Rechtsprechung
BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Eintragung einer Flurstücksverschmelzung im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts; Vereinigung von Grundstücken mit Zuflurstücken im Grundbuch; Behandlung eines Zuflurstücks in Bezug auf die Abtrennung von seinem Stammgrundstück und die Vereinigung mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 10.09.1973 - T 119/73
- BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1974, 18
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54
Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit
Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
Die Bindung des Untergerichts erstreckt sich aber nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (vgl. BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1962, 47/55), also auf diejenigen Punkte, deren Würdigung durch das Untergericht die Aufhebung seiner Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt hat (…Jansen a.a.O.). - BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
Da Gegenstand der ersten Beschwerdeentscheidung nur das in der Zwischenverfügung vom 12.2.1973 angenommene Eintragungshindernis war (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.), dieses aber nur in der Besorgnis der Verwirrung des Grundbuchs ( § 5 GBO ) bestand, war der Rechtspfleger bei der neuerlichen Sachbehandlung an die Entscheidung des Landgerichts nur insoweit gebunden, als darin die Verwirrungsgefahr verneint worden war. - BGH, 11.12.1953 - V ZR 27/52
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
Es ist anerkannten Rechts, daß Zuflurstücke für die Anwendung des § 890 BGB als selbständige Grundstücke gelten; sie sind aber nicht als solche in das Grundbuch zu übernehmen (BGH DNotZ 1954, 197; BayObLGZ 1954, 258; 1957, 356; BayObLG Rpfleger 1972, 18; OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 127;… Horber a.a.O. § 6 Anm. 2 A a). - BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72
Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von …
Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
Die Bindung des Untergerichts erstreckt sich aber nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (vgl. BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1962, 47/55), also auf diejenigen Punkte, deren Würdigung durch das Untergericht die Aufhebung seiner Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt hat (…Jansen a.a.O.). - BayObLG, 21.02.1962 - BReg. 1 Z 85/61
Ablehnung von Erbscheinsanträgen; Testamentsauslegung bei Mehrzahl von Erben; …
Auszug aus BayObLG, 22.01.1974 - BReg. 2 Z 52/73
Die Bindung des Untergerichts erstreckt sich aber nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (vgl. BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1962, 47/55), also auf diejenigen Punkte, deren Würdigung durch das Untergericht die Aufhebung seiner Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt hat (…Jansen a.a.O.).
- BayObLG, 06.03.2002 - 3Z BR 343/00
Widerlegung der Konzernvermutung im Mitbestimmungsrecht - Natürliche Person als …
An diese vom Senat in seinem Beschluss vom 24.3.1998 (BayObLGZ 1998, 85) dargelegten Rechtsauffassung war das Landgericht in entsprechender Anwendung von § 565 Abs. 2 ZPO a.F. gebunden (vgl. BayObLGZ 1974, 18/21;… Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 1,4;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 69 m. w. N.). - BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80
Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige …
Eine allgemeine Bindung des Amtsgerichts an die Beurteilung der Erbrechtslage besteht sonach nicht; vielmehr erstreckt sich die Bindung nur auf die tragenden Rechtsgründe der aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des übergeordneten Gerichts (BGHZ 15, 122; BVerwG MDR 1973, 1044/1045; BayObLGZ 1974, 18/21; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 8, Jansen RdNr. 14, je zu § 25 FGG), also auf diejenigen Punkte, deren rechtsirrige Würdigung die Aufhebung der Entscheidung durch das Beschwerdegericht unmittelbar herbeigeführt haben (…Jansen a.a.O.). - BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91
Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"
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- BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90
Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Landshut, 06.05.1997 - 60 T 438/97
Gesellschafterwechsel bei einer GbR als Berechtigte einer beschränkten …
Denn wesentlich ist, daß es die weitere Beschwerde für zulässig erachtet, die angefochtene Entscheidung aufgehoben und deren Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1974, 18 /21;… Meikel/Streck § 77 Rdnr. 44) beseitigt hat. - BayObLG, 13.03.1998 - 2Z BR 159/97
Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung eines …
Denn wesentlich ist, daß es die weitere Beschwerde für zulässig erachtet, die angefochtene Entscheidung aufgehoben und deren Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1974, 18/21;… Meikel/Streck § 77 Rn. 44) beseitigt hat. - BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig; …
An die in der Entscheidung vom 14.11.1985 vertretene gegenteilige Auffassung ist der Senat nicht gebunden, denn die Bindung der Vorinstanz ( § 565 Abs. 2 ZPO ) und die daraus folgende Selbstbindung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BGHZ 15, 122/124) beschränkt sich auf diejenigen Gesichtspunkte, die unmittelbar zur Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts geführt hatten (BayObLGZ 1974, 18/21;… Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rn. 14;… Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 565 Anm. 2 c bb, d).