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   BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93   

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https://dejure.org/1993,4126
BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93 (https://dejure.org/1993,4126)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1993 - 1St RR 19/93 (https://dejure.org/1993,4126)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1993 - 1St RR 19/93 (https://dejure.org/1993,4126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 5; PflVG §§ 1, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug gebraucht, für welches ein Haftpflichtversicherungsschutz auf Grund einer Ruheversicherung nach AKB § 5 Abs 1 S 2, Abs 2 bis 6 besteht, macht sich nicht nach PflVG § 6 strafbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Wege; Fahrzeug; Haftpflichtversicherungsschutz; Ruheversicherung

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 449
  • VersR 1994, 85
  • BayObLGSt 1993, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 31.01.1984 - 5 Ss 315/83
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).

    Bei der Neuregelung wurde also nur darauf abgestellt, ob für das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt seines Gebrauchs formell ein Versicherungsvertrag besteht (BayObLG vom 6.4.1984 RReg: 1 St 69/84; KG VRS 67, 154).

  • BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83

    Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).

    Die durch das 2. Verkehrssicherungsgesetz vom 26.11.1964 eingeführte Änderung der Strafvorschrift des § 6 (früher § 5 ) PflVG bezweckte lediglich, die Nachhaftung zum Schutz des geschädigten Dritten nach § 3 Nr. 5 PflVG (früher § 158 c Abs. 2 WG ) nicht auch dem zugute kommen zu lassen, der ohne Haftpflichtversicherungsvertrag auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt (BGHSt 32, 152/156 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32.Aufl. vor § 29 a StVZO Rn. 17; Müller/Rüth aaO. Rn.2).

  • BayObLG, 06.04.1984 - RReg. 1 St 69/84

    Probefahrt; Rote Nummern; Rotes Kennzeichen; Verwendung; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Bei der Neuregelung wurde also nur darauf abgestellt, ob für das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt seines Gebrauchs formell ein Versicherungsvertrag besteht (BayObLG vom 6.4.1984 RReg: 1 St 69/84; KG VRS 67, 154).
  • BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84

    Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).
  • OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13

    Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor

    Die Verletzung einer Obliegenheitspflicht im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses kann aber nicht die Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 PflVG begründen (OLG Hamm StraFo 2007, 172; BayObLGSt 1993, 75; Dauer aaO Vor § 23 FZV Rn. 16; Heinzlmeier aaO).
  • OLG Oldenburg, 16.06.2017 - 1 Ss 115/17

    Begriff des Führens eines nicht versicherten Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen;

    Denn ein solcher Ruhevertrag ist ein Vertrag im Sinne des § 6 PflVG, da er die Haftpflichtrisiken des § 1 PflVG umfassend abdeckt (vgl. BayObLG, Urteil vom 21. Mai 1993 - 1 St RR 19/93 -, juris; Erbs/Kohlhass - Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand 2013. EL März 2017, § 6 PflVG Rn. 6).
  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 2 Ss 533/06

    Rotes Kennzeichen; Überführungsfahrt; Probefahrt; Einkaufsfahrt

    Entgegen dem früherem Recht kommt es nicht allein auf das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes an, sondern vor allem darauf, ob dieser Schutz auf Grund eines während des Gebrauchs des Kraftfahrzeugs wirksam bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages gewährt ist (vgl. BayObLGSt 1993, 75 = NZV 1993, 449).
  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 385/00

    Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein -

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