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   BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71   

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BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71 (https://dejure.org/1972,1855)
BayObLG, Entscheidung vom 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71 (https://dejure.org/1972,1855)
BayObLG, Entscheidung vom 21. März 1972 - BReg. 2 Z 58/71 (https://dejure.org/1972,1855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Verteilung; Nutzungsrechte; Gemeinschaftseigentum; Garten; Dachboden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 9 T 3/71
  • BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1286 (Ls.)
  • DNotZ 1972, 613
  • ZMR 1972, 224
  • BayObLGZ 1972, 109
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 06.10.1969 - BReg. 2 Z 21/69

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ehe wegen Geisteskrankheit eines Ehepartners;

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71
    Unabhängig von dem auf die Rüge des Ermessensfehlers der Vorinstanzen beschränkten Vorbringens des Antragstellers in der Rechtsbeschwerde hat der Senat auch die Frage der Gesetzmäßigkeit der Vorentscheidungen über den Zahlungsanspruch des Antragstellers zu prüfen (BGHZ 18, 143/145; BayObLGZ 1956, 153/157; 1959, 473/475; 1969, 227/230).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71
    Mitgebrauch in diesem Sinn ist das aus der Gemeinschaft der Eigentümer herzuleitende Recht der Eigentümer, persönliche Gebrauchsvorteile aus der gemeinschaftlichen Sache zu ziehen, d.h. an dieser einen Mitbesitz im Sinne des § 866 BGB auszuüben (Weitnauer/Wirths aaO § 13 Rdnr. 11; Bärmann aaO § 1 Anm. VII; Diester WEG § 13 Rdnr. 8), der seiner Natur nach nicht in Bruchteilen bestehen kann (RG JW 1936, 251; Palandt/Degenhart BGB 31. Aufl. § 866 Anm. 1) und zu Lasten eines Mitberechtigten auch durch Mehrheitsbeschluß nicht eingeschränkt werden darf ( § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG in Verbindung mit § 743 Abs. 2 , § 745 Abs. 3 Satz 2 BGB ; BayObLGZ 1961, 322/329 f.; 1962, 16/19).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71
    Ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung steht dem Antragsteller bei dieser Sach- und Rechtslage nicht zu (BGH NJW 1966, 1707/1708).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71
    Mitgebrauch in diesem Sinn ist das aus der Gemeinschaft der Eigentümer herzuleitende Recht der Eigentümer, persönliche Gebrauchsvorteile aus der gemeinschaftlichen Sache zu ziehen, d.h. an dieser einen Mitbesitz im Sinne des § 866 BGB auszuüben (Weitnauer/Wirths aaO § 13 Rdnr. 11; Bärmann aaO § 1 Anm. VII; Diester WEG § 13 Rdnr. 8), der seiner Natur nach nicht in Bruchteilen bestehen kann (RG JW 1936, 251; Palandt/Degenhart BGB 31. Aufl. § 866 Anm. 1) und zu Lasten eines Mitberechtigten auch durch Mehrheitsbeschluß nicht eingeschränkt werden darf ( § 10 Abs. 1 Satz 1 WEG in Verbindung mit § 743 Abs. 2 , § 745 Abs. 3 Satz 2 BGB ; BayObLGZ 1961, 322/329 f.; 1962, 16/19).
  • BGH, 14.07.1955 - IV ZB 37/55

    Verfahren bei Hausratsverteilung

    Auszug aus BayObLG, 21.03.1972 - BReg. 2 Z 58/71
    Unabhängig von dem auf die Rüge des Ermessensfehlers der Vorinstanzen beschränkten Vorbringens des Antragstellers in der Rechtsbeschwerde hat der Senat auch die Frage der Gesetzmäßigkeit der Vorentscheidungen über den Zahlungsanspruch des Antragstellers zu prüfen (BGHZ 18, 143/145; BayObLGZ 1956, 153/157; 1959, 473/475; 1969, 227/230).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Sie findet ihre Grenzen entsprechend dem Gesetzeswortlaut nur in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum ordnungsgemäßen Gebrauch (§§ 14, 15 WEG; vgl. BayObLGZ 1972, 109, 112 f.; OLG Hamm, ZWE 2001, 122, 123).
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Sie findet ihre Grenzen entsprechend dem Gesetzeswortlaut nur in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, § 14 WEG, und zum ordnungsgemäßen Gebrauch, § 15 WEG (BayObLGZ 1972, 109, 112 f.).
  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Dabei kommen als Nachteile insbesondere die Beschränkung des Rechts auf gemeinsamen Gebrauch (§ 13 Abs. 2, § 15 Abs. 3 WEG; zum Inhalt des Mitgebrauchsrechts am Garten vgl. BayObLGZ 1972, 109 = Rpfleger 1972, 260 = DNotZ 1972, 613) in Betracht, außerdem lästige Immissionen (§ 906 BGB) sowie die Beeinträchtigung der konstruktiven Stabilität oder auch nur des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage.
  • KG, 27.04.1994 - 24 W 7352/93

    Richterliche Gestaltung bei Weigerung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich

    Bestimmt sich der Anteil an den sonstigen Nutzungen nach § 16 Abs. 3, WEG nach dem gemäß § 47 der Grundbuchordnung im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile, steht das Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG jedem Wohnungseigentümer unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und seiner Wohnung in gleichem Umfange zu (BayObLGZ 1972, 109), Mitgebrauch ist das aus der Gemeinschaft der Eigentümer herzuleitende Recht jedes einzelnen, persönliche Gebrauchsvorteile aus der gemeinschaftlichen Sache zu ziehen, d.h. an dieser einen Mitbesitz im Sinne des § 866 BGB auszuüben, der seiner Natur nach nicht in Bruchteilen bestehen kann.
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

    Der Senat hält an seinen anderslautenden Entscheidungen vom 31.3.1972 (BayObLGZ 1972, 109/112) und vom 9.10.1973 (BayObLGZ 1973, 267 f.) nicht fest.
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2004 - 5 W 32/04

    Wohnungseigentumssache: Beschränkung der Nutzung eines Tiefgaragenplatzes wegen

    Kollidieren das Recht aus dem Sondereigentum und die Pflicht, diese Rechte nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus die Rechte anderer beeinträchtigt, sowie die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. hierzu BayObLG MDR 1981, 937 unter Hinweis auf BayObLGZ 1971, 313/319; 1972, 109/112), so ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und grundgesetzlichen Wertungen vorzunehmen (OLG Stuttgart a.a.O.).
  • BayObLG, 24.10.1974 - BReg. 2 z 51/74

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Teilungserklärung; Grundbuch; Grundbuchamt;

    Ebenso wie jeder Miteigentümer zum Gebrauch des gesamten Grundstücks berechtigt ist ( § 743 Abs. 2 BGB ; so insbesondere zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums i.S. des § 1 Abs. 5 WEG BayObLGZ 1972, 109/112 = Rpfleger 1972, 260 = DNotZ 1972, 613), bedarf es zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit am gemeinschaftlichen Eigentum der Bewilligung sämtlicher Miteigentümer und der Belastung des ganzen Grundstücks (OLG Schleswig SchlHA 1974, 85).
  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

    Der Kellervorplatz ist Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 1 Abs. 5, § 5 Abs. 2 WEG) und damit dem Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer eröffnet (§ 13 Abs. 2 WEG; zum Inhalt des Mitgebrauchsrechts des einzelnen Wohnungseigentümers vgl. BayObLGZ 1972, 109/112 ff. = Rpfleger 1972, 260 = DNotZ 1972, 613 = ZMR 1972, 224).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Deshalb hat außer Betracht zu bleiben der nicht ausschüttungspflichtige Nutzungswert des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit letzterer aus dem allseits gleichen Recht zum Mitgebrauch ( § 13 Abs. 2 WEG , BayObLGZ 1972, 109/112) besteht.
  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81

    Zum Umfang von Sondernutzungsrechten

    Durch eine solche Vereinbarung der Wohnungseigentümer können einzelne Wohnungseigentümer in ihrem grundsätzlichen Recht auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nicht nur beschränkt, sondern gegenständlich, zeitlich oder örtlich auch völlig in der Weise ausgeschlossen werden, daß einem bestimmten einzelnen Wohnungseigentümer die ausschließliche Benutzungsbefugnis in der Form eines sog. Sondernutzungsrechts eingeräumt wird (BGHZ 73.1451147; BayObLGZ 1972, 109 /113; 1977, 1591161; Palandt BGB 40. Aufl. § 15 WEG Anm. 2a; Diester Wichtige Rechtsfragen des Wohnungseigentums S. 158; Bärmann/Pick/Merle § 10 RdNr. 45).
  • BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

  • OLG Zweibrücken, 05.06.1986 - 3 W 96/86

    Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 12.06.1981 - BReg. 2 Z 49/80

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abstellplatz; Einstellplatz; Fahrzeug;

  • BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74

    Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und

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