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   BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63   

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https://dejure.org/1963,1089
BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63 (https://dejure.org/1963,1089)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63 (https://dejure.org/1963,1089)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1963 - BReg. 1 Z 25/63 (https://dejure.org/1963,1089)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsgeschäft; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Ersetzung; Zustimmung; Zweckmäßigkeit; Benachteiligung; Ehegatten; Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1365

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 205 (Ls.)
  • FamRZ 1963, 521
  • BayObLGZ 1963, 183
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01

    Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit

    Für die Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde ist nicht § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG, sondern § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG maßgebend (BayObLGZ 1963, 183/191; FamRZ 1976, 49/50; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 20, 41).
  • BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Entziehung der elterlichen

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG rechtfertigt aber das unterliegen eines Beteiligten noch nicht ohne weiteres, seine Verpflichtung zur Kostenerstattung anzuordnen (BayObLGZ 1963, 183/190).

    Bei der Entscheidung der Frage, ob die Auferlegung von Kosten der Billigkeit entspricht, hat der Senat mit berücksichtigt, daß im gegebenen Fall die Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers nach § 1638 Abs. 1 BGB zweifelhaft war und es sich um eine Familienstreitigkeit handelt, bei der hinsichtlich der Auferlegung einer Kostenerstattungspflicht Zurückhaltung geboten ist (BayObLGZ 1963, 183/191; 1961, 183/186).

    Allein der Umstand, daß die Anregung des Beteiligten zu 3 im Hinblick auf § 1667 BGB (a.F.) erfolglos war, rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Anordnung einer Verpflichtung zur Kostenerstattung (vgl. BayObLGZ 1963, 183/190).

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; BayObLGZ 1963, 183, 190; 1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG DÖV 1955, 388).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13

    Zulässigkeit einer Doppelvergabe

    Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO vielmehr nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGH, a.a.O.; BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; BayObLGZ 1963, 183, 190; 1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl BVerwG DÖV 1955, 388).
  • BayObLG, 08.07.1980 - BReg. 1 Z 67/80

    Ehegatten; Haushaltsgegenstände; Veräußerung; Zustimmung; Genehmigung; Anspruch;

    Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtsbeschwerdeverfahrens konnte gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG aus Billigkeitsgründen von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, zumal es insoweit wesentlich um die Klärung umstrittener Rechtsfragen ging (BayObLGZ 1963, 183/191; Keidel/Kuntze/Winkler, Jansen, je a.a.O.).
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 96/01

    Hauptsacheerledigung im Anmeldeverfahren - Ausscheiden eines Gesellschafters

    Hierbei gilt der Grundsatz, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat und die Auferlegung der Kosten besonderer Rechtfertigung im Einzelfall bedarf (BayObLGZ 1963, 183/190; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 01.09.1988 - 8 W 180/88

    Gütergemeinschaft durch Ehevertrag und Erbvertrag; Zustimmung zur Übernahme des

    Dabei ist auch der Wunsch des verstorbenen Ehemannes der Antragstellerin zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 1963, 183), der nach dem Vortrag der Antragstellerin die Übergabe des Hofes an den von ihm hierzu bestimmten Sohn G. gewünscht hatte.
  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat und die Auferlegung der Kosten besonderer Rechtfertigung im Einzelfall bedarf (BayObLGZ 1963, 183/190; 1973, 30/32 f.; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 21).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 43/00

    Ordnungsgemäße Verwaltung des Gesamtgutes

    Entscheidend sind aber die Gesamtumstände, die Vermögensverhältnisse und auch die Wohnungssituation der Antragsgegnerin (vgl. BayObLG FamRZ 1963, 521/522; OLG Hamm FamRZ 1967, 572; Staudinger/Thiele § 1365 Rn. 76).
  • BGH, 28.11.1977 - NotZ 9/77

    Kostenerstattung in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Eine Erstattung durch andere Beteiligte setzt voraus, daß im Einzelfall besondere Gründe bestehen, die eine Kostenerstattung als billig erscheinen lassen (Jansen FGG 2. Aufl. § 13 a Rdn. 20; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 13 a Rdn. 23, 44; Zimmermann, RPfleger 1959, 387, 388; BayObLGZ 1963, 183, 190; KG RPfleger 1959, 385, 386 und NJW 1965, 1538, 1540; OLG Hamm RPfleger 1958, 187, 189).
  • BayObLG, 26.03.1981 - BReg. 1 Z 17/81

    Bestellung eines Nachlaßpflegers zur Sicherung des Nachlasses; Aufhebung der

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZB 63/77

    Beschluss über die Zuteilung der elterlichen Gewalt - Ergänzung des Beschlusses

  • BayObLG, 24.11.1987 - BReg. 1 Z 60/87
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1997 - 2 TaBV 42/96

    Verhältnis zwischen dem prozessrechtlichen und materiellrechtlichen

  • OLG Bamberg, 20.01.1982 - 2 UF 246/81
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