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   BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/2000, 2St RR 66/00   

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BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/2000, 2St RR 66/00 (https://dejure.org/2000,5055)
BayObLG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 2St RR 66/2000, 2St RR 66/00 (https://dejure.org/2000,5055)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 2St RR 66/2000, 2St RR 66/00 (https://dejure.org/2000,5055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmähkritik ggü. Einem Richter; Diffamierung; Verleumdung; Falsche Verdächtigung; Beleidigung; Tateinheit; Revision

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung als Beleidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3079
  • BayObLGSt 2000, 69
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 29.12.1995 - 5 Ss 381/95
    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Die Äußerung muß jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 164/165).

    Unter ausdrücklicher Berufung auf diese Rechtsprechung hat das OLG Düsseldorf einen Vergleich der Tätigkeit von Justizbeamten mit "Auswüchsen im Stil faschistischer Sippenhaftung" dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterstellt (NStZ-RR 1996, 164).

  • BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit auch dann verletzt sein, wenn der Tatrichter eine Äußerung zu Unrecht als Tatsachenbehauptung qualifiziert hat, weil der sich Äußernde aufgrund dieser Einordnung die Möglichkeit der Berufung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit weitgehend verliert (vgl. BVerfG NJW 1990, 1980; 1993, 1845; BayObLG NJW 1995, 2501/2502).
  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Vergleich einer Abschiebung mit "Gestapo-Methoden" als durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt angesehen und die Ehre der betroffenen Beamten insoweit hinter das Recht auf Meinungsäußerung zurückgestellt (NJW 1992, 2815).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Eine Verletzung der Menschenwürde hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall angenommen, in dem der ehemalige bayerische Ministerpräsident Strauß als kopulierendes Schwein dargestellt wurde (NJW 1987, 2661).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Dort war B in einer Rezension als einer der "verlogensten, ja korruptesten Autoren" und seine Schriften als "widerwärtiger Dreck" bezeichnet worden, ohne daß der Artikel irgendeinen Referenzpunkt in Person oder Werk B erkennen ließ, auf den sich die Wertung stützte (BVerfG NJW 1993, 1462; siehe auch Grimm NJW 1995, 1697/1703).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit auch dann verletzt sein, wenn der Tatrichter eine Äußerung zu Unrecht als Tatsachenbehauptung qualifiziert hat, weil der sich Äußernde aufgrund dieser Einordnung die Möglichkeit der Berufung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit weitgehend verliert (vgl. BVerfG NJW 1990, 1980; 1993, 1845; BayObLG NJW 1995, 2501/2502).
  • BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Der Senat sieht Anlaß, bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, daß die gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und damit auch zur Definition der Schmähkritik in der Literatur teilweise massive, ja erbitterte Kritik gefunden haat (vgl. die Nachweise bei BayObLGSt 1994, 121/124 sowie bei Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 193 Rn. 14 b ff.).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit auch dann verletzt sein, wenn der Tatrichter eine Äußerung zu Unrecht als Tatsachenbehauptung qualifiziert hat, weil der sich Äußernde aufgrund dieser Einordnung die Möglichkeit der Berufung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit weitgehend verliert (vgl. BVerfG NJW 1990, 1980; 1993, 1845; BayObLG NJW 1995, 2501/2502).
  • BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 2 St 389/88
    Auszug aus BayObLG, 24.05.2000 - 2St RR 66/00
    b) Soweit der Angeklagte die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Regensburg in Frage gestellt hat, hat der Senat bereits mit Beschluß vom 15.3.1989 (BayObLGSt 1989, 34) entschieden, daß § 30 GZVJu insoweit gültig sei, als für Beschuldigte, die sich bei Erhebung der öffentlichen Klage in Strafhaft befinden und im Amtsgerichtsbezirk Straubing einen Gerichtsstand haben, das Amtsgericht Regensburg zuständig ist.
  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Diese zunächst dem Tatrichter obliegende Einstufung unterliegt in rechtlicher Hinsicht uneingeschränkt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise den Schutz des ihm zustehenden Grundrechts verlieren würde (vgl. BVerfG NJW 1991, 1529; 1999, 2262/2263; BayObLGSt 19914, 152/153; 2000, 69/71).
  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Dabei handelte es sich z.B. um Fälle, in denen ein Richter wegen bestimmter Entscheidungen der Rechtsbeugung bezichtigt worden war (BayObLGSt 2000, 69) oder ein konkretes polizeiliches Einschreiten als rechtsextrem und ausländerfeindlich beschrieben wurde (BayObLG Beschluss vom 19.12.2001 - 1 StRR 134/01).
  • OLG Köln, 11.01.2024 - 1 ORs 163/23
    a) Im Ergebnis zutreffend - wenn auch ohne jegliche Begründung - hat das Amtsgericht ersichtlich in den inkriminierten Äußerungen des Angeklagten eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung gesehen (vgl. zu dem Erfordernis der Abgrenzung BVerfG Beschluss v. 19.12.1990 - 1 BvR 389/90, NJW 1991, 1529; BVerfG Beschluss v. 16.10.1998 - 1 BvR 590/96, NJW 1999, 2262, 2263; OLG Frankfurt a.M. Beschluss v. 2.1.2002 1 Ss 329/01, NJW 2003, 77; BayObLG Beschluss v. 24.4.2000 - 2 St RR 66/00, NJW 2000, 3079, 3080).
  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in der Vergangenheit wiederholt die Annahme von Schmähkritik durch die Tatrichter beanstandet, weil die nach Auffassung des BVerfG vorzunehmende enge Auslegung nicht beachtet wurde (BayObLGSt 2000, 69 und BayObLG NStZ-RR 2002, 40: ein Richter wurde wegen bestimmter Entscheidungen der Rechtsbeugung bezichtigt; BayObLG Beschluss vom 18.12.2001 - 1St RR 134/01: ein konkretes polizeiliches Einschreiten wurde als rechtsextrem und ausländerfeindlich beschrieben; BayObLGSt 2002, 24: zur Verwendung des Wortes "Zigeunerjude").
  • SG Karlsruhe, 10.06.2020 - S 13 SF 1259/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Selbstablehnung und

    Die Richterablehnung enthält deshalb im Ergebnis auch keine Herabsetzung des Richters (M. Schwab JZ 2019, 82; aA BayObLG NJW 2000, 3079).
  • OLG Jena, 06.11.2000 - 1 W 498/00

    Kritik am Bürgermeister

    Nach der - wenn auch teilweise heftig angegriffenen - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (ausführlich hierzu Kriele, NJW 1994, 1897 , der die Ansicht vertritt, von einem "Ehrschutzprozess können Anwälte nur noch abraten" ; kritisch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch BayObLG NJW 2000, 3079 ) sind Werturteile bis zur Grenze der "Schmähkritik" zulässig , wobei letztgenannter Begriff im Interesse der Meinungsfreiheit nicht weit, sondern so eng wie möglich ausgelegt werden müsse.
  • BayObLG, 20.11.2000 - 5St RR 350/00
    Diese Gleichsetzung ist auch nach Meinung des Senats nicht hinnehmbar, weil sie einen Angriff auf die durch Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Würde des Betroffenen und dessen Schmähung darstellt; der verbale Angriff des Angeklagten gegen Dr. Waigel stellt - auch unter Berücksichtigung des Kontextes und der für den unbefangenen Leser des Flugblatts erkennbaren Begleitumstände - die Diffamierung der Person in den Vordergrund; um größtmögliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit auf sein Flugblatt zu lenken, hat der Angeklagte ein prominentes Mitglied der damaligen Bundesregierung an den Pranger stellen und persönlich herabsetzen wollen (BGH NJW 2000, 1036 [1038] m. w. N.; BayObLG NJW 2000, 3079 [3080]).
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