Rechtsprechung
   BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsunterbrechung trotz Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung ohne Ladung des Betroffenen und seines Verteidigers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 40
  • BayObLGSt 1999, 128



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06  

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Die enumerative Aufzählung der verjährungsunterbrechenden Handlungen in § 33 OWiG sollte - wie in § 78 c StGB - gegenüber der früher geltenden Regelung der Rechtsklarheit und damit der Rechtssicherheit dienen, weil angesichts des Gewichts der Unterbrechungshandlungen und damit ihrer generellen Eignung zur ernstlichen Förderung der Verfolgung im Einzelfall keine Prüfung mehr notwendig sein sollte, ob die Unterbrechungshandlung zur Förderung des Verfahrens geeignet oder bestimmt war (BayObLGSt 1976, 28/30; 1979, 91/92; 1999, 128/129).

    Ob dies auch für eine willkürlich getroffene Scheinmaßnahme gilt (so BayObLGSt 1999, 128/130), kann hier - wie in der Entscheidung des BGH (a.a.O.) - offen bleiben, da vorliegend jedenfalls keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Handhabung gegeben sind.

  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00  

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Nur dann aber hätte diese Entscheidung den Lauf der Verjährungsfrist nicht unterbrochen (vgl. z.B. BGHSt 9, 198/203; 11, 335/338; 12, 335/338; 37, 145/147; BayObLGSt 1976, 28/32; 1999, 128/129 jeweils m.w.N.).
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