 684, 685).
  • BayObLG, 29.01.1991 - RReg. 4 St 9/91

    Steuerhinterziehung; Unterlassen; Mittäter; Aufklärung; Pflicht

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    a) Zu den Anforderungen an Anklage und Eröffnungsbeschluss im Hinblick auf ihre Umgrenzungsfunktion hat sich der Senat bereits eingehend geäußert (BayObLGSt 1991, 6/10 = wistra 1991, 195 ).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Auch hier ist nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur keine Einstellung des Verfahrens möglich, weil das Rechtsmittelgericht mangels Erfüllung der Rechtszugsvoraussetzungen sich mit der Sache nicht befassen kann, mit anderen Worten, weil das Verfahren nicht wirksam bei ihm anhängig gemacht worden ist (BGHSt 16, 115; 22, 213/216; BayObLGSt 1953, 82/84; Löwe/Rosenberg/Schäfer StPO 24. Aufl. Einl. Kap.11 Rn. 25; KK/Pikart StPO 2.Aufl. § 344 Rn. 22; KMR/Sax StPO 7 Aufl. Einl. IX Rn. 13; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl. Rn. 159).
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91
    Auch hier ist nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur keine Einstellung des Verfahrens möglich, weil das Rechtsmittelgericht mangels Erfüllung der Rechtszugsvoraussetzungen sich mit der Sache nicht befassen kann, mit anderen Worten, weil das Verfahren nicht wirksam bei ihm anhängig gemacht worden ist (BGHSt 16, 115; 22, 213/216; BayObLGSt 1953, 82/84; Löwe/Rosenberg/Schäfer StPO 24. Aufl. Einl. Kap.11 Rn. 25; KK/Pikart StPO 2.Aufl. § 344 Rn. 22; KMR/Sax StPO 7 Aufl. Einl. IX Rn. 13; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 5. Aufl. Rn. 159).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

  • OLG Celle, 04.04.1984 - 1 Ss 117/84
  • BayObLG, 05.05.1953 - RReg. 1 St 56/53

    Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen und das Fehlen von Verfahrenshindernissen

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Versäumnisse allein in der Erfüllung dieser Informationsfunktion stellen keinen wesentlichen Mangel dar und berühren daher die Wirksamkeit - im Sinne der Eignung als Grundlage für das weitere Verfahren - nicht (BGH a.a.O.; Kurz a.a.O. § 66 Rdnr. 43; vgl. für das Strafverfahren: BayObLG wistra 1991, 195 m. w. Nachw.; MDR 1992, 889, 890; Rieß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 200 Rz. 58; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 200 Rdnr. 23).
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 290/06

    Sexueller Missbrauch (Aufklärungspflicht; Überzeugungsbildung)

    Da die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens nach § 154 Abs. 4 und 5 StPO nicht erfüllt sind, insbesondere der nach § 154 Abs. 5 StPO erforderliche Wiederaufnahmebeschluss nicht vorliegt und eine stillschweigende Wiederaufnahme - was sich bereits aus dem Wortlaut von § 154 Abs. 5 StPO ergibt - zur Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens nicht genügt, bildet der Einstellungsbeschluss vom 28. März 2006 ein im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Einstellung des dem Beschluss nachfolgenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO zwingt (vgl. BGH, Urt. vom 20. März 1980 - 2 StR 5/80; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 154 Rdn. 82; BayObLG NStZ 1992, 403).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    Einzelheiten der insoweit dargestellten Taten können auch noch in der Hauptverhandlung durch gerichtliche Hinweise eingeführt oder klargestellt werden (ständige Rechtsprechung vgl. u.a. BGHSt 40, 44.; BayObLGSt 1991, 6/9 ff.; KK/Tolksdorf StPO 5.Aufl. § 200 Rn. 3, 29 ff, 34 f. Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 200 Rn. 7 ff).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts

    Die durch das Amtsgericht am 20. Oktober 2006 beschlossene vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendete die gerichtliche Anhängigkeit und schuf ein Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 30, 197, 198 = NStZ 1982, 40; BayObLG NStZ 1992, 403; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 306; Meyer-Goßner a.a.O. § 154 Rdn. 17).
  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
    Unzulänglichkeiten allein in der Erfüllung ihrer Informationsfunktion haben noch nicht die Unwirksamkeit der Anklageschrift zur Folge (BGHSt 40, 44, 45 = NStZ 1994, 350 f.; BGH NJW 1996, 206; BayObLGSt 1991, 6, 10 = wistra 1991, 195 m. w. Nachw.; BayObLG MDR 1992, 889, 890; Rieß a.a.O. § 200 Rdnr. 58; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Ob darüber hinaus auch ein Vergleich der gesetzlich geschuldeten Steuer mit derjenigen, die aufgrund der unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Täters gegenüber der Steuerbehörde nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig angemeldet oder festgesetzt wurde erforderlich ist (für dieses Erfordernis OLG Düsseldorf a.a.O.; dagegen BayObLG NStZ 1992, 403), kann vorliegend dahinstehen.
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.1996 - 13 KLs 94 Js 36385/88
    Die Schilderung der eigentlichen Tathandlung erfordert im Fall der Steuerhinterziehung Angaben mindestens dazu, weshalb abgegebene Steuererklärungen - bezogen auf die tatsächlichen Grundlagen des materiellen Steueranspruchs, über dessen Verkürzung entschieden werden soll - unrichtig sind und dass der Steuerpflichtige die Finanzbehörden bewusst getäuscht hat (BayObLG, wistra 1992, 238 ; OLG Düsseldorf, wistra 1991, 32).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2005 - Ss 8/05

    Bestimmung des Verfahrensgegenstandes durch einen zuvor erlassenen Strafbefehl;

    Insoweit wird der Strafbefehl - unter Berücksichtigung seiner Anlage - auch den für ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung spezifizierten Anforderungen an den Inhalt eines Strafbefehls gerecht, wie sie das Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ 19991, 99) aufgestellt hat, so dass offen bleiben kann, ob dieser Entscheidung zu folgen ist (ablehnend u.a. OLG Karlsruhe, wistra 1994, 319 und BayObLG, MDR 1992, 889).
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Dem ist jedoch das BayObLG (MDR 1992, 889, 890) zu Recht nicht gefolgt, weil die Steuerverkürzung schon durch die Angabe der tatsächlichen Grundlagen des materiellen Steueranspruchs, die Beschreibung des Täterverhaltens und die Angabe, für welche Steuerart und welchen Besteuerungszeitraum die Erklärungs- oder Anmeldepflicht verletzt wurde, unverwechselbar umschrieben wird und damit eindeutig von anderen möglichen Hinterziehungshandlungen des Täters abgegrenzt wird.
  • OLG Koblenz, 25.04.2001 - 1 Ws 244/01

    Einstellung, Verfahrenshindernis, Wiederaufnahme, Zuständigkeit

    Sie beendet die gerichtliche Anhängigkeit der von ihr betroffenen Anklagevorwürfe und schafft insoweit ein Verfahrenshindernis, welches nur durch einen förmlichen Wiederaufnahmebeschluss des dafür zuständigen Gerichts beseitigt werden kann (BayObLG NStZ 92, 403 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Strafverfahrens ohne förmlichen

  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

  • BayObLG, 24.01.1995 - 3 ObOWi 2/95
  • BayObLG, 08.03.1996 - 4St RR 36/96

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtmittelbeschränkung auf den

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 1 RVs 50/10
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.01.1991 - RReg. 4 St 9/91   

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https://dejure.org/1991,6644
BayObLG, 29.01.1991 - RReg. 4 St 9/91 (https://dejure.org/1991,6644)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1991 - RReg. 4 St 9/91 (https://dejure.org/1991,6644)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - RReg. 4 St 9/91 (https://dejure.org/1991,6644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1991, 6
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Der Betroffene soll durch sie in die Lage versetzt werden, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH a.a.O.; Kurz a.a.O.; vgl. für das Strafverfahren: BayObLG wistra 1991, 195).

    Versäumnisse allein in der Erfüllung dieser Informationsfunktion stellen keinen wesentlichen Mangel dar und berühren daher die Wirksamkeit - im Sinne der Eignung als Grundlage für das weitere Verfahren - nicht (BGH a.a.O.; Kurz a.a.O. § 66 Rdnr. 43; vgl. für das Strafverfahren: BayObLG wistra 1991, 195 m. w. Nachw.; MDR 1992, 889, 890; Rieß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 200 Rz. 58; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 200 Rdnr. 23).

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Mit den weiteren nach § 200 StPO in die Anklageschrift aufzunehmenden Angaben, wozu auch die Angabe der gesetzlichen Merkmale der Straftat und der anzuwendenden Strafvorschriften gehört, sollen der Angeklagte und die übrigen Verfahrensbeteiligten über weitere Einzelheiten des Vorwurfs unterrichtet und ihnen Gelegenheit gegeben werden, ihr Prozeßverhalten auf den Anklagevorwurf einzustellen; insbesondere soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, sich sachgerecht zu verteidigen (sog. Informationsfunktion; vgl. BGH NJW 1996, 206; BayObLGSt 1991, 6, 10 = wistra 1991, 195).

    Bei der Entscheidung dieser Frage dürfen die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Erläuterung des Anklagesatzes herangezogen werden (BGHSt 5, 225, 227 = NJW 1954, 1009; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 m. w. Nachw.; BayObLG wistra 1991, 195, 196 m. w. Nachw.; Krause/Thon StV 1985, 252, 255; Puppe NStZ 1982, 230, 232).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 2b Ss 268/00

    Übersetzung der Anklageschrift

    Dieser soll bereits vor der Hauptverhandlung wissen, was ihm vorgeworfen wird, und in die Lage versetzt werden, seine Verteidigung darauf einzurichten und vorzubereiten (BVerfGE 64, 135, 147 f = NJW 1983, 2762; BGH/H MDR 1978, 111; BayObLG wistra 1991, 195; OLG Celle NdsRpfl. 1998, 33 = StV 1998, 531; Rieß, in: LR, 24. Aufl., § 200 StPO [Stand 1984] Rdnr. 3 f; allg. M.).
  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    a) Zu den Anforderungen an Anklage und Eröffnungsbeschluss im Hinblick auf ihre Umgrenzungsfunktion hat sich der Senat bereits eingehend geäußert (BayObLGSt 1991, 6/10 = wistra 1991, 195 ).
  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
    Unzulänglichkeiten allein in der Erfüllung ihrer Informationsfunktion haben noch nicht die Unwirksamkeit der Anklageschrift zur Folge (BGHSt 40, 44, 45 = NStZ 1994, 350 f.; BGH NJW 1996, 206; BayObLGSt 1991, 6, 10 = wistra 1991, 195 m. w. Nachw.; BayObLG MDR 1992, 889, 890; Rieß a.a.O. § 200 Rdnr. 58; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 5 Ss 87/94
    Zum anderen ist sie die das Hauptverfahren vorbereitende Entscheidung, die dem Angeschuldigten durch die Kennzeichnung des gegen ihn erhobenen Vorwurfs die für seine Verteidigung erforderliche Information vermittelt - Informationsfunktion - (vgl. zur Bedeutung der Anklageschrift: BayObLG, wistra 1991, 195 ; Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., Rdn. 2, 3 zu § 200 sowie Krause/Thon in StV 1985, 252, 253 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 1 Ss 37/06

    Steuerstrafverfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung für ausländische Arbeitnehmer:

    Die Schilderung muss umso konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare Straftaten gleicher Art verübt hat (vgl. BayOblG, Beschl. v. 29. Januar 1991 - RReg 4 St 9/91 , zit. aus juris, m.w.N.).
  • OLG München, 21.11.2012 - LBG-Ä 2/12

    Berufsgerichtsverfahren: Hinreichende Bestimmtheit der Antragsschrift;

    Die beschriebene konkrete Tat muss nicht nur nach Ort und Zeit, sondern durch bestimmte Tatumstände so genau gekennzeichnet werden, dass keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Beschuldigten zur Last gelegt werden und welchen Umfang die Rechtskraft eines auf der Grundlage der Antragsschrift ergehenden Urteils haben würde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.01.1991, Az. RReg 4 St 09/91, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94

    Status eines Zeitungsausträgers als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger

    Auf die Frage, ob der neben der bestellten Geschäftsführerin B. maßgeblich tätige Angeklagte faktischer Mitgeschäftsführer war (hierzu vgl. BayObLGSt 1991, 6/12 ff.), kommt es im vorliegenden Fall nicht an.
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