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   BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65   

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BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65 (https://dejure.org/1965,2368)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65 (https://dejure.org/1965,2368)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1965 - BReg. 1b Z 4/65 (https://dejure.org/1965,2368)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in einem Prozessvergleich; Erfordernis des persönlichen Handelns von Beteiligten; Ausschluss der Vertretung; Abschluss eines Vergleichs ohne Mitwirkung eines Anwalts; Zweifel an der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1276
  • BayObLGZ 1965, 86
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 17.05.1901 - VII 102/01

    Gerichtlicher Vergleich. B.G.B. § 125.

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65
    Letztere ist im § 2348 BGB geregelt (RGZ 48, 183/190 = RG JW 1901, 473/474).

    Allen im Rahmen des § 2347 Abs. 2 Satz 1 BGB (übrigens auch des § 2348 BGB ) und im Rahmen des § 78 ZPO denkbaren gesetzgeberischen Erwägungen ist Genüge getan, wenn der Erblasser und sein anwaltschaftlicher Vertreter gemeinschaftlich, die Erklärungen abgeben, die erforderlich sind, um einen Erbverzichtsvertrag zustande zu bringen (RGZ 48, 183/185/190 = JW 1901, 473/474; OLG Hamburg OLG 2, 213; Staudinger-Ferid Anm. 3; Soergel-Eder Anm. 1, Erman, 2. Aufl. Anm. 1, Palandt 24. Aufl. Anm. 1 je zu § 2348 BGB ; Wieczorek Anm. C IV a 6 zu § 794 ZPO ; Baumbach-Lauterbach 28. Aufl. Anhang nach § 307 ZPO Anm. 5 A).

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 171/51

    Armenanwalt. Kostenfestsetzung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65
    Es braucht hier nicht auf die bestrittenen Fragen eingegangen zu werden, ob vor einem Kollegialgericht die Parteien einen Vergleich ohne Mitwirkung eines Anwalts schließen können (verneinend Stein-Jonas-Schönke-Pohle Anm. IV 4 zu § 78 ZPO ; bejahend Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 128 I 2 c; offengelassen von BGHZ 5, 251/258) und ob der dem Prozeß zum Abschluß des Vergleichs beigetretene Dritte anwaltschaftlich vertreten sein muß (bejahend Baumbach-Lauterbach 28. Aufl. Anm. 2 A zu § 794 ZPO , verneinend Stein-Jonas-Schönke-Pohle Anm. II 2 b zu § 794 ZPO ).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65
    Der Beschluß des Amtsgerichts Nürnberg vom 13.4.1964 enthält einen zulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren, gegen welchen die Beschwerde und die weitere Beschwerde zulässig sind ( §§ 19, 27 FGG ; BGHZ 20, 255; Keidel 8. Aufl. Anm. 10 zu § 19, Anm. 1 und 2 zu § 84 FGG ).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Dies könnte durch die Einführung eines Rechtsinstituts geschehen, das dem in der Rechtsprechung der Fachgerichte im Erbscheinsverfahren und im Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses seit langem anerkannten so genannten Vorbescheid entspricht (vgl. BGHZ 20, 255 ff.; BayObLGZ 1965, 86 ff.; OLG Hamm, OLGZ 1970, 117 ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Dies setzt allerdings die wegen § 2274 BGB nicht verzichtbare persönliche Anwesenheit der beiden Eheleute sowie deren persönliche Genehmigung des Vergleichs voraus, was auch in einem Verfahren mit Rechtsanwaltszwang gilt, in dem Erblasser und Rechtsanwalt die Erklärungen gemeinsam abgeben müssen (vgl. insgesamt u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, Az. V ZR 97/58, in FamRZ 1960, 28 ff.; BayObLG, Beschluss vom 18.03.1965, Az. BReg. 1 b Z 4/65, …
  • OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 19 U 39/02

    Erbvertrag: Anordnung eines Vorausvermächtnisses über den gesamten Nachlass;

    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf geht davon aus, dass ein erbvertraglicher Vorbehalt, den Erben "mit Auflagen und Vermächtnissen jeder Art und Höhe zu beschweren" die Zuwendung "einzelner Vermögensgegenstände" erlauben soll (OLG Düsseldorf OLGZ 1966, 68, 70).
  • OLG Köln, 08.02.2006 - 2 Wx 49/05

    Widerruf eines Widerrufstestaments

    Zu der Beantwortung der Frage, ob die gesetzliche Vermutung widerlegt ist, bedarf es - auch unter Berücksichtigung der zu den Akten gereichten Stellungnahmen der Beteiligten sowie auch des Verfahrensbevollmächtigten der zweiten Ehefrau des Erblassers - weiterer Feststellungen des Landgerichts (§ 12 FGG) zu dem mutmaßlichen Willen des Erblassers bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung vom 25. April 2004 (vgl. dazu allgemein BayObLGZ 1965, 86 [92]).
  • OLG Zweibrücken, 17.04.2003 - 3 W 48/03

    Wirksamkeit eines Testaments: Gültigkeit eines teilweise maschinenschriftlichen

    Nachdem sich das privatschriftliche Testament vom 15. Juli 2001 und das widerrufene notarielle Testament vom 21. März 2002 hinsichtlich der Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1) inhaltlich decken, diese Erbeinsetzung von der Erblasserin aber zuletzt nicht mehr gewollt war, ist sonach ein Zweifelsfall im Sinne von § 2257 BGB schon nicht gegeben (vgl. BayObLGZ 1965, 86, 92; Palandt/Edenhofer aaO § 2257 Rdnr. 1).
  • OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12

    Wirksamkeit der Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem

    Diese ist vielmehr wegen § 2274 BGB unverzichtbar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2007, 1290; BayObLG NJW 1965, 1276; Palandt-Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2276, Rdn. 1; Palandt- Ellenberger, a.a.O., § 127a, Rdn. 3).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 60/04

    Widerruf des Testamentwiderrufs

    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1965, 86/92; BayObLG FamRZ 1996, 1112; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2257 Rn. 1).
  • OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05

    Treu und Glauben

    Daraus wird in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet der Schluss gezogen, die Erbenstellung könne nicht aus Gesichtspunkten des § 242 BGB angezweifelt werden; zumindest im Erbscheinsverfahren sei lediglich zu prüfen, wer Erbe geworden ist, und nicht, ob besondere Umstände der Geltendmachung eines Erbrechts entgegenstehen (so BayObLGZ 1965, 86, 90; Palandt/Edenhofer § 2359 Rdn. 1; Staudinger/Schilken, BGB, Bearbeitung 2003, § 2359 Rdn. 6; vgl. demgegenüber aber auch BGHZ 20, 71, 75; OLG Stuttgart ZEV 1998, 185, 187 m. Anm. Otte; zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Erbrecht generell Staudinger/Schmidt, BGB, 13. Bearbeitung, § 242 Rdn. 1553 ff.; Münchener Kommentar/Roth § 242 Rdn. 84; Palandt/Heinrichs § 242 Rdn. 70).
  • BayObLG, 19.07.1966 - BReg. 1b Z 22/66

    Einziehung eines Erbscheins ; Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung ;

    (rechtswirksamen) Erbvertrag begründet werden (BayObLGZ 1965, 86/90 mit weiteren Nachweisen, eine andere Frage ist, inwieweit ein an sich wegen Formmangels nichtiger Erbvertrag nach den Grundsätzen von Treu und Glauben doch rechtswirksam sein kann; hierzu BGHZ 23, 249).

    Ebenso wie die Erbenstellung nur auf Grund besonders geregelter Tatbestände erworben werden kann (oben 1 c), sind, auch die Voraussetzungen, unter denen ein Erbe wegfallen kann, im Gesetz erschöpfend geregelt; die Erbenstellung kann nicht aus Gesichtspunkten des § 242 BGB angezweifelt werden (BayObLGZ 1965, 86/90; vgl. auch Beschluß vom 11.3.1964, BReg. 1 Z 131/63).

  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 15 W 134/95

    Vernichtung der Urkunde eines gemeinschaftlichen Testaments durch den

    Für das gemeinschaftliche Ehegattentestament gilt diese Vorschrift uneingeschränkt nur, sofern beide Ehegatten zu Lebzeiten das Testament gemeinschaftlich vernichten bzw. die Vernichtung durch einen Ehegatten im Einverständnis mit dem anderen Ehegatten erfolgt (BayObLGZ 1965, 86, 92).
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

  • BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden

  • OLG Stuttgart, 24.07.1989 - 8 W 458/88

    Umdeutung einer Vereinbarung ein Testament nicht zu ändern in einen Erbvertrag;

  • AG Düsseldorf, 24.02.2020 - 93a VI 341/17
  • BayObLG, 29.04.1982 - BReg. 1 Z 11/82

    Anforderungen an eine gemeinschaftliches Testament; Bestimmung eines gemeinsamen

  • BayObLG, 03.09.1981 - 1 BReg. Z 56/81

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an ein wirksames Testament;

  • BayObLG, 26.04.1991 - BReg. 1a Z 82/90

    Aufhebung einer erbvertraglichen Schlusserbeneinsetzung durch gemeinschaftliches

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