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   BayObLG, 25.04.2002 - 5St RR 106/02   

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https://dejure.org/2002,12891
BayObLG, 25.04.2002 - 5St RR 106/02 (https://dejure.org/2002,12891)
BayObLG, Entscheidung vom 25.04.2002 - 5St RR 106/02 (https://dejure.org/2002,12891)
BayObLG, Entscheidung vom 25. April 2002 - 5St RR 106/02 (https://dejure.org/2002,12891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 170

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 170
    Verletzung der Unterhaltspflicht - Feststellung der Leistungsfähigkeit - unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen Selbständiger - Privatentnahmen - Ratenzahlungen auf Hausschulden - Feststellungen zu vorrangig unterhaltsverpflichteten Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bmessungsmaßstäbe zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen bei selbständig Erwerbstätigen; Prüfungskompetenz des Strafrichters bei der Bemessung der Unterhaltspflicht; Maßstab für die Prüfung von Unterhaltspflichten

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2002, 71
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen

    An eventuell vorhandene zivilgerichtliche Urteile über Bestehen und Höhe von Unterhalt oder an zwischen den Gläubiger und Schuldner geschlossene Vergleiche über Unterhaltsansprüche sind die Strafgerichte nicht gebunden (BayObLGSt 2002, 71; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.).
  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05

    Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung

    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt aber eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des Bürgerlichen Rechts voraus (BGHSt 12, 166; 26, 111), die der Strafrichter im übrigen ohne Bindung an zivilgerichtliche Erkenntnisse eigenverantwortlich festzustellen hat (OLG Hamm ZFE 2003, 188; BayObLGSt 2002, 71; 1967, 1; StV 2001, 349; OLG Celle StV 2001, 349; OLG Düsseldorf StV 1991, 68; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 170 Rdn. 3, 6).

    Diese ist daher kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 StGB (so aber KG, Beschluss 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000; BayObLGSt 1999, 56; 1988, 92; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 208; OLG Zweibrücken StV 1986, 531; OLG Köln NJW 1981, 63; Senat GA 1975, 28, woran nicht länger festgehalten wird), sondern - ebenso wie die Bedürftigkeit des Berechtigten - ein vom Strafrichter selbständig zu beurteilendes Element des gesetzlichen Merkmals der Unterhaltspflicht (BayObLGSt 2002, 71; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn. 20; Günther in: SK, StGB, § 170 Rdn. 26).

    cc) Der Senat schließt sich der herrschenden familiengerichtlichen Rechtsauffassung an, wonach die Leistungsfähigkeit bei wechselnden Einkommenshöhen regelmäßig nur auf der Grundlage des über einen größeren Zeitraum erzielten Durchschnittseinkommens beurteilt werden kann (so auch BayObLGSt 2002, 71 in einem Fall freiberuflicher bzw. selbständiger gewerblicher Tätigkeit).

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