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   BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03   

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https://dejure.org/2004,3126
BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03 (https://dejure.org/2004,3126)
BayObLG, Entscheidung vom 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03 (https://dejure.org/2004,3126)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 2 ObOWi 681/03 (https://dejure.org/2004,3126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • blutalkohol PDF, S. 380

    Möglichkeit des Verstoßes gegen § 24a StVG durch Führen eines Kraftfahrzeuges unter Metamphetamineinfluß

  • archive.org

    Drogen - Begründung Aufhebung § 24a StVG

  • Judicialis

    StVG § 24a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis von Rauschmitteln im Blut zum Zeitpunkt der Fahrt; Verstoffwechselung von Methamphetamin zu Amphetamin; Berauschende Mittel und Substanzen; Auswirkungen von therapeutischen Wirkstoffkonzentrationen auf die Verwirklichung des Tatbestandes; Eigene Entscheidung des ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 703 (Ls.)
  • NZV 2004, 267
  • StV 2004, 323
  • BayObLGSt 2004, 5
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03
    Wegen der exakten Bezeichnung der berauschenden Mittel und der chemischen Substanzen in der Anlage zu § 24a StVG kann die chemische Substanz Methamphetamin nicht im Wege der Auslegung der chemischen Substanz Amphetamin zugeordnet werden, da dies eine unzulässige Korrektur darstellen würde (hierzu BVerfGE 71, 108/115 und 73, 206/236).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03
    Wegen der exakten Bezeichnung der berauschenden Mittel und der chemischen Substanzen in der Anlage zu § 24a StVG kann die chemische Substanz Methamphetamin nicht im Wege der Auslegung der chemischen Substanz Amphetamin zugeordnet werden, da dies eine unzulässige Korrektur darstellen würde (hierzu BVerfGE 71, 108/115 und 73, 206/236).
  • KG, 07.10.2002 - 3 Ws (B) 338/02

    Unbewusstes Zuführen von Rauschmitteln: Fahrlässigkeit?

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03
    Eine vorhergehende Aufnahme der Substanz Methamphetamin durch Einnahme der Droge "Speed" wird regelmäßig fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der im Körper erfolgenden Umwandlung in Amphetamin begründen (vgl. hierzu KG NZV 2003, 250 und Stein NZV 2003 aaO, 251 f.).
  • OLG Hamm, 09.05.2000 - 5 Ss OWi 137/00

    Straßenverkehrsstrafrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss, Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03
    Für die Entscheidung der vorliegenden Rechtsfrage bedarf es insoweit keiner abschließenden Beurteilung, inwieweit diese gesetzestechnische Ausgestaltung materiellrechtliche und beweisrechtliche Aspekte verbindet und ob der Nachweis i.S.v. § 24a Abs. 2 Satz 2 StVG nur durch Blutanalyse geführt werden kann (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 484 und hierzu kritisch Stein NZV 1999, 441 f./444 ff. und NZV 2001, 485 f.).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03
    Die wesentlichen tatsächlichen Anknüpfungstatsachen, die eine solche Schlussfolgerung tragen, waren aber in den Urteilsgründen aufzuführen (BGHSt 12, 311/314; Göhler OWiG 13.Aufl. § 71 Rn.43 d und Meyer-Goßner StPO 46.Aufl. § 267 Rn.13, jeweils mit umfangreichen Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03
    Der Normzweck kann eine analoge Anwendung nicht rechtfertigen (BVerfGE 64, 389/393).
  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Es ist vielmehr dann gegeben, wenn eine der Substanzen der Anlage 2 im Blut nachgewiesen ist (Bay OLG NZV 2004, 267, 268; Saarländisches OLG VRS 102, 120; Janiszewski/Jagow/Burmann StVR 18. Aufl. § 24 a StVG Rn.5; Hentschel StrVR 38. Aufl. § 24 a StVG Rnrn. 21, 24 m.w.N.).

    Entsprechend dieser Vorgabe wurde die allgemein als verfassungsgemäß angesehene Vorschrift dahingehend ausgelegt, dass jeder zuverlässige blutanalytische Nachweis einer der erfassten Substanzen unabhängig von der Höhe der Blut - Wirkstoff - Konzentration ausreicht (Bay OLG NZV 2004, 267, 268; Senat DAR 2002, 135).

    Bei Amphetamin kann danach nicht mehr angenommen werden, dass es keiner Überprüfung der Wirkstoffkonzentration bedürfe (so noch Bay OLG NZV 2004, 267).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Unter Wirkung des Rauschmittels wird ein Kraftfahrzeug bereits dann geführt, wenn - wie hier festgestellt - die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführte Substanz im Blut des Angeklagten nachgewiesen worden ist, ohne dass die Fahrsicherheit konkret beeinträchtigt gewesen sein muss (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 22.5.2006 - 2 Ss-OWi 191/06; BayObLG, NZV 2004, 267; OLG Saarbrücken VRS 102, 120; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 385).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Denn das Amtsgericht hat - aus seiner Sicht konsequent und im Einklang mit der im Urteilszeitpunkt herrschenden fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLG NStZ 2004, 703 ; NZV 2003, 252/253; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149/151; NZV 2001, 483/484; OLG Saarbrücken VRS 102, 120 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 07.03.2005 - 2 Ss OWi 206/05; ferner Hentschel Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 24 a StVG Rn. 21, 24 und Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rn. 5 jeweils m.w.N.) - keine Feststellungen dazu getroffen, ob es die bei dem Betroffenen festgestellte Morphinkonzentration als möglich erscheinen lässt, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Führens des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr eingeschränkt war.
  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    Andererseits ist der Umstand, dass in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG gleichwohl nur Amphetamin und nicht auch Methamphetamin in der Liste der berauschenden Mittel und Substanzen genannt ist, mit der Folge, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung von Methamphetamin gegenwärtig nicht als Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG verfolgt, insbesondere gegen den Kraftfahrzeugführer kein Fahrverbot nach § 25 StVG verhängt werden kann (vgl. BayObLG vom 12.02.2004 NZV 2004, 267 ), nicht darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber anders als der Verordnungsgeber der Fahrerlaubnis-Verordnung davon ausgegangen ist und weiterhin annimmt, der Konsum von Methamphetamin sei ohne negativen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit und damit auf die Sicherheit des Straßenverkehrs.
  • OLG Jena, 26.01.2005 - 1 Ss 318/04

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinwirkung

    Dies ergibt sich aus der enumerativen Aufzählung der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu § 24a StVG und aus der Ausgestaltung der Änderungsmöglichkeit dieser Anlage durch § 24a Abs. 5 StVG, die es erleichtert, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren und weitere chemische Substanzen in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen aufzunehmen (siehe BayObLG NZV 2004, 267, 268).
  • OLG Köln, 30.06.2005 - 8 Ss OWi 103/05

    Fahruntüchtigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Cannabis

    Es ist vielmehr dann gegeben, wenn eine der Substanzen der Anlage 2 im Blut nachgewiesen ist (Bay OLG NZV 2004, 267, 268; Saarländisches OLG VRS 102, 120; Janiszewski/Jagow/Burmann StVR 18. Aufl. § 24 a StVG Rn.5; Hentschel StrVR 38. Aufl. § 24 a StVG Rdnrn. 21, 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11

    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

    Nach der Legaldefinition des § 24 Abs. 2 Satz 2 StVG liegt eine solche Wirkung vor, wenn eine der in der Anlage genannten Substanzen -hier Amphetamin- im Blut nachgewiesen wird (BayObLGSt 2004, 5 = NZV 2004, 267, 268; OLG Saarbrücken, VRS 102 ,120; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24a StVG Rn. 21, 24 m.w. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09

    Ordnungswidriger Konsum des cocainhaltigen Teegetränkes "Mate de Coca" beim

    Dagegen setzt die Ahndung nach § 24a Abs. 2 StVG die Feststellung konkreter rauschmittelbedingter Beeinträchtigungen und entsprechender Auswirkungen auf die Fahrsicherheit nicht voraus (Senat NZV 2005, 430; BayObLG NZV 2004, 267, 268; OLG Saarbrücken VRS 102, 120, 123; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24a StVG Rn. 21c, 24).
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