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   BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73   

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https://dejure.org/1974,5023
BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73 (https://dejure.org/1974,5023)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73 (https://dejure.org/1974,5023)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1974 - BReg. 2 Z 52/73 (https://dejure.org/1974,5023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Eintragung einer Flurstücksverschmelzung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts; Vereinigung von Grundstücken mit Zuflurstücken im Grundbuch; Behandlung eines Zuflurstücks in Bezug auf die Abtrennung von seinem Stammgrundstück und die Vereinigung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1974, 18
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
    Die Bindung des Untergerichts erstreckt sich aber nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (vgl. BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1962, 47/55), also auf diejenigen Punkte, deren Würdigung durch das Untergericht die Aufhebung seiner Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt hat (Jansen a.a.O.).
  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
    Da Gegenstand der ersten Beschwerdeentscheidung nur das in der Zwischenverfügung vom 12.2.1973 angenommene Eintragungshindernis war (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.), dieses aber nur in der Besorgnis der Verwirrung des Grundbuchs ( § 5 GBO ) bestand, war der Rechtspfleger bei der neuerlichen Sachbehandlung an die Entscheidung des Landgerichts nur insoweit gebunden, als darin die Verwirrungsgefahr verneint worden war.
  • BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
    Es ist anerkannten Rechts, daß Zuflurstücke für die Anwendung des § 890 BGB als selbständige Grundstücke gelten; sie sind aber nicht als solche in das Grundbuch zu übernehmen (BGH DNotZ 1954, 197; BayObLGZ 1954, 258; 1957, 356; BayObLG Rpfleger 1972, 18; OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 127; Horber a.a.O. § 6 Anm. 2 A a).
  • BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
    Die Bindung des Untergerichts erstreckt sich aber nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (vgl. BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1962, 47/55), also auf diejenigen Punkte, deren Würdigung durch das Untergericht die Aufhebung seiner Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt hat (Jansen a.a.O.).
  • BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61

    Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben;

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
    Die Bindung des Untergerichts erstreckt sich aber nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (vgl. BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1962, 47/55), also auf diejenigen Punkte, deren Würdigung durch das Untergericht die Aufhebung seiner Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt hat (Jansen a.a.O.).
  • BayObLG, 06.03.2002 - 3Z BR 343/00

    Widerlegung der Konzernvermutung im Mitbestimmungsrecht - Natürliche Person als

    An diese vom Senat in seinem Beschluss vom 24.3.1998 (BayObLGZ 1998, 85) dargelegten Rechtsauffassung war das Landgericht in entsprechender Anwendung von § 565 Abs. 2 ZPO a.F. gebunden (vgl. BayObLGZ 1974, 18/21; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 1,4; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 69 m. w. N.).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Eine allgemeine Bindung des Amtsgerichts an die Beurteilung der Erbrechtslage besteht sonach nicht; vielmehr erstreckt sich die Bindung nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1974, 18/21; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 8, Jansen RdNr. 14, je zu § 25 FGG), also auf diejenigen Punkte, deren rechtsirrige Würdigung die Aufhebung der Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt haben (Jansen a.a.O.).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

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  • BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90

    Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die

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  • LG Landshut, 06.05.1997 - 60 T 438/97

    Gesellschafterwechsel bei einer GbR als Berechtigte einer beschränkten

    Denn wesentlich ist, daß es die weitere Beschwerde für zulässig erachtet, die angefochtene Entscheidung aufgehoben und deren Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1974, 18 /21; Meikel/Streck § 77 Rdnr. 44) beseitigt hat.
  • BayObLG, 13.03.1998 - 2Z BR 159/97

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung eines

    Denn wesentlich ist, daß es die weitere Beschwerde für zulässig erachtet, die angefochtene Entscheidung aufgehoben und deren Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1974, 18/21; Meikel/Streck § 77 Rn. 44) beseitigt hat.
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86

    Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig;

    An die in der Entscheidung vom 14.11.1985 vertretene gegenteilige Auffassung ist der Senat nicht gebunden, denn die Bindung der Vorinstanz ( § 565 Abs. 2 ZPO ) und die daraus folgende Selbstbindung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BGHZ 15, 122/124) beschränkt sich auf diejenigen Gesichtspunkte, die unmittelbar zur Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts geführt hatten (BayObLGZ 1974, 18/21; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 14; Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 565 Anm. 2 c bb, d).
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