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   BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63   

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https://dejure.org/1963,2267
BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63 (https://dejure.org/1963,2267)
BayObLG, Entscheidung vom 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63 (https://dejure.org/1963,2267)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Oktober 1963 - BReg. 1 Z 132/63 (https://dejure.org/1963,2267)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbanwärterstreit; Anforderungen an einen Anfechtungsgrund im Hinblick auf die Erwartungen eines Erblassers im Rahmen eines Erbvertrags; Beginn der Jahresfrist für die Anfechtung eines Erbvertrags; Voraussetzungen einer Kenntnis des Anfechtenden vom Anfechtungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 205
  • MDR 1964, 152
  • BayObLGZ 1963, 260
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63
    Eine wirksame Erbvertragsanfechtung setzt voraus, daß den Anfechtungsgegner (hier der Schwiegertochter) die Urschrift oder Ausfertigung, nicht nur eine beglaubigte Abschrift der notariell beurkundeten Anfechtungserklärung übermittelt wurde ( § 2282 Abs. 3 BGB , BGHZ 31, 5; 36, 201; Palandt BGB 22. Aufl. § 2296 Anm. 1).
  • BGH, 14.12.1961 - V ZB 20/61

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1963 - BReg. 1 Z 132/63
    Eine wirksame Erbvertragsanfechtung setzt voraus, daß den Anfechtungsgegner (hier der Schwiegertochter) die Urschrift oder Ausfertigung, nicht nur eine beglaubigte Abschrift der notariell beurkundeten Anfechtungserklärung übermittelt wurde ( § 2282 Abs. 3 BGB , BGHZ 31, 5; 36, 201; Palandt BGB 22. Aufl. § 2296 Anm. 1).
  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

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  • OLG Brandenburg, 20.08.1998 - 10 Wx 5/97

    Übergang eines Anfechtungsrechts durch Versterben des Anfechtungsberechtigten

    Die Feststellungslast für die früher erlangte Kenntnis und damit den Ausschluß des Anfechtungsrechts durch Zeitablauf trägt der Anfechtungsgegner (BayObLGZ 1963, 260, 265; BayObLG, FamRZ 1983, 1275, 1278; Palandt/Edenhofer, aaO., § 2082, Rz. 1; MünchKomm/Leipold, aaO., § 2082, Rz. 11; a. A. RGRK/Johannsen, aaO., § 2082, Rz. 16).
  • BayObLG, 30.10.1989 - 1a BReg.Z 19/88

    Vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen; Bindungswirkung des Erbvertrags;

    Im übrigen hätte der Rücktritt durch Erklärung gegenüber der damals noch lebenden Ehefrau des Erblassers erklärt werden müssen ( § 2296 Abs. 2 Satz 1 BGB ) und zwar dadurch, daß dieser eine Ausfertigung der notariell beurkundeten Erklärung übermittelt wurde (vgl. BayObLGZ 1963, 260/264 m.w.Nachw.).

    Die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Anfechtung ( § 2283 Abs. 1 BGB ) erfordert zunächst eine Klarstellung des Anfechtungsgrundes (BayObLGZ 1963, 260/262).

  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des

    Die materielle Beweislast für den Anfechtungsgrund - dazu gehört auch der Kausalzusammenhang - trifft denjenigen, der sich auf die Anfechtung beruft (BGH LM 2078 BGB Nr. 8; BayObLGZ 1963, 260/264; 1971, 147/150; Palandt; § 2078 Anm. 5).
  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Die materielle Beweislast für den Anfechtungsgrund - dazu gehört auch der Kausalzusammenhang - trifft denjenigen, der sich auf die Anfechtung beruft (BayObLGZ 1963, 260/264; Palandt § 2078 Anm. 5).
  • BayObLG, 12.05.1976 - BReg. 1 Z 109/75

    Kriterien für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung in Form eines

    Die materielle Beweislast für den Testamentsanfechtungsgrund obliegt dem Anfechtenden (BayObLGZ 1963, 260/264; Palandt Anm. 5 zu § 2078 BGB).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1982 - 8 W 374/81

    Beweislastregelung bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch

    Die ganz überwiegende Meinung geht ohnehin davon aus, daß die Beweislast für die Versäumung einer Anfechtungsfrist (§§ 121, 124, 1594, 1954, 2082, 2283 BGB) immer den Anfechtungsgegner treffe (vgl. u.a. zu § 1594 BGB BGH LM Nr. 1, und FamRZ 1978, 494; zu § 2082 und § 2283 BGB BayObLGZ 1963, 260).
  • BayObLG, 18.12.1978 - BReg. 1 Z 110/78

    Zum Wirksamwerden und zur Gültigkeitsdauer einer Einwilligungserklärung

    Da die Einwilligungserklärung der notariellen Beurkundung bedarf ( § 1748 Abs. 3 BGB a. F., § 56 Abs. 1 BeurkG ), ist sie erst dann zugegangen, wenn der Empfänger das Original oder eine Ausfertigung der Urkunde erhält; der Zugang einer beglaubigten Abschrift genügt nicht ( BGHZ 48, 374 ; 31, 5/7; NJW 1962, 1388 ; BayObLGZ 1963, 260 /264; OLG Hamburg MDR 1968, 238 ; BGB-RGRK 12. Aufl. § 130 BGB Rdnr. 18; Keidel-Kuntze-Winkler FGG 11. Aufl. Teil B § 47 BeurkG Rdnr. 7 mit Nachw. bei Fn. 3 bis 7; a. A. Jansen NJW 1960, 475 f. und § 48 BeurkG Rdnr. 3 mit Nachw. b. Fn. 14).
  • BayObLG, 11.12.1984 - BReg. 1 Z 83/84

    Anfechtung eines Testaments des Erblassers durch die erst nach dessen Errichtung

    Der Anfechtungsgegner, nämlich der durch den Wegfall der letztwilligen Verfügung Betroffene, trägt - bei nach ausreichenden Ermittlungen (§ 12 FGG) noch verbleibenden Zweifeln - die Feststellungslast (materielle Beweislast) dafür, daß der Erblasser genauso testiert hätte, wenn er vorausgesehen hätte, es werde noch ein Pflichtteilsberechtigter eintreten (BayObLGZ 1963, 260/264 f.; 1970, 173/181; 1971, 147/151; BayObLG FamRZ 1983, 952/953).
  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1117/75

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis; Recht der Anfechtung im Falle

    Den Beweis hat derjenige zu führen, der aus der Anfechtung Rechte herleitet (BGH, NJW 1963, 246 = LM Nr. 8 zu § 2078 BGB ; BayOblGZ 1963, 260/1, 264; 71, 147, 150; OLG Hamm, OLGZ 1966, 497; Palandt-Keidel, a.a.O., § 2078 Anm. 5; Johannsen in WM 1972, 642, 647).
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