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   BayObLG, 12.11.1973 - BReg. 2 Z 36/73   

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BayObLG, 12.11.1973 - BReg. 2 Z 36/73 (https://dejure.org/1973,8156)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1973 - BReg. 2 Z 36/73 (https://dejure.org/1973,8156)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1973 - BReg. 2 Z 36/73 (https://dejure.org/1973,8156)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1973, 2518
  • BayObLGZ 1973, 303
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 63/99

    Eintragung der Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands in das

    Der Grundsatz, daß die Beschränkung der Vertretungsmacht eindeutig aus der Satzung hervorgehen muß, gilt aber gleichermaßen für den Umfang dieser Beschränkung (vgl. BayObLG DB 1973, 2518 - insoweit in BayObLGZ 1973, 303 ff. nicht mit abgedruckt - Palandt/Heinrichs, Reichert und Stöber, jeweils aaO).

    d) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Satzungsbestimmung über die Beschränkung der Vertretungsmacht bei Investitionsmaßnahmen in das Vereinsregister eingetragen werden durfte oder ob die Eintragung nicht etwa wegen mangelnder Bestimmtheit der Regelung hätte beanstandet oder abgelehnt werden müssen (vgl. für Satzungsbestimmungen mit Außenwirkung das Beispiel bei Stöber Rn. 285 und Stöber Rn. 1033; ferner BayObLG DB 1973, 2518; Reichert Rn. 160).

  • OLG München, 22.05.2020 - 15 U 3037/19

    Beschränkung der Vertretungsmacht eines Stiftungsvorstandes auf den "engen"

    Diesbezüglich besteht allerdings die Besonderheit, dass die Beschränkung der Vertretungsmacht gemäß § 64 BGB in das Vereinsregister eingetragen werden muss, wenn sie im Außenverhältnis wirksam sein soll, und eine zu unbestimmte Beschränkung nicht eintragungsfähig ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12.11.1973 - BReg 2 Z 36/73, DB 1973, 2518, Rn. 19 bei juris).
  • BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81

    Zurückweisung der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister; Materielle

    Gegen die Zurückweisung der sofortigen Erstbeschwerde findet sodann die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27, 29 Abs. 2 FGG statt (vgl. BayObLGZ 1974, 242/243; BayObLG MittBayNot 1973, 340; Sauter/Schweyer Der eingetragene Verein 11. Aufl. Rdn. 19; Reichert/Dannecker/Kühr Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 2. Aufl. Rdn. 110, 977).
  • LG Braunschweig, 22.10.1999 - 8 T 906/99

    Anspruch auf Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister;

    Da das Recht des eingetragenen Vereins, anders als das Aktiengesetz , das GmbH-Gesetz oder das Genossenschaftsgesetz , keine besonderen Vorschriften zum Schutz des Rechtsverkehrs, insbesondere der Gläubiger der Vereinigung enthält, ist die Möglichkeit, auf dem erleichterten Weg des Vereinsrechts zur Rechtsfähigkeit und damit zum Ausschluß der persönlichen Haftung ihrer Mitglieder zu gelangen, jenen Vereinigungen verschlossen, die nach der Grundentscheidung des Gesetzes diese Rechtsstellung nur entweder nach den strengeren Vorschriften dieser Sondergesetze oder nach staatlicher Überprüfung gem. § 22 BGB erlangen dürfen (vgl. BayObLGZ 1973, 303, 305).
  • LG Chemnitz, 23.08.1994 - 7 T 2916/94
    Richtet sich das Angebot ausschließlich an dessen Mietglieder (sogenannter "Binnenmarkt") muß die Frage des unternehmerischen Tätigwerdens für den Einzelfall nach dem Gesamtbild der Umstände beurteilt werden (vgl. hierzu BayObLGZ 1973, 303 ff. [3051).
  • LG Bonn, 28.05.1991 - 5 T 70/91

    Einordnung eines von mittelständischen Unternehmen gegründeten Vereins zur

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  • OLG Oldenburg, 06.11.1975 - 5 Wx 53/75

    Definition des wirtschaftlichen Vereins; Betriebsarztzentrum

    Nach dieser fällt unter § 22 BGB derjenige Verein, dessen Hauptzweck darauf gerichtet ist, mittels eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes für sich oder unmittelbar für seine Mitglieder wirtschaftliche Vorteile zu erlangen (BayObLGZ 1973, 303 ff/305; Staudinger-Coing § 21 Rdn. 15 a; Soergel-Siebert-Schultze-v. Lasaulx § 21 Rdn. 4, Schmidt a.a.O.).
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