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   BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61   

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BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61 (https://dejure.org/1962,1760)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61 (https://dejure.org/1962,1760)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1962 - BReg. 1 Z 85/61 (https://dejure.org/1962,1760)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben; Anordnung der Verteilung der nicht ausdrücklich aufgeführten Nachlassgegenstände; Testamentsanfechtung wegen Irrtums des Erblassers; Ermittlungspflicht des Gerichts bei Anfechtung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1060
  • BayObLGZ 1962, 47
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61
    Sie erstreckt sich nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung (vgl. BGHZ 15, 122; 6, 76; Keidel § 25 Anm. 2, Schlegelberger a.a.O.).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61
    Sie erstreckt sich nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung (vgl. BGHZ 15, 122; 6, 76; Keidel § 25 Anm. 2, Schlegelberger a.a.O.).
  • BayObLG, 27.05.1960 - BReg. 1 Z 191/59
    Auszug aus BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61
    Sie muß, um das Rechtsbeschwerdegericht zu binden, nicht etwa zwingend sein (BayObLGZ 1958, 248/250; 299/301; 1960, 216/220; Jansen Anm. 4 d zu § 27 FGG).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Sind die Formulierungen einer solchen Verwirkungsklausel wie hier unbestimmt, ist im Einzelfall durch Auslegung zu bestimmen, welches Verhalten des Bedachten die Verwirkungsfolge auslösen soll (vgl. BayObLGZ 1962, 47/56; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2075 Rn. 7; Staudinger/Otte BGB (2003) § 2074 Rn. 57; Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. § 2075 Rn.6; Erman/Schmidt BGB 10. Aufl. § 2074 Rn. 7; Bamberger/Roth/Litzenburger BGB § 2074 Rn. 5; AnwK-BGB/Beck § 2074 Rn. 16).

    Einen Ausschluss des Bedachten von der testamentarischen Begünstigung haben Angriffe des Bedachten gegen die letztwillige Verfügung in der Regel nur dann zur Folge, wenn diese eine Auflehnung gegen den wahren Willen des Erblassers darstellen und aus einem bewussten Ungehorsam gegen den Willen des Erblassers entspringen (BGH FamRZ 1985, 278/280; BayObLGZ 1962, 47/57; 1990, 58/62).

  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Das Nachlaßgericht muß auch auf nicht formgerechte Anträge hin tätig werden und, falls die Rechtslage es zuläßt, auf die Stellung eines ordnungsgemäßen, dem Ergebnis der Ermittlungen entsprechenden Antrags hinwirken (ROZ 156, 172/183; BayObLGZ 1962, 47/53 f.).

    Das Landgericht hat mithin, weil die erstrichterliche Verfügung an einem wesentlichen Verfahrensmangel ( § 12 FGG ) leidet, die Sache zutreffend unter Aufhebung des Beschlusses vom 28.12.1979 insoweit an das Amtsgericht zurückverwiesen (BayObLGZ 1962, 47/54 f.; 1966, 435/440; OLG Köln FamRZ 1971, 188/189; Keidel/Kuntze/Winkler § 25 FGG RdNr. 7, § 12 FGG RdNr. 24; Jansen § 25 FGG RdNr. 13, § 12 FGG RdNr. 7; Bumiller/Winkler FGG 3. Aufl. § 25 Anm. 1 d).

    Ebenso unbedenklich erscheint die Auffassung, daß die Beteiligte zu 2) als Vorerbin von den gesetzlichen Beschränkungen ( § 2136 BGB ) befreit sein soll (BayObLGZ 1962, 47/57; Senatsbeschluß vom 13.9.1978 - BReg. 1 Z 55/78; KG JW 1938, 1266/1267; Staudinger BGB 11. Aufl. RdNr. 6, Palandt Anm. 2 b, je zu § 2136 BGB ).

  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Es bedarf zwar nur der eindeutigen Kundgabe eines Anfechtungswillens, nicht der Angabe eines Anfechtungsgrundes (vgl. BayObLGZ 1989, 327/330 und 1962, 47/52 zur Anfechtung einer letztwilligen Verfügung).

    Die Ermittlungstätigkeit der Tatsacheninstanzen beschränkt sich vielmehr auf die Prüfung, ob die Anfechtungsgründe zutreffen, die der Anfechtungsberechtigte in der Anfechtungserklärung oder später geltend macht (vgl. BayObLGZ 1962, 47/52f und 1973, 257/258, jeweils zur Anfechtung einer letztwilligen Verfügung; Palandt/Edenhofer BGB 52. Aufl. § 2358 Rn. 2).

    Die Ausübung des Anfechtungsrechts und die Auswahl unter den Anfechtungsgründen obliegt dem Anfechtungsberechtigten (BayObLGZ 1962, 47/52f).

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2021 - 5 W 70/21

    Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben

    Denn der darin verwendete Begriff der "Anfechtung" ist nicht eindeutig; er kann rechtstechnisch gemeint sein, aber auch auf alle Handlungen abzielen, die sonst geeignet sind, die Verfügung ganz oder teilweise zu Fall zu bringen (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1165; OLG Braunschweig OLGZ 1977, 185; BayObLGZ 1962, 47; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 72).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

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  • OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97

    Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten

    Der Grund der Anfechtung muß dagegen noch nicht angegeben werden (BayObLGZ 1962, 47, 52; 1989, 327, 330; Palandt/Edenhofer, aaO.; RGRK/Johannsen, aaO., § 2081, Rz. 2; abweichend MünchKomm/Leipold, aaO., § 2081, Rz. 16).
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    Im hier gegebenen Fall hat die Verwirkungsklausel die Bedeutung, daß die vermächtnisweise Zuwendung an die bedachten Abkömmlinge der Bet zu 1) bei Nichtbefolgung des letzten Willens entfällt; sie steht demnach unter der auflösenden Bedingung, daß diese der Verwirkungsklausel nicht zuwiderhandeln ( § 2075 BGB ; BayObLGZ 1962, 47, 57; 1966, 49, 54; Palandt/Keidel, § 2074 BGB, Anm. 2a; Haegele, JurBüro 1969, 1, 2).
  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 43/04

    Aufschiebend bedingte Nacherbschaft bei Zuwendung eines Hausgrundstücks zur

    Der unter einer auflösenden Bedingung Bedachte hat nämlich die Stellung eines Vorerben; erst bei seinem Tod steht fest, ob er Vollerbe geworden ist (vgl. BayObLGZ 1962, 47/57; BayObLG FamRZ 1999, 59/61; Palandt/Edenhofer § 2075 Rn. 5).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Die Anfechtungserklärung im Sinn von § 2081 Abs. 1 BGB erfordert zwar nicht die Angabe eines Anfechtungsgrundes (BayObLGZ 1962, 47/52; Palandt/Edenhofer § 2081 Anm. 1), jedoch die eindeutige Kundgabe eines Anfechtungswillens.
  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

  • BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 275/01

    Zulassung der sofortige Beschwerde in einer Vergütungssache für einen vermögenden

  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 82/92

    Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Neuer Tatsachenvortrag

  • BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73

    Streit um die Eintragung einer Flurstücksverschmelzung im Bestandsverzeichnis des

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