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   BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95   

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https://dejure.org/1995,3453
BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95 (https://dejure.org/1995,3453)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1995 - 4St RR 263/95 (https://dejure.org/1995,3453)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 4St RR 263/95 (https://dejure.org/1995,3453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit wiederholtem Verstoß gegen eine Aufenthaltsbeschränkung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Hauptverhandlung; Ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1836
  • NVwZ 1996, 824 (Ls.)
  • NStZ 1996, 248
  • BayObLGSt 1995, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Nach Nr. 181 Abs. 2 RiStBV sind zwar dem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, Ladungen mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben, doch handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsvorschrift, die weder die Gerichte bindet noch Verfahrensrechte des Angeklagten begründet (BVerfGE 64, 135, 150; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.).

    Mangelhafte Kenntnisse der deutschen Sprache dürfen bei einem Ausländer nicht zu einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) führen (BVerfGE 40, 95/98, 99; 42, 120, 123; LR/Schäfer StPO 23. Aufl. GVG § 184 Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.) oder seinen Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren beeinträchtigen (BVerfGE 64, 135, 151; KK/Mayr StPO 3. Aufl. GVG § 184 Rn. 3).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Mangelhafte Kenntnisse der deutschen Sprache dürfen bei einem Ausländer nicht zu einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) führen (BVerfGE 40, 95/98, 99; 42, 120, 123; LR/Schäfer StPO 23. Aufl. GVG § 184 Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.) oder seinen Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren beeinträchtigen (BVerfGE 64, 135, 151; KK/Mayr StPO 3. Aufl. GVG § 184 Rn. 3).

    Hieraus hat das Bundesverfassungsgericht gefolgert, daß ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Ausländer, dem ein Strafbefehl ohne eine in einer für ihn verständlichen Sprache abgefaßte Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, im Falle der Fristversäumung nicht anders behandelt werden darf, als wenn die Belehrung überhaupt unterblieben wäre (BVerfGE 40, 95, 100).

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Die Sachrüge führt nur zur Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (BGHSt 21, 242; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 49).
  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Die Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO setzt voraus, daß der Angeklagte in der durch §§ 216, 323 Abs. 1 StPO gebotenen Form geladen worden ist (BGHSt 24, 143, 149; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 329 Rn. 9).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Mangelhafte Kenntnisse der deutschen Sprache dürfen bei einem Ausländer nicht zu einer Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) führen (BVerfGE 40, 95/98, 99; 42, 120, 123; LR/Schäfer StPO 23. Aufl. GVG § 184 Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.) oder seinen Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren beeinträchtigen (BVerfGE 64, 135, 151; KK/Mayr StPO 3. Aufl. GVG § 184 Rn. 3).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Da die Gerichtssprache deutsch ist (§ 184 GVG ), war die Ladung in deutscher Sprache abzufassen (BGH NJW 1984, 2050 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. GVG § 184 Rn. 3).
  • BayObLG, 30.09.1975 - 1 ObOWi 305/75

    Hinweis auf auf die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung und des

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Es ist weiterhin anerkannt, daß im Bußgeldverfahren das Amtsgericht nicht gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG ohne Hauptverhandlung entscheiden darf, wenn es den der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtigen, nicht durch einen Verteidiger vertretenen Betroffenen nicht in einer für ihn verständlichen Sprache auf die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung und des Widerspruchs hiergegen hingewiesen hat (BayObLGSt 1975, 92; LR/Schäfer GVG § 184 Rn. 7).
  • BayObLG, 11.04.1978 - RReg. 5 St 60/78

    Hinweis auf die Möglichkeit der Vertretung durch einen Verteidiger in der

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95
    Sein Fehlen steht der Anwendung des § 329 Abs. 1 StPO entgegen (BayObLGSt 1978, 64/65; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 10), sofern der Angeklagte nicht bereits durch eine Rechtsmittelbelehrung gemäß § 35 a Satz 2 StPO über die Folgen seines Nichterscheinens ausführlich genug unterrichtet worden ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO.).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen; Ladung; Gerichtssprache; Rügevorbringen;

    Die Ladung wird nicht dadurch unwirksam, dass sie einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer ohne Übersetzung zugestellt wird (vgl. BayObLG NStZ 1996, 248; OLG Köln NStZ-RR 2015, 317).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 2 Rv 35 Ss 670/21

    Erfordernis der Übersetzung der Ladung und Auswirkungen eines Verstoßes

    (1) Nach der überwiegend und in der obergerichtlichen Rechtsprechung einheitlich vertretenen Auffassung (OLG Hamm JMBl NW 1981, 166; 1984, 78 und Beschluss vom 25.10.2016 a.a.O.; BayObLG NJW 1996, 1836 und Beschluss vom 9.10.2020 a.a.O; OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 286; OLG Köln NStZ-RR 2015, 317; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 216 Rn. 8; LR-Jäger, StPO, 27. Aufl., § 216 Rn. 4 m.w.N.; MK-Arnoldi, StPO, § 216 Rn. 6; BeckOK-StPO-Eschelbach, 41. Ed., § 329 Rn. 27; KMR-Eschelbach, StPO, 94. EL, § 214 Rn. 32; SK-StPO-Deiters, 5. Aufl., § 214 Rn. 10; HK-StPO-Julius/Reichling, 6. Aufl., § 216 Rn. 9) berührt die fehlende Übersetzung der Ladung und des damit verbundenen Hinweises gemäß § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht die Wirksamkeit der Ladung und steht einer Verwerfung der Berufung des Angeklagten bei seinem Ausbleiben nicht entgegen.

    (1) Soweit die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren in Nr. 181 Abs. 2 bestimmen, dass Ladungen "dem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekanntzugeben" sind, handelt es sich um eine in erster Linie an die Staatsanwaltschaften gerichtete Verwaltungsvorschrift, die weder die Gerichte bindet noch selbständig Verfahrensrechte des Angeklagten begründet (BVerfGE 64, 135 - bei juris Rn. 46; BayObLG NJW 1996, 1836).

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 94/20

    Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der

    Die Unterlassung führt im Hinblick auf die mit vorgenannter Beanstandung verfolgte Angriffsrichtung zur Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2016 - 3 RVs 72/16 bei juris; zu den spezifischen Rügeanforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO und schon BayObLG, Beschluss vom 13.12.1995 - 4 StRR 263/95 = BayObLGSt 1995, 215 = NStZ 1996, 248 = NJW 1996, 1836).
  • OLG Köln, 09.12.2014 - 1 RVs 167/14

    Unwirksamkeit eines ohne Vertretungsvollmacht durch den Verteidiger eingereichten

    Die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht hingegen davon aus, dass die Wirksamkeit einer Terminsladung von der fehlenden Übersetzung in eine dem Angeklagten verständliche Sprache nicht berührt wird (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 286; BayObLG NStZ 1996, 248 [249]; OLG Hamm JMBl NW 1984, 78 und JMBl NW 1981, 166 [167]; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 216 Rz. 1; SK-StPO- Frisch , § 329 Rz. 15; Löwe-Rosenberg- Jäger , § 216 Rz. 4; KMR- Eschelbach , § 214 Rz. 32).
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