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   BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71   

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BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71 (https://dejure.org/1972,2298)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71 (https://dejure.org/1972,2298)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1972 - BReg. 2 Z 125/71 (https://dejure.org/1972,2298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Umlegung der Kosten der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Müllabfuhr nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile; Anforderungen an den Beschluss eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1376 (Ls.)
  • MDR 1972, 691
  • BayObLGZ 1972, 150
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Mit Recht gehen sie auch davon aus, daß § 5 Abs. 4 der vereinbarten (BayObLGZ 1961, 322/329; 1962, 16/20; 1965, 193/200 und 283/287) Teilungserklärung ("Die Höhe dieser Wohnungsumlagekosten wird von dem Verwalter festgelegt") nichts über den vom Verwalter der Abrechnung zugrunde zu legenden Umlage Schlüssel besagt und insbesondere den Verwalter nicht ermächtigt, hierbei das Gesetz und bestehende Vereinbarungen zu mißachten.

    Regelmäßig ist das Vorliegen eines solchen Vertragswillens nur anzunehmen, wo die Vereinbarung Ergänzungen zu der gesetzlichen Regel oder Abweichungen von ihr enthält (vgl. BayObLGZ 1962, 16/20; Bärmann a.a.O. § 10 Anm. III Seite 346; BGB-RGRK a.a.O. § 10 Anm. 13 und 16).

  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Da schließlich auch das Gericht nicht befugt wäre, einen ungültigen Beschluß über die Ablehnung einer positiven Beschlußfassung durch einen positiven Beschluß mit dem vom Antragsteller gewünschten Inhalt zu ersetzen (OLG Hamm OLGZ 1971, 96/103 f.; Bärmann a.a.O. § 23 Anm. III 3 d, Seite 597; Palandt/Degenhart BGB 31. Aufl. WEG § 23 Anm. 5 b; etwas anderes gilt nur hinsichtlich des richterlichen Eingriffsrechts gegenüber Mängeln positiver Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümer: OLG Hamm MDR 1971, 662 [OLG Hamm 26.02.1971 - 15 W 547/70] ; Bärmann a.a.O. § 43 Anm. IV Seite 851; einschränkend Weitnauer/Wirths WEG 3. Aufl. § 43 Rdnr. 12), überdies die positive Beschlußfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ( § 28 Abs. 5 WEG ) von den Antragstellern nicht angefochten wurde, können die Antragsteller selbst durch eine Ungültigerklärung des ablehnenden Mehrheitsbeschlusses das von ihnen verfolgte Ziel einer Kostenverteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile ( § 16 Abs. 2 WEG ) nicht erreichen.
  • BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70

    Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei dem die

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Sie rügte das Verfahren des Amtsgerichts hinsichtlich der notwendigen Beteiligung aller Wohnungseigentümer (erledigt durch Senatsbeschluß vom 4.12.1970 = BayObLGZ 1970, 290 = NJW 1971, 760 = MDR 1971, 300), wiederholte zur Sache ihre Rechtsausführungen im ersten Rechtszug und machte ergänzend geltend, dem Antrag vom 20.5.1969 fehle das Rechtsschutzbedürfnis, denn im Hinblick auf die unterbliebene Anfechtung der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung - inzwischen hatten die Wohnungseigentümer am 20.2.1970 auch die "Personenumlage" in der Jahresabrechnung 1969 mit Mehrheit gebilligt - könne selbst eine Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses nichts mehr an den Tatsachen ändern.
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Mit Recht gehen sie auch davon aus, daß § 5 Abs. 4 der vereinbarten (BayObLGZ 1961, 322/329; 1962, 16/20; 1965, 193/200 und 283/287) Teilungserklärung ("Die Höhe dieser Wohnungsumlagekosten wird von dem Verwalter festgelegt") nichts über den vom Verwalter der Abrechnung zugrunde zu legenden Umlage Schlüssel besagt und insbesondere den Verwalter nicht ermächtigt, hierbei das Gesetz und bestehende Vereinbarungen zu mißachten.
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Der Vorrang einer Vereinbarung vor den abdingbaren Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes ist nur dann und nur insoweit anzuerkennen, als der Wille, von der Regel abzuweichen, erkennbar (vgl. BGHZ 36, 33 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60] ; 53, 307) [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] zum Ausdruck gebracht ist.
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Der Vorrang einer Vereinbarung vor den abdingbaren Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes ist nur dann und nur insoweit anzuerkennen, als der Wille, von der Regel abzuweichen, erkennbar (vgl. BGHZ 36, 33 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60] ; 53, 307) [BGH 26.02.1970 - KZR 5/69] zum Ausdruck gebracht ist.
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Zu dieser Entscheidung ist das Rechtsbeschwerdegericht befugt, weil die Sach- und Rechtslage auch insoweit weiterer Ermittlungen nicht bedarf (BGHZ 35, 135 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60] /142; BayObLGZ 1968, 63/65; 1970, 103/108).
  • OLG Hamm, 26.02.1971 - 15 W 547/70
    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Da schließlich auch das Gericht nicht befugt wäre, einen ungültigen Beschluß über die Ablehnung einer positiven Beschlußfassung durch einen positiven Beschluß mit dem vom Antragsteller gewünschten Inhalt zu ersetzen (OLG Hamm OLGZ 1971, 96/103 f.; Bärmann a.a.O. § 23 Anm. III 3 d, Seite 597; Palandt/Degenhart BGB 31. Aufl. WEG § 23 Anm. 5 b; etwas anderes gilt nur hinsichtlich des richterlichen Eingriffsrechts gegenüber Mängeln positiver Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümer: OLG Hamm MDR 1971, 662 [OLG Hamm 26.02.1971 - 15 W 547/70] ; Bärmann a.a.O. § 43 Anm. IV Seite 851; einschränkend Weitnauer/Wirths WEG 3. Aufl. § 43 Rdnr. 12), überdies die positive Beschlußfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ( § 28 Abs. 5 WEG ) von den Antragstellern nicht angefochten wurde, können die Antragsteller selbst durch eine Ungültigerklärung des ablehnenden Mehrheitsbeschlusses das von ihnen verfolgte Ziel einer Kostenverteilung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile ( § 16 Abs. 2 WEG ) nicht erreichen.
  • RG, 24.10.1933 - II 100/33

    1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71
    Ein solcher Mehrheitsbeschluß erschöpft sich in der Verweigerung der positiven Beschlußfassung; seine etwaige Ungültigkeit ändert grundsätzlich nichts an dem Fehlen einer positiven Beschlußfassung, es sei denn, der Antragsteller hätte einen klagbaren Anspruch auf eine bestimmte Willensbildung der Wohnungseigentümer zu der von ihm aufgeworfenen Frage (vgl. RGZ 142, 123/129; Baumbach/Hueck GmbHG 13. Aufl. Anhang § 47 Anm. 5 C; Soergel/Siebert/Schultze-v. Lasaulx BGB 10. Aufl. § 32 Rdnr. 27).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    aa) Allerdings vertritt insbesondere das Bayerische Oberste Landesgericht die Auffassung, ein Beschluß im Sinne von § 23 Abs. 4 WEG liege nur dann vor, wenn sich die Mehrheit für einen Antrag ausgesprochen und dadurch eine Regelung getroffen habe (anders noch BayObLGZ 1972, 150, 153).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Dies sollte unabhängig davon gelten, ob das Wasser im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums oder des Sondereigentums verbraucht worden ist (BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 161; anders aber BayObLG, ZMR 1997, 152 für die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Soweit die Eigentümergemeinschaft Kosten für die Versorgung oder den Gebrauch des Sondereigentums gegenüber einem Dritten zu tragen hat, sind derartige Kosten im Rahmen der Verteilung unter den Wohnungseigentümern früher ohne weiteres als nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilende Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen worden (vgl. BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 161).
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    Es kann offen bleiben, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband die Erstellung einer Steuerbescheinigung nach § 35a EStG für jeden Wohnungseigentümer bereits deshalb an sich ziehen kann, weil sie - und nicht der einzelne Wohnungseigentümer - Vertragspartnerin der Verwalterin ist und diese schon wegen möglicher Interessenkonflikte möglicherweise nicht bereit ist, mit jedem Wohnungseigentümer einen gesonderten Vertrag abzuschließen (so für die Kosten des gesamten Wasserverbrauchs einer Wohnungseigentumsanlage BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; BayObLG ZMR 1997, 152, (153); OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, (732); dagegen: BGH, NJW 2003, 3476-3480).
  • OLG Celle, 22.12.1986 - 4 W 224/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Anschluß; Breitbandkabelnetz;

    Allerdings haben Vereinbarungen der Wohnungseigentümer den Vorrang vor den abdingbaren Regeln des Gesetzes nur insoweit, als eine Ergänzung zu diesen Regeln oder eine Abweichung von ihnen erkennbar gewollt ist (vgl. BayObLGZ 1972, 150).

    Zum gemeinschaftlichen Gebrauch gehört nämlich auch die "zentrale" Belieferung durch Versorgungsunternehmen, wenn also deren Leistungen - z.B. Wasser, Gas, Wärme und Strom - durch gemeinschaftliche Anlagen an die einzelnen Raumeigentümer weitergeleitet werden (BayObLGZ 1972, 150); dasselbe gilt für die einheitliche Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr (BayObLGZ 1972, 150, 155; RGRK/Augustin a.a.O., Rdnr. 21; Palandt/Bassenge a.a.O.).

    Hinzunehmen sind beispielsweise nach der Rechtsprechung eine Umlage der Kosten der zentralen Wasser- und Energieversorgung oder der Abwasser und Müllbeseitigung nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile (BayObLGZ 1972, 150), obwohl diese Kosten entscheidend vom Verbrauch bzw. der Zahl der in der Wohnung sich aufhaltenden Personen abhängen.

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Ein solcher Mehrheitsbeschluß erschöpft sich in der Verweigerung der positiven Beschlußfassung; seine etwaige Ungültigkeit ändert grundsätzlich nichts an dem Fehlen einer positiven Beschlußfassung, es sei denn, der Antragsteller hätte einen klagbaren Anspruch auf eine bestimmte Willensbildung der Wohnungseigentümer zu der von ihm aufgeworfenen Frage (vgl. RGZ 142, 123, 129; BayObLGZ 1972, 150, 153; 1983, 283; OLG Frankfurt OLGZ 80, 418; KG BlGBW 1985, 71, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Die insoweit fehlende tatrichterliche Entscheidung kann das Gericht der Rechtsbeschwerde nachholen, weil hierfür weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (BayObLGZ 1972, 150/155).

    Die Anträge der Antragsteller sind insgesamt zulässig (zur Anfechtbarkeit von Wirtschaftsplan und Abrechnung vgl. OLG Hamm OLGZ 1971, 96/99 f); insbesondere liegt das erforderliche (BayObLGZ 1972, 150/153) Rechtsschutzbedürfnis für die Antragstellung auch insoweit vor, als die Antragsteller sich bei der Beschlußfassung, in der Eigentümerversammlung lediglich der Stimme enthielten, ohne ausdrücklich eine Gegenstimme abzugeben.

  • OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Änderung der Gemeinschaftsordnung bei

    Entgegen der Auffassung der Beteiligen zu 1. spricht überdies manches dafür, dass die Kosten der gesamten Müllabfuhr auch nach § 16 Abs. 2 WEG zu den Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gerechnet werden (vgl. BayObLGZ 1972, 150; Weitnauer/Gottschalg a.a.O.).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

    Denn nur so ergibt ihr Begehren einen Sinn (vgl. BayObLGZ 1972, 150/154; OLG Hamm OLGZ 1988, 37/39); in Wohnungseigentumsverfahren besteht auch keine strenge Bindung an den Wortlaut von Anträgen (vgl. BayObLG WE 1991, 140 m.w.Nachw.).

    Diese Kosten sind solange Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG , wie der Wasserversorger sie einheitlich gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abrechnet, mögen nun für die einzelnen Wohnungen Wasserzähler vorhanden sein oder nicht (vgl. BayObLGZ 1972, 150/155; BayObLG NJW-RR 1992, 83 ).

  • OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 20 W 468/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

  • OLG Schleswig, 21.12.1998 - 2 W 100/98

    Wohnungseigentumsverfahren bei Anfechtung eines Nichtbeschlusses - Ansprüche der

  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05

    Zulässige Erfassung der Instandhaltungsrücklage in der Ausgabenspalte

  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

  • BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 2 Z 46/80

    Rechte eines Wohnungseigentümers einer Wohnanlage; Unterlassen des Abstellens von

  • BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77

    Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden

  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

  • OLG Frankfurt, 17.03.1983 - 20 W 847/82

    Garage; Sondernutzungsrecht; Miteigentümer; Miteigentum; Stellplatz; Fahrzeug;

  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 34/75

    Vorliegen eines Erfordernisses ordnungsgemäßer Verwaltung; Ersatzbeschaffung

  • KG, 07.08.2007 - 13 U 26/07

    Wohnungseigentumsanlage: Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für

  • OLG Frankfurt, 15.07.1986 - 20 W 362/85

    Änderung von Mehrheitsbeschlüssen der Wohnungseigentümer und der Verwaltung durch

  • LG München I, 14.03.2008 - 1 T 11576/07

    Eigentumswohnanlage: Beseitigungspflicht für eine eigenmächtig auf einem

  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2001 - 15 E 1296/99

    Haftung für rückständige Abfallgebühren; Gesamtschuldnerstellung eines

  • BayObLG, 14.08.1987 - BReg. 2 Z 77/87

    Anspruch auf Markierung von Stellplätzen

  • BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 29/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Tiefgarage; Zustimmung;

  • BayObLG, 11.04.1979 - BReg. 2 Z 44/78

    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter auf Einsicht in die zu einer

  • OLG Zweibrücken, 18.12.1981 - 3 W 110/81
  • BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

  • KG, 23.12.1985 - 24 W 1583/85

    Wohnungseigentümerversammlung; Bindungswirkung; Rechtskraftwirkung;

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