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   BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96   

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BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 (https://dejure.org/1996,2823)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 (https://dejure.org/1996,2823)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 3 ObOWi 76/96 (https://dejure.org/1996,2823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 182
  • VersR 1997, 987
  • BayObLGSt 1996, 90
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Findet eine derartige Auseinandersetzung in den Urteilsgründen statt, so ist das Rechtsbeschwerdegericht an die insoweit festgestellten Tatsachen gebunden, kann sie nicht ergänzen oder gar im Wege des Freibeweises korrigieren (vgl. BGHSt 28, 384, 387; BayObLG aaO; KK/Ruß StPO 3. Aufl. § 329 Rn. 14 m. w. N.) und kann nur überprüfen, ob der Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt ist.
  • BGH, 21.01.1958 - 1 StR 236/57
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Zwar wird dies angenommen, wenn keine Fristversäumung vorgelegen hat (BGHSt 11, 152, 154; BayObLGSt 1974, 98, 100; KK/Pikart StPO 3. Aufl. § 346 Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Soweit der Betroffene im Schriftsatz vom 13.11.1995 in subjektiver Hinsicht vortragen läßt, er habe nicht wissen müssen, daß die Anzeige seiner krankheitsbedingten Verhandlungsunfähigkeit per Einschreiben und unter Beilage eines ärztlichen Attestes für eine Terminsverlegung nicht ausreichend gewesen sei, und damit einen weiteren Entschuldigungsgrund (Vertrauen auf die entschuldigende Wirkung eines privatärztlichen Attestes; vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207 ; OLG Hamm StV 1993, 7 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 329 Rn. 26) vorbringt, fehlt es an der Darlegung des zeitlichen Ablaufs, aus dem abgeleitet werden kann, ob der Betroffene noch mit einer Reaktion des Gerichts vor der Hauptverhandlung hätte rechnen können.
  • OLG Braunschweig, 06.12.1995 - Ss (BZ) 107/95
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Ob dies auch bei rechtzeitiger Einreichung einer unzureichenden Rechtsbeschwerdebegründung der Fall ist (vgl. OLG Braunschweig NStZ 1996, 298 ), kann hier dahinstehen.
  • OLG Hamm, 25.06.1992 - 3 Ss 633/92

    Fernbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung; Ungenügendes ärztliches

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Soweit der Betroffene im Schriftsatz vom 13.11.1995 in subjektiver Hinsicht vortragen läßt, er habe nicht wissen müssen, daß die Anzeige seiner krankheitsbedingten Verhandlungsunfähigkeit per Einschreiben und unter Beilage eines ärztlichen Attestes für eine Terminsverlegung nicht ausreichend gewesen sei, und damit einen weiteren Entschuldigungsgrund (Vertrauen auf die entschuldigende Wirkung eines privatärztlichen Attestes; vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207 ; OLG Hamm StV 1993, 7 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 329 Rn. 26) vorbringt, fehlt es an der Darlegung des zeitlichen Ablaufs, aus dem abgeleitet werden kann, ob der Betroffene noch mit einer Reaktion des Gerichts vor der Hauptverhandlung hätte rechnen können.
  • OLG Zweibrücken, 18.11.1980 - 1 Ss 367/80
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Der Wiedereinsetzungsantrag vom 4.4.1996 erweist sich aber als unzulässig, da die Ergänzung der Rechtsbeschwerdebegründung durch Schriftsatz vom 6.3.1996 nur bezweckt, Angriffe auf den (im Bußgeldbescheid erhobenen) Tatvorwurf nachzuschieben, diese aber die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nicht begründen können (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1981, 399 ; Göhler § 74 Rn. 48a m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 04.12.1995 - 1 Ss 572/95

    Entschuldigtes Fehlen des Betroffenen eines Bußgeldbescheides in der

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Werden allerdings mit der Verfahrensrüge die Gründe der angefochtenen Entscheidung zur Überprüfung gestellt (nämlich unter dem Gesichtspunkt der Verkennung des Rechtsbegriffs der genügenden Entschuldigung), so bedarf es insoweit keiner Wiederholung der Urteilsfeststellungen in der Rechtsbeschwerdebegründung (vgl. BayObLG vom 24.8.1995 - 4St RR 171/95; jetzt auch OLG Stuttgart Die Justiz 1996, 110, 111 m. w. N.).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3 ObOWi 105/95
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Danach muß der Beschwerdeführer grundsätzlich die Verfahrenstatsachen so vollständig angeben, daß das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, allein an Hand dieses Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BayObLGSt 1995, 202, 203).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 4St RR 171/95
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Werden allerdings mit der Verfahrensrüge die Gründe der angefochtenen Entscheidung zur Überprüfung gestellt (nämlich unter dem Gesichtspunkt der Verkennung des Rechtsbegriffs der genügenden Entschuldigung), so bedarf es insoweit keiner Wiederholung der Urteilsfeststellungen in der Rechtsbeschwerdebegründung (vgl. BayObLG vom 24.8.1995 - 4St RR 171/95; jetzt auch OLG Stuttgart Die Justiz 1996, 110, 111 m. w. N.).
  • BGH, 17.12.1984 - 4 StR 718/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung sachlichrechtlicher Rügen -

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Der in der Stellungnahme der Verteidigung vom 17.6.1996 enthaltene weitere Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde erweist sich als unzulässig, da damit nur die Ergänzung der bereits erhobenen Verfahrensrüge bezweckt wird (vgl. BGH NStZ 1985, 181 ).
  • BayObLG, 30.08.1974 - RReg. 7 St 152/74
  • BayObLG, 23.01.1978 - 1 ObOWi 267/77
  • BayObLG, 09.08.2021 - 202 ObOWi 860/21

    Anordnung zum Tragen einer Atemschutzmaske in Hauptverhandlung und Verwerfung des

    Zwar ist der Beschwerdeführer gemäß § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gehalten, im Rahmen der zur Beanstandung des Verwerfungsurteils erforderlichen Verfahrensrüge (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 09.10.2020 - 202 StRR 94/20 bei juris; 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 = BayObLGSt 1996, 90 = NStZ-RR 1997, 182 = VersR 1997, 987; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. § 74 Rn. 48b; KK-OWiG/Senge 5. Aufl. § 74 Rn. 56, jew. m.w.N.) die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau wiederzugeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Begründungsschrift beurteilen kann, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 28.02.2019 - 1 StR 604/17 = StV 2019, 808 = BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Ungeeignetheit 26 = StraFo 2019, 243; 27.09.2018 - 4 StR 135/18 = NStZ-RR 2019, 26; 20.09.2018 - 3 StR 195/18 = NStZ-RR 2019, 190; Beschluss vom 01.12.2020 - 4 StR 519/19 = NStZ-RR 2021, 116 = Blutalkohol 58, 159 (2021); 29.09.2020 - 5 StR 123/20 = JR 2021, 231; 13.05.2020 - 4 StR 533/19 = medstra 2021, 42 = NStZ 2021, 178; 17.07.2019 - 5 StR 195/19, bei juris; 09.08.2016 - 1 StR 334/16 = NStZ 2017, 299 = StraFo 2017, 24 = StV 2017, 791; 19.05.2015 - 1 StR 128/15 = BGHSt 60, 238 = NStZ 2015, 541 = StraFo 2015, 381 = StV 2016, 78 = JR 2016, 78; 11.03.2014 - 1 StR 711/13 = NStZ 2014, 532 = BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 29 = StV 2015, 87).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 94/20

    Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der

    Von der Revision sind deshalb lückenlos all die Tatsachen vorzutragen, die das Ausbleiben des Angeklagten ausreichend entschuldigen, oder die zeigen sollen, dass die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO sonst nicht gegeben waren (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 11.04.1979 - 2 StR 306/78 = BGHSt 28, 384/386 ff. = MDR 1979, 690 = NJW 1979, 2319 und [für § 74 Abs. 2 OWiG] BayObLG, Beschl. v. 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 = BayObLGSt 1996, 90 = NStZ-RR 1997, 182 = VersR 1997, 987; OLG Hamm, Beschl. v. 26.02.2019 - 5 RVs 11/19 = BeckRS 2019, 5617 und OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.09.2019 - Ss 44/19 bei juris).

    Nur wenn der Revisionsvortrag diesen die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes aufzeigenden Anforderungen vollständig genügt, ist das Revisionsgericht in den Stand gesetzt und dazu befugt, im Wege des Freibeweises die für die Beurteilung des Ausbleibens des Angeklagten erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen und in eigener Würdigung darüber zu befinden, ob die von ihm festgestellten Tatsachen eine genügende Entschuldigung abgeben (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschluss vom 11.04.1979 - 2 StR 306/78 = BGHSt 28, 384/386 ff. = MDR 1979, 690 = NJW 1979, 2319 und [für § 74 Abs. 2 OWiG] BayObLG, Beschluss vom 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 = BayObLGSt 1996, 90 = NStZ-RR 1997, 182 = VersR 1997, 987; aus der neueren Rspr. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2019 - 5 RVs 11/19 = BeckRS 2019, 5617 sowie zuletzt eingehend zu Rechtsnatur und Herleitung OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.09.2019 - Ss 44/19 bei juris; aus der Kommentarliteratur ferner Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl. § 329 Rn. 48; Beck-OK/Eschelbach StPO [Stand: 01.07.2020 - 37. Edit.] § 329 Rn. 66; MüKo/Quentin StPO [2016] § 329 Rn. 100, 103 ff. und SK/Frisch StPO 5. Aufl. § 329 Rn. 68, jeweils m.w.N.).

    Diesen Anforderungen wird der Rügevortrag der Revision allerdings auch in der Zusammenschau mit den wegen der ebenfalls erhobenen Sachrüge dem Senat zur Beurteilung zugänglichen und für die Zulässigkeit der Rüge deshalb von der Revision nicht zu wiederholenden, hier freilich kaum über eine formularmäßige Begründung hinausgehenden Urteilsgründen ungeachtet seiner spezifischen Angriffsrichtungen und den von der Revision selbst zutreffend als Prämisse vorangestellten Ausführungen in mehrfacher Hinsicht nicht gerecht (zu den speziellen Rügeanforderungen [teilweise auch für die weitgehend übereinstimmenden Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG] vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 = BayObLGSt 1996, 90 = NStZ-RR 1997, 182 = VersR 1997, 987 und Beschluss vom 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98 = BayObLGSt 1998, 79 = StraFo 1999, 26 = NJW 1999, 879; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 = OLGSt StPO § 329 Nr. 32; 12.09.2006 - 3 Ss OWi 1140/06 = wistra 2007, 79; 26.02.2008 - 3 Ss 118/07 = OLGSt StPO § 329 Nr. 29; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08 = NStZ-RR 2009, 150 = VerkMitt 2009, Nr. 32 = NZV 2009, 303 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 20; OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012 - 5 RVs 99/11; 23.08.2012 - 3 RBs 170/12 und 30.10.2012 - 3 RVs 81/12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2012 - 53 Ss 60/12 = StraFo 2012, 270; OLG Celle, Beschluss vom 10.11.2011 - 32 Ss 130/11 bei juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2009 - 1 Ss 126/08 = NStZ-RR 2010, 287 sowie [für § 74 Abs. 2 OWiG] BayObLG, Beschluss vom 06.09.2019 - 202 ObOWi 1581/19 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 26 und OLG Saarbrücken a.a.O. sowie zuletzt BayObLG, Beschluss vom 31.03.2020 - 202 StRR 29/20 bei juris, jeweils m.w.N.; vgl. ferner u.a. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 329 Rn. 48 und LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 329, Rn. 100 ff.; zur Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen eines Verwerfungsurteils nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO für das Revisionsgericht neben BGH a.a.O. und BayObLG, Beschluss vom 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96 = BayObLGSt 1996, 90 = NStZ-RR 1997, 182 = VersR 1997, 987 u.a. KK/Paul StPO 8. Aufl. § 329 Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    b) Darin kann allerdings auch kein Darstellungsmangel gefunden werden, der zur Aufhebung des Urteils führen müßte (vgl. dazu a. BayObLG NStZ-RR 1997, 182; OLG Karlsruhe NJW 1969, 475, 476).

    Wenn konkrete Tatsachen dem Gericht bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung nicht vorgetragen werden können, bleibt dem Betroffenen nur der Weg der Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Hauptverhandlung offen (BayObLG NStZ-RR 1997, 182; vgl. a. Senat VRS 93, 357 f.), auf den vorliegend jedoch kraft unwiderlegbarer gesetzlicher Vermutung verzichtet worden ist (§§ 342 Abs. 3 StPO, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG).

  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

    Anders als in dem der Entscheidung BayObLGSt 1996, 90 zugrunde liegenden Fall ist der Rechtsbeschwerdebegründung der Inhalt des ärztlichen Attests zu entnehmen (was hier erforderlich war, weil das Amtsgericht ihn in den Urteilsgründen nicht mitgeteilt hat); darüber hinaus hat der Beschwerdeführer den Namen des behandelnden Arztes und das Datum der Vorlage des Attests vorgetragen.

    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Entschuldigungsvorbringens von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48 ; bei Bär DAR 1987, 318 ; BayObLGSt 1996, 90/93; Senatsbeschluß vom 30.7.1996 - 1 ObOWi 518/96; OLG Hamm DAR 1991, 394; KK/Senge OWiG § 74 Rn. 50, 64; Göhler OWiG 11. Aufl. § 74 ,Rn. 35 a, 48 c).

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

    Danach muss der Beschwerdeführer grundsätzlich die Verfahrenstatsachen so vollständig angeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, allein anhand dieses Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (allgemeine Auffassung; vgl. BayObLG NStZ-RR 1997, 182; OLG Zweibrücken, Wistra 1995, 117; OLG Düsseldorf VRS 75, 222; 77, 295; OLG Hamm VRS 59, 43, 208; OLG Koblenz VRS 60, 465; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 1997, 275).

    Werden allerdings mit der Verfahrensrüge die Gründe der angefochtenen Entscheidung zur Überprüfung gestellt - nämlich unter dem Gesichtspunkt der Verkennung des Rechtsbegriffs der genügenden Entschuldigung -, so bedarf es insoweit keiner Wiederholung der Urteilsfeststellungen in der Rechtsbeschwerdebegründung (OLG Stuttgart, Justiz 1996, 110; BayObLG NStZ-RR 1997, 182).

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Eine Verletzung des § 74 II OWiG durch die Einspruchsverwerfung setzt einen Rechtsfehler voraus, der hinsichtlich des Entschuldigtseins des Betroffenen entweder darin liegt, dass das Gericht vom Entschuldigungsgrund Kenntnis hatte oder hätte haben können und diesen Grund nicht oder in rechtsfehlerhafter Weise beurteilt hat (vgl. BayObLG, NStZ-RR 1997, 182).
  • OLG München, 18.11.2008 - 4St RR 100/08

    Begründung der Verfahrensrüge: Unzulässige Einspruchsverwerfung wegen

    10Eine in diesem Rahmen zulässige Verfahrensrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer die Verfahrenstatsachen so vollständig angibt, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, allein anhand des Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (BayObLGSt 1996, 90/92).

    Erforderlich ist daher insbesondere, dass der Beschwerdeführer den Entschuldigungsgrund in der Revisionsbegründung mitteilt, sofern er nicht bereits in den Urteilsgründen aufgeführt ist und sich aus diesem Grund (schlüssig) die Unzumutbarkeit des Erscheinens in der Hauptverhandlung ableiten lässt (BayObLGSt 1996, 90/93; OLG Zweibrücken vom 24.11.2000, Az. 1 Ss 165/00, nach juris, dort Rn. 5).

  • OLG München, 08.05.2006 - 4St RR 66/06

    Teilnahme an Hauptverhandlung bei anderweitiger beruflicher Verpflichtung

    Nach dieser Vorschrift muss die Revision grundsätzlich die Verfahrenstatsachen so vollständig angeben, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, allein anhand dieses Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (vgl. BayObLGSt 1995, 202/203; 1996, 90/92; BGH NStZ 1996, 145).

    Werden allerdings mit der Verfahrensrüge die Gründe des angefochtenen Urteils - wie hier - zur Überprüfung gestellt (nämlich unter dem Gesichtspunkt der Verkennung des Rechtsbegriffs der genügenden Entschuldigung), so bedarf es insoweit keiner Wiederholung der Urteilsfeststellungen in der Revisionsbegründung (vgl. BayObLGSt 1996, 90/92 f m.w.N.).

  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Die zur Prüfung der Rüge erforderlichen Verfahrenstatsachen, die sich nicht schon aus dem angegriffenen Urteil selbst ergeben, wurden in der Rechtsbeschwerdebegründung vollständig vorgetragen (vgl. BayObLG VRS 88, 209/210; NStZ-RR 1997, 182 ).

    Das ist erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob der Tatrichter bei der Würdigung des Sachverhalts von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BayObLG VRS 61, 48 ; bei Bär DAR 1987, 318 ; BayObLGSt 1996, 90/93; Senatsbeschluß vom 30.7.1996 - 1 ObOWi 518/96; OLG Hamm DAR 1991, 394; KK/Senge OWiG § 74 Rn. 50, 64).

  • OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06

    Verwerfung der Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten - Aufklärung der

    Das Revisionsgericht ist an die insoweit festgestellten Tatsachen gebunden und kann sie nicht ergänzen oder gar im Wege des Freibeweises korrigieren (BayObLGSt 1996, 90/93; BayObLG StV 2001, 338; BGHSt 28, 384).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1475/21

    Unzulässige Berufung auf unwirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1538/08

    Ausreichende Entschuldigung im Falle des Fernbleibens in der Hauptverhandlung

  • KG, 19.12.2001 - 1 Ss 149/01

    Voraussetzungen eines Verwerfungsurteils

  • OLG Hamm, 18.09.2003 - 3 Ss OWi 5/03

    Ausbleiben im Termin, genügende Entschuldigung; anderer Gerichtstermin,

  • BayObLG, 18.10.1999 - 1 ObOWi 505/99

    Änderung eines in der Hauptverhandlung vollständig protokollierten

  • OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss OWi 340/04

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung des Einspruchs bei unentschuldigtem

  • OLG Hamm, 26.03.2002 - 3 Ss OWi 154/02

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Rechtsbeschwerde,

  • BayObLG, 13.12.2021 - 202 ObOWi 1475/21

    Unwirksame Ersatzzustellung, Niederlegung, Wohnung, Geschäftsrum, Verjährung,

  • BayObLG, 27.01.1998 - 3 ObOWi 148/97
  • KG, 19.07.2006 - 5 Ws (B) 384/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nichterscheinen des

  • OLG Hamm, 13.02.1997 - 3 Ss OWi 1555/96

    Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts,

  • OLG Schleswig, 05.08.2019 - I OLG 153/19

    Zu den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge, wonach das

  • OLG Nürnberg, 27.08.2010 - 2 St OLG Ss 91/10

    Verkehrsstau als ausreichende Entschuldigung für ein Ausbleiben des Angeklagten

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