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   BayObLG, 15.06.1993 - 4St RR 41/93   

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https://dejure.org/1993,8822
BayObLG, 15.06.1993 - 4St RR 41/93 (https://dejure.org/1993,8822)
BayObLG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 4St RR 41/93 (https://dejure.org/1993,8822)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 4St RR 41/93 (https://dejure.org/1993,8822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1993, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1981 - 3 StR 322/81

    Doch keine Hehlerei - § 354 Abs. 2 StPO, Bindung des neuen Tatrichters an den

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1993 - 4St RR 41/93
    Sie betrifft daher als Umstand, der als Motiv der Tat deren Planung und Ablauf entscheidend prägt, auch den Schuld- und nicht etwa nur den Strafausspruch (vgl. auch BGH NStZ 1982, 29/30 zur gewerbsmäßigen Hehlerei nach § 260 StGB gegenüber der "einfachen" Hehlerei nach § 259 StGB ; KK/Ruß StPO 2. Aufl. § 318 Rn. 9 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 30.06.1987 - RReg. 1 St 115/87

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1993 - 4St RR 41/93
    Andernfalls würde das Institut der Rechtsmittelbeschränkung zur völligen Bedeutungslosigkeit abgestuft, weil die Wirksamkeit der Beschränkung so lange in der Schwebe wäre, bis durch das Rechtsmittelgericht festgestellt wird, ob der Schuldspruch richtig ist oder nicht (vgl. BayObLGSt 1987, 69/70).
  • BGH, 16.08.1996 - 1 StR 745/95

    Bestimmtheitsgebot und Demokratieprinzip (Straftatbestand des Vorrätighaltens zum

    Unüberwindliche Probleme für die Rechtsanwendungspraxis (vgl. BVerfG NJW 1993, 321 f.; BayObLGSt 1987, 59 ff. und 1993, 84 ff.; HansOLG Hamburg OLGSt Nr. 1 zu § 30 a BNatSchG) haben sich daraus bisher nicht ergeben.
  • KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte

    Andernfalls würde das Institut der Rechtsmittelbeschränkung zur Bedeutungslosigkeit abgestuft, weil die Wirksamkeit der Beschränkung so lange in der Schwebe wäre, bis durch das Rechtsmittelgericht festgestellt wird, ob der Schuldspruch richtig ist oder nicht (vgl. BayObLGSt 1993, 84 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.02.1996 - 4St RR 33/96

    Revision gegen den Straffolgenausspruch in einem strafgerichtlichen Verfahren;

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