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   BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64   

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BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64 (https://dejure.org/1964,7275)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64 (https://dejure.org/1964,7275)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 1964 - BReg. 1b Z 249/64 (https://dejure.org/1964,7275)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1964, 433
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Denn im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 309 ZPO nicht entsprechend anwendbar (BayObLGZ 1964, 433, 440; 1982, 384, 387; OLG Köln FamRZ 1992, 200 f. und FamRZ 1996, 310, 311; KG NJW-RR 1994, 278 f.; MünchKomm-Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 309 Rdn. 2; a.A. für Beschlüsse nach mündlicher Verhandlung: Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl., § 309 Rdn. 7).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    a) Auch ohne Rüge der Beteiligten ist die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, das den angefochtenen Beschluß erlassen hat, im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit von Amts wegen zu prüfen; die dafür maßgeblichen Umstände hat der Senat selbst zu ermitteln (§§ 27 Satz 2 FGG, 561 Abs. 1 ZPO, 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO, 12 FGG; BayObLGZ 1964, 433, 436; 1969, 7, 8; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rdn. 40; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 13. Aufl., § 27 Rdn. 36 und 45).
  • OLG Schleswig, 29.05.2009 - 3 Wx 58/04

    Testament: Errichtung in Briefform; Ermittlung des Testierwillens durch

    Vielmehr ist das Verfahren mit dem Rechtsnachfolger fortzuführen, der ggf. von Amts wegen ermittelt werden muss (OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815 ff., bei juris Rn. 31; BayObLGZ 1964, 433, 435; Keidel/ Kuntze/Winkler, a. a. O., § 12 Rn. 115 m. Fn. 650; Bumiller/Winkler, FGG, 6. Aufl. 1995, § 12 Anm. 6 f.).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 12/08

    Rechtstellung des Inhabers eines Altenteils nach dem Versterben eines von

    Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Unterbrechung und die Aussetzung des Verfahrens (§§ 239 ff. ZPO) sind in den Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1963, 110, 119; 1964, 433, 435; OLG München RdL 1961, 204; OLG Hamm BB 1970, 104; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815, 816 ; OLG Naumburg NJW-RR 2004, 1349 ; v. König/v. Schuckmann in Jansen, FGG, 3. Aufl., vor §§ 8 bis 18 Rdn. 35; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rdn. 115), was auch für die nach dem zweiten Abschnitt des Gesetzes über die gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen zu erledigenden Streitsachen gilt (OLG München, aaO; Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 9 Rdn. 97; v. König/v. Schuckmann, aaO).

    Die durch die Einlegung eines Rechtsmittels erlangte Rechtsstellung geht in den FGG-Verfahren mit dem Tode des bisherigen Beschwerdeführers grundsätzlich ohne weiteres auf dessen Rechtsnachfolger über (BayObLGZ 1964, 433, 435).

  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Eine verbindliche Entscheidung über den Bestand dieses Rechts enthält sie nicht; zu dieser ist nur das Prozessgericht befugt (BayObLGZ 1964, 433, 438 f. zur fehlenden Geltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes des Art. 6 Abs. 1 MRK im Erbscheinsverfahren).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    Wenn der Tod eines Beteiligten die Hauptsache nicht erledigt, ist ein etwaiger Rechtsnachfolger von Amts wegen zu ermitteln und am Verfahren zu beteiligen (BayObLGZ 1960, 110/119; 1964, 433/435; DNotZ 1963, 732/733; OLG Hamm BB 1970, 104; Keidel/Kayser Rn. 79; Bumiller/Winkler Rn. 40 jeweils zu § 12; Bassenge/Herbst Einl. FGG Rn. 69; Jansen FGG 2. Aufl. Vorbem. §§ 8 - 18 Rn. 36).

    Beanspruchte der Beschwerdeführer die Stellung eines Erben oder Erbeserben, so geht die Rechtsstellung, die er durch Einlegung der Beschwerde erlangt hatte, ohne weiteres auf seine Rechtsnachfolger, also seine Erben, über (BayObLGZ 1964, 433/435; Keidel/Kahl § 20 Rn. 74).

  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 121/99

    Erledigung des Erbscheinsantrag durch Ableben des Antragstellers

    Die Rechtsstellung, die die Ehefrau durch die Einlegung der weiteren Beschwerde erlangt hatte, ist auf ihre Erben übergegangen (BayObLG DNotZ 1963, 732/733; BayObLGZ 1964, 433/435).
  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Durch den Tod des Ehemanns der Beteiligten zu 1 nach Einlegung der weiteren Beschwerde wurde das Verfahren insoweit nicht unterbrochen (BayObLGZ 1964, 433; Keidel/Amelung, FGG 12. Aufl., § 12 Rn. 79).

    Die Hauptsache hat sich hinsichtlich der von dem Ehemann der Beteiligten zu 1 eingelegten weiteren Beschwerde nicht erledigt (BayObLGZ 1964, 433/435).

  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder eines Beteiligten ist dem Tatsachenrichter überlassen und kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht nachgeprüft werden (BayObLGZ 1964, 433/443; 1992, 309/317 f.; FamRZ 1985, 534/536; Keidel/Kahl Rn. 47; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 19 jeweils zu § 27).
  • BayObLG, 04.10.1973 - BReg. 1 Z 18/73

    Geltendmachung der Erbunwürdigkeit des Testamentserben neben der Anfechtung des

    Dieses wurde nicht unterbrochen, denn § 239 ZPO , seinem Wesen nach eine Ausnahmevorschrift, ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, um das es sich hier handelt, nicht entsprechende anwendbar (BayObLGZ 1964, 433/435; 1960, 110/119; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. Rdnr. 50 zu § 12; Jansen FGG 2. Aufl. Rdnrn. 35, 36 vor § 8).

    Die Rechtsstellung, welche er durch Einlegung der weiteren Beschwerde erlangt hat, ist ohne weiteres auf seine durch Erbschein ausgewiesene Rechtsnachfolgerin als gesetzliche Erbin ( § 1922 Abs. 1 , § 1924 Abs. 1 BGB ) übergegangen (BayObLGZ 1964, 433/435; Jansen Rdnr. 37 vor § 8 FGG ).

  • BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00

    Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 53/91

    Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 145 Abs. 1 KostO bei Anfertigung eines

  • OLG Köln, 14.10.1991 - 2 Wx 32/91

    Unmittelbarkeit; Beweisaufnahme; FGG; Richter; Teilnahme; Mitwirkung;

  • BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1a Z 81/89

    Auslegung eines Testaments; Fehlen der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers

  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind

  • BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86

    Verzicht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren der Freiwilligen

  • BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84

    Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des

  • BayObLG, 06.10.1969 - BReg. 2 Z 21/69

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ehe wegen Geisteskrankheit eines Ehepartners;

  • BayObLG, 20.06.1990 - 1a BReg.Z 19/89

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Eingeschränkte Nachprüfbarkeit

  • KG, 15.02.1988 - 24 W 3582/87

    Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen ; Abberufung einer Verwalterin

  • BayObLG, 08.02.1977 - BReg. 1 Z 145/76
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