Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.02.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2304
BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02 (https://dejure.org/2003,2304)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.2003 - 4St RR 133/02 (https://dejure.org/2003,2304)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 4St RR 133/02 (https://dejure.org/2003,2304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BtMG § 29 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20; ; StVG § 24a Abs. 2; ; StVG § 24a Abs. 3

  • btmg-online.de

    Cannabiskonsum und Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge - Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln - Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldvorschrift - Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Revision gegen die Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Fahren trotz Genusses von berauschenden Mitteln; Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss und Anforderungen an den Revisionsantrag; Begriff ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1681
  • NZV 2003, 252
  • BayObLGSt 2003, 1
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Wird gerügt, bestimmte Beweismittel hätten wegen eines Verwertungsverbots nicht verwendet werden dürfen, so erfordert ein vollständiger Revisionsvortrag auch die Behauptung, der verteidigte Angeklagte hätte der Verwertung dieser Beweismittel und der ihr vorangehenden Beweiserhebung rechtzeitig widersprochen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 38, 214, 225/226 und 42, 15, 22/23; BayObLGSt 1996, 112, 113/114; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 136 Rn. 25, 27).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGSt 1982, 62 und BayObLGSt 1995, 22).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Verteidigung, von einer Bestrafung sei im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.1994 (NJW 1994, 1577 ff.) wegen eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot abzusehen.
  • BayObLG, 09.10.2002 - 4St RR 105/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Sichverschaffen in sonstiger Weise und Besitz,

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Feststellungen zum Mindestwirkstoffgehalt sind in einem solchen Fall nicht geboten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss v. 9.10.2002 - 4St RR 105/02).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    An der Verhältnismäßigkeit der vom Gesetzgeber mit § 24 a Abs. 2 StVG getroffenen Regelungen bestehen aber auch deshalb keine Zweifel, weil derzeit -- solange exakte Probengrenzwerte nicht definiert werden können (vgl. BGHSt 44, 219/222-223) -- ein milderes Mittel zur Bewältigung der auf Drogenkonsum beruhenden Verkehrssicherheitsprobleme nicht zur Verfügung steht.
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Wird gerügt, bestimmte Beweismittel hätten wegen eines Verwertungsverbots nicht verwendet werden dürfen, so erfordert ein vollständiger Revisionsvortrag auch die Behauptung, der verteidigte Angeklagte hätte der Verwertung dieser Beweismittel und der ihr vorangehenden Beweiserhebung rechtzeitig widersprochen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 38, 214, 225/226 und 42, 15, 22/23; BayObLGSt 1996, 112, 113/114; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 136 Rn. 25, 27).
  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGSt 1982, 62 und BayObLGSt 1995, 22).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97

    Zur Strafbarkeit des Besitzes von Cannabisprodukten

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass die Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG vor allem dann nahe liegt, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument eine geringe Menge der im Vergleich zu anderen gängigen Betäubungsmitteln weniger gefährlichen Cannabisprodukte ausschließlich zum Eigenverbrauch besitzt, ohne eine Fremdgefährdung zu verursachen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1582 und NStZ 1997, 498).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Wird gerügt, bestimmte Beweismittel hätten wegen eines Verwertungsverbots nicht verwendet werden dürfen, so erfordert ein vollständiger Revisionsvortrag auch die Behauptung, der verteidigte Angeklagte hätte der Verwertung dieser Beweismittel und der ihr vorangehenden Beweiserhebung rechtzeitig widersprochen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 38, 214, 225/226 und 42, 15, 22/23; BayObLGSt 1996, 112, 113/114; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 136 Rn. 25, 27).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02
    Die insoweit bestehenden Unsicherheiten, die es aus medizinisch-toxikologischer Sicht derzeit nicht zulassen, den Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit durch exakte Grenzwerte festzulegen, ändert nichts an der Befugnis des Gesetzgebers, an Hand der derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten ein Gesetz zu erlassen, das zur wirksamen Bekämpfung der Drogenproblematik im Straßenverkehr beitragen kann (vgl. hierzu BVerfGE 50, 290, 332-333).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Das deckt sich mit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, § 24 a Abs. 2 StVG führe nicht bereits bei der Feststellung geringster Konzentrationen von Rauschgift im Blut zu der vorgesehenen Sanktion, setze vielmehr eine THC-Konzentration deutlich oberhalb des Nullwerts voraus (zustimmend Jagow, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl. 2004, § 24 a StVG Rn. 5 a) und komme derzeit erst ab einem Wert von 1 ng/ml zur Anwendung (vgl. NJW 2003, S. 1681 ).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Das BVerfG nimmt Bezug auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Januar 2003 (Az. 4St RR 133/02, NJW 2003, 1681 f) sowie die Rechtsprechung einiger Verwaltungsgerichte, die ebenfalls einen Grenzwert von 1 ng/ml diskutierten, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahruntüchtigkeit gerechtfertigt sein könne.

    Der vom BVerfG in Bezug genommene Beschluss des BayOblG vom 20. Januar 2003 (a.a.O.) betraf den Fall einer Revision gegen die Verurteilung nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie die Verhängung eines Bußgeldes wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG.

    Mit der vom BVerfG im Beschluss vom 21. Dezember 2004 geforderten Möglichkeit einer Einschränkung der Fahruntüchtigkeit und mit der Frage, ab welcher THC-Konzentration diese anzunehmen sein könnte, setzt sich das BayOblG in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2003 (a.a.O) nicht auseinander.

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Auch wenn teilweise höhere THC - Konzentrationen gefordert werden (Krüger BA 2002, 337, 344), ist ab diesen wissenschaftlich gesicherten Analysewerten der enge zeitliche Nachweis - Wirkungszusammenhang gegeben, der die erforderliche Möglichkeit der Beeinträchtigung der Fahrsicherheit eröffnet und die Anknüpfung einer Sanktion an den Gefährdungstatbestand des § 24 a Abs. 2 S. 2 StVG rechtfertigt (Bay OLG NJW 2003, 1681; Janizewski/ Jagow/ Burmann StVR § 24 a StVG Rn.5).
  • OLG Köln, 06.09.2016 - 1 RBs 246/16

    Vereinbarkeit von Videoverkehrsaufzeichnungen mit dem Recht auf informationelle

    Eine solche Rüge ist dementsprechend als Verfahrensrüge zu erheben (OLG Köln SenE v. 17.12.2009 - 83 Ss-OWi 99/09 - SenE v. 22.1.2010 - 82 Ss-OWi 122/09 - 370 B - SenE v. 02.12.2010 - III-1 RBs 296/10 - vgl. auch BayObLG NJW 2003, 1681 = NZV 2003, 252).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Denn das Amtsgericht hat - aus seiner Sicht konsequent und im Einklang mit der im Urteilszeitpunkt herrschenden fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLG NStZ 2004, 703 ; NZV 2003, 252/253; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149/151; NZV 2001, 483/484; OLG Saarbrücken VRS 102, 120 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2005 - 2 Ss OWi 206/05; ferner Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 24 a StVG Rn. 21, 24 und Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rn. 5 jeweils m.w.N.) - keine Feststellungen dazu getroffen, ob es die bei dem Betroffenen festgestellte Morphinkonzentration als möglich erscheinen lässt, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Führens des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr eingeschränkt war.
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15

    Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum

    Ungeachtet seiner bereits zweifelhaften Annahme, bezüglich des hier zu beurteilenden Cannabiskrauts gelte eine Bruttogewichtsmenge von 6 Gramm als Obergrenze einer geringen Menge, wie sie in der Rechtsprechung für Cannabisharz (Haschisch) bisweilen angenommen worden ist (vgl. BayObLG, NJW 2003, 1681; Patzak, aaO, § 29 Teil 28 Rn. 39 mwN; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1, 10 f.), hat das Landgericht damit einem - ohnehin nicht existenten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 ff.) - "Normalfall" der Tatbestandsverwirklichung strafschärfende Wirkung beigemessen.
  • OLG Zweibrücken, 13.11.2003 - 1 Ss 215/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter der

    Die insoweit bestehenden Unsicherheiten, die es aus medizinisch-toxikologischer Sicht derzeit nicht zulassen, den Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Fahruntüchtigkeit durch exakte Grenzwerte festzulegen, ändert nichts an der Befugnis des Gesetzgebers, anhand der derzeitigen Erkenntnismöglichkeiten ein Gesetz zu erlassen, das zur wirksamen Bekämpfung der Drogenproblematik im Straßenverkehr beitragen kann (vgl. BayObLG NZV 2003, 252, 253).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).
  • OLG Köln, 30.06.2005 - 8 Ss OWi 103/05

    Fahruntüchtigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Cannabis

    [ Zu den in der Rspr zugrunde gelegten Grenzwerten vgl BayObLG, 20. Januar 2003, 4 St RR 133/02, NJW 2003, 1681; VG München, 26. Mai 2004, M 6a S 04.2632; OVG Lüneburg, 11. Juli 2003, 12 ME 287/03, NVwZ-RR 2003, 899 ; VGH Mannheim, 10. Mai 2004, 10 S 427/04, VRS 107, 234 ; OVG Koblenz, 13. Januar 2004, 7 A 10206/03.
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

  • OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06

    Fahren unter Einfluss berauschender Mittel: Feststellung des Führens eines Kfz

  • VG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 K 2954/03

    Ausstellung von Ganzkörperplastinaten menschlicher Leichen

  • OLG Schleswig, 18.09.2006 - 1 Ss OWi 119/06

    Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis

  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 57/06

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Bußgeldbehörde im

  • VG Münster, 13.09.2004 - 10 K 893/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05

    Cannabiskonsum

  • VG Sigmaringen, 30.09.2005 - 9 K 394/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum

  • BayObLG, 17.09.2004 - 4St RR 110/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Wirkstoffmenge - Anwendung von § 29

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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18462
BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03 (https://dejure.org/2003,18462)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 1St RR 12/03 (https://dejure.org/2003,18462)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 1St RR 12/03 (https://dejure.org/2003,18462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StPO § 44
    Behandlung der eingelegten Revision als Berufung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 173
  • BayObLGSt 2003, 1
  • BayObLGSt 2003, 10
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03
    Da eine Revisionsverhandlung nicht durchzuführen ist, kommt eine Entscheidung des Revisionsgerichts über den Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht in Betracht (BGHR StPO § 141 Bestellung 3; Meyer-Goßner aaO § 141 Rn. 6).
  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03
    Der Angeklagte war daher trotz der Bezeichnung als "Revision" befugt, innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 33, 183/188; Meyer/Goßner StPO 46. Aufl. § 335 Rn. 11).
  • OLG Celle, 04.08.1961 - 2 Ss 142/61
    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03
    Ebenso konnte er innerhalb der Begründungsfrist das zunächst bestimmte Rechtsmittel als unbestimmtes bezeichnen und sich damit die Wahlmöglichkeit offen halten (OLG Celle NJW 1962, 67/68; LR/Hanack StPO 25. Aufl. § 335 Rn. 6).
  • BGH, 22.01.1962 - 5 StR 442/61

    Konsequenzen der Rechtsmittelwahl der Staatsanwaltschaft - Rechtswirkungen der

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03
    Der Angeklagte war daher trotz der Bezeichnung als "Revision" befugt, innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 33, 183/188; Meyer/Goßner StPO 46. Aufl. § 335 Rn. 11).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03
    Der Angeklagte war daher trotz der Bezeichnung als "Revision" befugt, innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO zur Berufung überzugehen (BGHSt 13, 388; 17, 44; 33, 183/188; Meyer/Goßner StPO 46. Aufl. § 335 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 01.08.1991 - 1 Ss 656/91
    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist unzulässig, da der Angeklagte innerhalb der Begründungsfrist lediglich ein unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt hat, das nunmehr als Berufung zu behandeln ist und Wiedereinsetzung mit dem Ziel der Durchführung einer Revision nicht zulässig ist (OLG Hamm NStZ 1991, 601 mit umfangreichen Nachweisen der Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.1995 - 5 Ss 289/95
    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 1St RR 12/03
    Da das am 14.8.2002 eingegangene Schreiben des Angeklagten keinen Revisionsantrag oder Revisionsrügen enthält und auch keine Ankündigung, dass die Revision nach Zustellung des Urteils begründet werde, kann nicht ohne jeden Zweifel davon ausgegangen werden, dass er von seinem Wahlrecht endgültig Gebrauch machen wollte (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 370 ).
  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

    Da keine Diskrepanz zwischen Nachweis- und Wirkungsdauer erkennbar war, war jeder zuverlässige analytische Nachweis einer der in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Substanzen unabhängig von der Höhe der Konzentration geeignet, eine Wirkung im Sinn des § 24a Abs. 2 StVG zu belegen (BayObLGSt 2003, 1/3 f.).
  • BayObLG, 26.02.2004 - 1 ObOWi 45/04

    Straßenverkehrsstrafrecht: Führen eines Fahrzeugs und Drogeneinfluss

    Die angegriffene Entscheidung steht mit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Einklang und begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BayObLGSt 2003, 1/3 f.).
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