Rechtsprechung
BayObLG, 28.10.1960 - BReg. 1 Z 39/1960 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Erbeinsetzung im Hinblick auf die Zuwendung einzelner Gegenstände; Verletzung der Anhörungspflicht nach § 2360 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Ungenügende Begründung eines Beschlusses über eine Erbscheinserteilung; Abgrenzung zwischen befreiter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Memmingen - VI 292/55
- LG Memmingen, 15.01.1960 - 2 T 177/59
- BayObLG, 28.10.1960 - BReg. 1 Z 39/1960
Papierfundstellen
- MDR 1961, 323
- BayObLGZ 1960, 432
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 09.01.2019 - 31 Wx 39/18
Testamentsauslegung bei Anordnung der Vorerbschaft
Auch eine stillschweigende Befreiung ist denkbar (BayObLGZ 1960, 432).Sie kommt dann in Betracht, wenn der Erblasser wegen Fehlens eigener Abkömmlinge entferntere Verwandte zu Nacherben eingesetzt hat und der Vorerbe wesentlich zum Erwerb des Vermögens des Erblassers beigetragen hat (BayObLGZ 1960, 432).
Zwar ist in der Rechtsprechung die Möglichkeit anerkannt, dass eine Befreiung von den gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen stillschweigend darin gesehen wird, wenn der Erblasser wegen Fehlens eigener Abkömmlinge entfernte Verwandte als Nacherben eingesetzt hat und der Vorerbe wesentlich zum Erwerb des Vermögens des Erblassers beigetragen hat (BayObLGZ 1960, 432).
- OLG Hamm, 11.09.2001 - 15 W 224/01
Vernichtung eines früheren Testaments nach Errichtung eines formunwirksamen …
Da die Erbscheinsanträge beider Beschwerdeführer eine testamentarische Erbfolge betrifft, musste das Verfahren so gestaltet werden, daß den als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen das rechtliche Gehör gewährt wurde (BayObLGZ 1960, 432). - OLG Hamm, 27.12.2001 - 15 W 145/01
Erbeinsetzung des Heimträgers in einem Ehegattentestament
Da sein Erbscheinsantrag eine testamentarische Erbfolge betrifft, mußte das Verfahren so gestaltet werden, daß den als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen das rechtliche Gehör gewährt wurde (BayObLGZ 1960, 432). - BGH, 04.12.1969 - III ZR 31/68
Errichtung eines Testaments - Auslegung eines Testaments - Belastung eines …
Ob unter besonderen Voraussetzungen und unter weichen gegebenenfalls der Erblasser den Vorerben ausnahmsweise stillschweigend von den ausschließbaren Beschränkungen befreien kann (vgl. BayObLGZ 1960, 432 ff), hat das Berufungsgericht mit Recht dahinstehen lassen, weil solche Voraussetzungen nicht vorliegen. - BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im …
Daß es nicht geglückt war, auf diesem Wege die Anschriften zu ermitteln, machte auch die nach § 2360 Abs. 2 BGB erforderliche Anhörung nicht untunlich im Sinn von § 2360 Abs. 3 BGB (vgl. BayObLGZ 1960, 432/434;… Palandt/Edenhofer § 2360 Rn. 5 f.).