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   BayObLG, 12.10.2000 - 2St RR 185/00   

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https://dejure.org/2000,9840
BayObLG, 12.10.2000 - 2St RR 185/00 (https://dejure.org/2000,9840)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2000 - 2St RR 185/00 (https://dejure.org/2000,9840)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 2St RR 185/00 (https://dejure.org/2000,9840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 40 Abs. 3; ; StPO § 329 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 40 Abs. 3, § 329 Abs. 1 Satz 1
    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung, wenn dem Gericht positiv bekannt ist, dass der Aufenthaltsort des Angeklagten unbekannt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung; Öffentliche Zustellung; Berufungsverfahren; Ladungsversuch; Revision; Falsche Verdächtigung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 139 (Ls.)
  • BayObLGSt 2000, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung:

    Die ebenfalls erhobene (unausgeführte) Sachrüge, über die der Senat aufgrund der vorstehenden Ausführungen an sich nicht mehr zu entscheiden braucht, führt, da das angefochtene Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO keinen sachlich-rechtlichen Inhalt hat, nur zur Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (BGHSt 21, 242; BayObLGSt 2000, 138/140); solche sind hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 94/20

    Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der

    Die neben der Verfahrensrüge von der Revision allgemein erhobene Sachrüge führt, weil das angefochtene Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO keinen sachlich-rechtlichen Inhalt aufweist, nur zur Prüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (vgl. neben BGHSt 21, 242 und BayObLGSt 2000, 138/140 u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 = OLGSt StPO § 329 Nr. 32; OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2013 - 32 Ss 29/13 = NStZ 2013, 615 = StV 2014, 209 = OLGSt StPO § 329 Nr. 34; KG, Beschluss vom 16.09.2015 - 121 Ss 141/15 = NStZ 2016, 234; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2016 - 3 RVs 72/16 bei juris und zuletzt neben OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.09.2019 - Ss 44/19 bei juris auch BayObLG, Beschluss vom 31.03.2020 - 202 StRR 29/20 bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 329 Rn. 49).
  • BayObLG, 31.03.2020 - 202 StRR 29/20

    Berufungsverwerfung wegen nur per E-Mail übermittelter ärztlicher Bescheinigung

    Die ebenfalls erhobene (unausgeführte) Sachrüge, über die der Senat aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht mehr zu entscheiden braucht, führte, da das angefochtene Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO keinen sachlich-rechtlichen Inhalt hat, nur zur Prüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (vgl. neben BGHSt 21, 242 und BayObLGSt 2000, 138/140 u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 = OLGSt StPO § 329 Nr. 32; KG, Beschluss vom 16.09.2015 - 121 Ss 141/15 = NStZ 2016, 234 und zuletzt OLG Saarbrücken a.a.O.); solche sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 27/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Nur wenn dem Berufungsgericht positiv bekannt ist, dass der Angeklagte nicht mehr unter der Anschrift wohnt, unter der letztmals zugestellt wurde, setzt die Anordnung der öffentlichen Zustellung im Verfahren über eine vom Angeklagten eingelegte Berufung nicht voraus, dass zunächst ein vergeblicher Ladungsversuch unter jener Anschrift unternommen wurde (BayObLG NStZ-RR 2001, 139).
  • OLG Hamburg, 22.03.2019 - 2 Rev 1/19

    Verfahren über die vom Angeklagten eingelegte Berufung: Öffentliche Zustellung

    Die parallel eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft hindert das Berufungsgericht nicht, § 40 Abs. 3 StPO im Verfahren über die Berufung des Angeklagten anzuwenden (vgl. ebenso: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - Az.: 2 St RR 185/00 -, Rn. 8 - 11 juris (ohne Begründung); LR-Gössel, § 329 Rn. 88; Rieß/Hilger, NStZ 1987, 152; offen gelassen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2004 - Az.: 3 Ws 321/04 -, Rn. 5 juris).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Nur wenn dem Berufungsgericht positiv bekannt ist, dass der Angeklagte nicht mehr unter der Anschrift wohnt, unter der letztmals zugestellt wurde, setzt die Anordnung der öffentlichen Zustellung im Verfahren über eine vom Angeklagten eingelegte Berufung nicht voraus, dass zunächst ein vergeblicher Ladungsversuch unter jener Anschrift unternommen wurde (BayObLG NStZ-RR 2001, 139).
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