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   BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71   

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BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71 (https://dejure.org/1972,3596)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71 (https://dejure.org/1972,3596)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1972 - BReg. 2 Z 127/71 (https://dejure.org/1972,3596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1972, 1
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12

    Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG)

    Da das Landgericht hiernach als Beschwerdegericht und nicht als erstinstanzliches Gericht tätig geworden ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1972 - BReg. 2 Z 127/71 -, a.a.O., S. 2), kommt nach der hier maßgeblichen neuen Rechtslage - unter der Geltung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - allein die zulassungsgebundene Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach §§ 70 ff. FamFG, § 133 GVG als statthaftes Rechtsmittel in Betracht.

    Nach allgemeiner Meinung hatte ein Notar unter Geltung der alten Rechtslage ausnahmsweise ein eigenes - auf die Kostenentscheidung bezogenes - Beschwerderecht zum Oberlandesgericht, wenn ihm trotz seiner Stellung als erste Instanz die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des FamFG: vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1972 - BReg 2 Z 127/71 -, a.a.O., S. 2 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 -, a.a.O., S. 359 f.).

  • OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01

    Nachholung der Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde gegen isolierte

    So verhält es sich unter den besonderen Umständen des gegebenen Falles jedoch nicht: Zwar kann gemäß § 20 a Abs. 1 Satz 1 FGG derjenige, dessen Recht durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung nicht beeinträchtigt ist (§ 20 Abs. 1 FGG), gegen die ihn allein belastende Kostenentscheidung keine Beschwerde einlegen (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1959, 380, 389; 1972, 1, 2 f; BayObLG NJW-RR 1986, 936; OLG Köln MDR 1996, 1184).

    Aus der entsprechenden Anwendung des § 20 a Abs. 2 FGG auf den vorliegenden Fall folgt, dass das Landgericht mit seinem Beschluss vom 8. Dezember 2000 eine isolierte Kostenbeschwerdeentscheidung getroffen hat, da das Gesetz den Rechtsbehelf der Beteiligten zu 1) ausdrücklich als Beschwerde bezeichnet (vgl. BayObLGZ 1972, 1, 2; OLG Hamm Rpfleger 1966, 334); hiergegen schließt § 27 Abs. 2 FGG eine sofortige weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht aus (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Dezember 2000 - 3 W 265/00; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 9; Bassenge/Herbst aaO § 27 FGG Rdnr. 3; Bumiller/Winkler aaO § 27 Rdnr. 5; Johansson aaO S. 98).

  • OLG Koblenz, 20.07.2007 - 9 WF 25/07

    Gerichtskosten im Verfahren zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Dritter kann auch die Staatskasse sein (OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1023 ; BayObLGZ 1976, 256; 1972, 1; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 177 ; Juristisches Büro 1980, 1389; Jansen, FGG , 3. Aufl., § 20 a Rn. 12; Keidel/Zimmermann, FGG , 15. Aufl., § 20 Rn. 14, § 20 a Rn. 13 j.m.z.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2000 - 3 W 36/00

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung im

    Zusätzlich besteht aber die Voraussetzung, dass auch ein Rechtsmittel in der Hauptsache hätte zulässig sein müssen (vgl. BayObLGZ 1958, 213, 215; 1972, 1, 2; 1989, 140, 141; OLG Köln OLGZ 1988, 295; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FGG 14. Aufl. § 20 a Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 02.07.1992 - 3Z BR 58/92

    Einsichtrecht in notariellen Aktenvermerk über Geschäftsfähigkeit eines

    Eine Kostenentscheidung entfällt, da der Notar am Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung einer Einsichtnahme in eine notarielle Urkunde nicht beteiligt ist, so dass ihm auch keine Kosten auferlegt werden dürfen (BayObLGZ 1972, 1; Keidel/Kuntze/Winkler BeurkG § 54 Rn. 9 Fn. 14); der Notar hat hier die Stellung einer Vorinstanz.
  • OLG München, 17.10.2007 - 34 Wx 84/07

    Rechtsbeschwerde gegen Wertfestsetzung

    Wer durch die in der Hauptsache ergangene Entscheidung in seinem Recht nicht beeinträchtigt ist, kann gegen die ihn belastende Kostenentscheidung kein Rechtsmittel einlegen (BayObLGZ 1972, 1/2 f.).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1983 - 20 W 87/83

    Erhöhung des Stammkapitals bei Altgesellschaften

    Da er beim Gericht des ersten Rechtszugs einen Antrag (Erinnerung gegen den Beschluß des Rechtspflegers vom 24.11.1982; vgl. BayObLGZ 1975, 137/139 m. Nachw.) im eigenen Namen gestellt hatte, ist er für die ebenfalls im eigenen Namen und in amtlicher Eigenschaft eingelegte weitere Beschwerde vom Anwaltszwange befreit (vgl. BayObLGZ 1972, 1 /2 [= DNotZ 1972, 371 ]; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 29 Rdnr. 26 mit Fn. 10).
  • OLG Dresden, 29.05.1997 - 15 W 308/97

    Gerichtliche Zuständigkeit für Beschwerden gegen Amtsverweigerungen von Notaren

    Die Befreiung vom Anwaltszwang gilt für den Notar aber auch dann, wenn er - sofern er in amtlicher Eigenschaft gehandelt hat - einen Antrag im eigenen Namen beim Gericht erster Instanz gestellt hat (BayObLGZ 1972, 1; 1972, 44; 1983, 101; BayObLG JurBüro 1991, 394 ; OLG Frankfurt DNotZ 1979, 117).
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03

    Beschwerdebefugnis des in die Kosten verurteilten Rechtsanwalts -

    Werden wie hier Verfahrenskosten einem Rechtsanwalt auferlegt, weil er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten sein soll, kann er sich dagegen ohne Beschränkung durch § 20a Abs. 1 FGG, also unabhängig davon, ob die Wertgrenze von 100 EUR überstiegen wird, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde wehren (BayObLGZ 1972, 1/3; OLG Oldenburg JR 1965, 427; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 88 Rn. 15).
  • BayObLG, 03.04.1986 - BReg. 2 Z 32/86

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Beschwerdebefugnis;

    Dabei muß es sich aber um ein zulässiges Rechtsmittel in der Hauptsache handeln (BayObLGZ 1959, 380/389; 1972, 1/2 f.; KG OLGZ 1968, 99/100; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 9, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 3, je zu § 20a).
  • LG Passau, 12.03.1986 - 2 T 36/86

    Zur Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

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