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   BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96   

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https://dejure.org/1996,6594
BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96 (https://dejure.org/1996,6594)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 5St RR 18/96 (https://dejure.org/1996,6594)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 5St RR 18/96 (https://dejure.org/1996,6594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 6
  • BayObLGSt 1996, 76
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.1991 - 1 StR 401/91

    Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Entdeckung der Tat

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
    Der Umstand, daß die Tat zu diesem Zeitpunkt - wie der am 27.11.1993 eingetroffene Brief des Postgiroamts nahelegt - möglicherweise schon entdeckt war, steht der Annahme nicht entgegen, die Angeklagte habe bei ihrem Bemühen um Erfolgsabwendung freiwillig gehandelt (BGH StV 1992, 62, 63).
  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
    Die Bestrafung wegen versuchten Betrugs (§§ 22, 23, 263 und 2Abs. 1 begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn sich die Angeklagte schon wegen der Zueignung des bereits ausgefüllten Schecks strafbar gemacht haben sollte; denn dann wäre zu prüfen gewesen, ob sich gegenüber der Ausstellerin der versuchte Betrug nicht als mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 280).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
    Die Täterin muß alles tun, was in ihren Kräften steht und was nach ihrer Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist; sie muß die aus ihrer Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpfen (BGHSt 33, 295, 302; 31, 46, 50).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
    Die Täterin muß alles tun, was in ihren Kräften steht und was nach ihrer Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist; sie muß die aus ihrer Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpfen (BGHSt 33, 295, 302; 31, 46, 50).
  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
    Dabei ist die Frage, wer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (hier: den Scheck) innehat, nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Anschauungen des Verkehrs oder des täglichen Lebens zu beantworten (BGHSt 40, 8, 23).
  • BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88

    Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug -

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
    Nach dem festgestellten Geschehensablauf liegt nämlich zunächst Diebstahl - bei Annahme von Mitgewahrsam (BGH bei Holtz MDR 1988, 1002 ) - oder Unterschlagung nahe.
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2002 - 1 Ws 85/02

    Klageerzwingungsverfahren: Ausreichender Anfangsverdacht; Beurteilungsspielraum

    Auch die von der Generalstaatsanwaltschaft K. zur Ablehnung einer Strafbarkeit angeführte Möglichkeit der Veränderung der Urkunde zur bloßen Verschleierung einer innerdienstlichen Nachlässigkeit (vgl. OLG Celle Celle NJW 1961, 1880; vgl. BayObLGSt 1996, 76 f.; vgl. auch LK-Gribbohm, 11. Aufl. 2001, § 267 Rn. 265) würde die Möglichkeit des Vorliegens einer strafbaren Handlung nicht ausschließen, denn eine solche Motivation wäre allenfalls dann als rechtserheblich anzusehen, wenn die Manipulation vor Beginn des Bewerberauswahlverfahrens erfolgt sein sollte.
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn -

    Dies belegt auch die strafrechtliche Verurteilung wegen Diebstahls; der nachfolgende - versuchte - Betrug wurde lediglich als mitbestrafte Nachtat angesehen (Urteil des Landgerichts Augsburg vom 29. April 1997 - 7 Ns 101 Js 235/94 - Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. Juni 1996 - 5 St RR 18/96 -).
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