Rechtsprechung
BayObLG, 29.07.1968 - RReg. 1a Z 229/67 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- BayObLGZ 1968, 200
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03
Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz
Damit liegt eine die vorliegende Fallgruppe abschließende Regelung vor (so schon BayObLGZ 1968, 200 für Art. 58 PAG a.F.), die zugleich in diesem Regelungsbereich inhaltlich den Ersatz von "Aufwendungen" auch im Sinne des Ersatzes von (Gesundheits-)Schäden, wie ihn die Rechtsprechung im Zusammenhang mit § 670 BGB anerkannt hat (BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277), ausschließt.b) Ausgehend hiervon läßt sich der von dem Kläger (Freistaat Bayern) geltend gemachte Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683 Satz 1, 670 BGB aber auch nicht dadurch begründen, daß der Kläger diesen Anspruch statt aus eigenem Recht aus übergegangenem Recht des bei seinem Einsatz verletzten Polizeibeamten M. herleitet, der hierbei als maßgeblicher "Geschäftsführer" ein (privates) Geschäft - auch - für die Beklagte als Eigentümerin des im Bereich der Bundesautobahn herumirrenden Rindes geführt habe (vgl. die ähnliche rechtliche Einordnung in BayObLGZ 1968, 200, 204 ff).
- BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99
Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze - …
Damit wäre nicht vereinbar, wenn die Aufwendungen aus Pflichteinsätzen der Feuerwehr auch nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag privatrechtlich - und damit ohne die Beschränkungen des Art. 28 BayFwG - geltend gemacht werden könnten (vgl. BayObLGZ 1968, 200/203).