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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94   

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https://dejure.org/1995,553
BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94 (https://dejure.org/1995,553)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 4St RR 170/94 (https://dejure.org/1995,553)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 4St RR 170/94 (https://dejure.org/1995,553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 737
  • NStZ 1995, 350 (Ls.)
  • StV 1995, 529
  • BayObLGSt 1995, 22
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Seine Entscheidung, in Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG von Strafe abzusehen, begründete das Landgericht mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes vom 9.3.1994 (NJW 1994, 1577 ff.).

    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).

    Im Zusammenhang mit seiner Forderung an die Länder, beim Vollzug der Vorschrift des § 31 a BtMG für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen, hat es vielmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die Bemessung der geringen Menge in der Rechtsprechung zu § 29 Abs. 5 BtMG bereits Grundsätze vorliegen (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583).

  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).

    Je nach Qualität sind bei Haschisch Mengen bis zu drei Konsumeinheiten oder insgesamt etwa drei bis sechs Gramm Cannabisharz noch als geringe Menge anzusehen (OLG Koblenz NJW 1975, 1471; BayObLGSt 1982, 62, 63 m.w.Nachw.; OLG Hamm StV 1987, 251, 252; Körner § 29 Rn. 1267 und 1268 m.w.Nachw.; Pelchen § 29 Rn. 61).

  • OLG Hamm, 22.07.1986 - 2 Ss 856/86

    Urteilsgründe; Auseinandersetzung des Tatgerichtes; Geringe Mengen Heroin; Zweck

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Je nach Qualität sind bei Haschisch Mengen bis zu drei Konsumeinheiten oder insgesamt etwa drei bis sechs Gramm Cannabisharz noch als geringe Menge anzusehen (OLG Koblenz NJW 1975, 1471; BayObLGSt 1982, 62, 63 m.w.Nachw.; OLG Hamm StV 1987, 251, 252; Körner § 29 Rn. 1267 und 1268 m.w.Nachw.; Pelchen § 29 Rn. 61).
  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Je nach Qualität sind bei Haschisch Mengen bis zu drei Konsumeinheiten oder insgesamt etwa drei bis sechs Gramm Cannabisharz noch als geringe Menge anzusehen (OLG Koblenz NJW 1975, 1471; BayObLGSt 1982, 62, 63 m.w.Nachw.; OLG Hamm StV 1987, 251, 252; Körner § 29 Rn. 1267 und 1268 m.w.Nachw.; Pelchen § 29 Rn. 61).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, daß zur Erzielung eines Rauschzustandes durch Rauchen einer Zubereitung von Cannabisprodukten im Durchschnitt eine Menge von 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) notwendig ist (BGHSt 33, 8, 12).
  • BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72

    Haschisch; Nicht geringe Menge

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Er bildet aber einen wesentlichen Faktor bei der Qualitätsbeurteilung der Ware (vgl. BayObLG NJW 1973, 669).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Die Kriterien, nach denen sich die Mengenbegriffe im Betäubungsmittelgesetz qualifizieren lassen, sind dabei durchaus vielfältig (vgl. die Nachweise bei BGHSt 26, 355, 357, 358).
  • BayObLG, 23.05.1973 - RReg. 4 St 68/73

    Haschisch; Geringe Menge; Konsumentenpreis; Betäubungsmittelgesetz; Gesamtmenge;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien für Haschischprodukte (vgl. hierzu Körner § 29 a Rn. 49 und Anhang C 1 Rn. 232; BGH NStZ 1990, 395 ) lassen sich so Anhaltspunkte für den Mindestwirkstoffgehalt und zur Mindestzahl erzielbarer Rauschzustände gewinnen.
  • BayObLG, 20.06.1994 - 4St RR 66/94

    Übermaßverbot; Einstellung; Verfahren; Absehen; Verfolgung; Cannabispflanzen;

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht nach einhelliger Meinung darin, trotz des aus Gründen der Volksgesundheit bestehenden öffentlichen Interesses an der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs den Gelegenheitskonsumenten und Drogenprobierer vor Strafe und der damit verbundenen Diskriminierung zu bewahren (BVerfG NJW 1994, 1577, 1583; BayObLGSt 1973, 104, 105 und 1982, 62, 63; BayObLG NStZ 1994, 496 ; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze BtMG - Stand 30.7.1993 - § 29 Rn. 61; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 1259).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGSt 1982, 62 und BayObLGSt 1995, 22).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Sichverschaffen in sonstiger Weise und Besitz,

    Die hierfür erforderliche Gesamtgemischmenge liegt bei Haschisch je nach Qualität zwischen drei und sechs Gramm (BayObLGSt 1982, 62/63; 1995, 22/24).

    Das Amtsgericht hat rechtsfehlerfrei von der Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG abgesehen (vgl. hierzu BayObLGSt 1995, 22/24) und nachvollziehbar dargelegt, daß die Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB vorliegen.

  • BayObLG, 09.12.1999 - 4St RR 241/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe, Strafzumessung

    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (vgl. BayObLGSt 1995, 22/24).

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Bestimmung nur Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber ständigen Kleinverbrauchern entgegenkommen soll (BayObLGSt 1995, 22/26).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8956
BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95 (https://dejure.org/1995,8956)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 4St RR 26/95 (https://dejure.org/1995,8956)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 4St RR 26/95 (https://dejure.org/1995,8956)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5; StGB § 46
    Strafschärfung wegen der Gefährlichkeit eines Rauschmittels

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1995, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    Ob im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.1994 (NJW 1994, 1577 ) beim Besitz von nur 0, 8 Gramm Amphetamin ausschließlich ein Absehen von Strafe im Sinn des § 29 Abs. 5 BtMG dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot gerecht wird, hat regelmäßig der Tatrichter zu entscheiden, der im Rahmen der Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG eine umfassende Würdigung Tat und der Täterpersönlichkeit vorzunehmen hat.
  • BGH, 28.06.1990 - 2 StR 275/90

    Gerechter Schuldausgleich - Unvertretbar hohe Strafe - Abwägung - Strafmilderung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn.316 und 358).
  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    In diesem Fall kann für die Strafzumessung, und damit auch für die Bemessung der Höhe der Geldstrafe, die Gefährlichkeit des Rauschmittels nicht entscheidend ins Gewicht fallen, weil bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nur eine Selbstgefährdung des Täters herbeigeführt wird (BayObLG StV 1993, 29 ) .
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 33/93

    Methylendioxymethamphetamin-Base - Geringe Menge

    Auszug aus BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit mehrfach darauf hingewiesen, daß Amphetamin auf der Schwereskala der Gefährlichkeit von Betäubungsmitteln nur einen mittleren Platz einnimmt, weshalb schon aus diesem Grund die Gefährlichkeit dieses Rauschgifts keinen wesentlichen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH StV 1990, 494 und NStZ 1993, 287 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn.316 und 358).
  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 14.2.1995 - 4 St RR 26/95 und v. 21.5.1997 - 4St RR 114/97).
  • BayObLG, 21.07.1995 - 4St RR 114/97

    Strafschärfung wegen der Gefährlichkeit eines Rauschmittels

    Geht es aber davon aus, der Angeklagte habe das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht straferschwerend gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG v. 14.2.1995 - 4 St RR 26/95).
  • BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung

    Geht es aber davon aus, der Angeklagte habe das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht straferschwerend gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG v. 14.2.1995 - 4St RR 26/95 - BayObLGSt 1995, 22 -).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 4St RR 157/95

    Strafprozeßrecht: Körperliche Untersuchung und Verbot der mittelbaren

    Auf seine Sprungrevision hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 14.2.1995 - 4St RR 26/95 - dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch samt den zugrunde liegenden Feststellungen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen zurück.
  • BayObLG, 02.06.1995 - 4St RR 111/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch

    Stellt es aber fest, daß der Angeklagte das Rauschgift ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen hat, so darf die rein abstrakte Möglichkeit, daß es auch weitergegeben werden konnte, dann nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Angeklagten erkennbar sind (BayObLG Beschluß vom 14.2.1995 - 4St RR 26/95).".
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