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   BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74   

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BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74 (https://dejure.org/1974,1774)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74 (https://dejure.org/1974,1774)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 1974 - BReg. 2 Z 25/74 (https://dejure.org/1974,1774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung; Genehmigung der Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters; Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümer; Verspätete Begründung im Verfahren der freiwilligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2136
  • DB 1975, 48
  • BayObLGZ 1974, 305
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
    Insbesondere war die Versammlung beschlußfähig gemäß § 10 Nr. 4 der vereinbarten Gemeinschaftsordnung (zur Vereinbarungswirkung vgl. Nr. VI der Teilungserklärung sowie BayObLGZ 1972, 314/317 = NJW 1973, 151), denn ausweislich der Anwesenheitsliste waren 705, 62 von 1000 Stimmrechten vertreten (vgl. ebenso § 25 Abs. 3 WEG ).

    Hier erfolgte die Bestellung des ersten Verwalters zulässigerweise (unten Nr. 6) in der Teilungserklärung, also in einer Vereinbarung (BayObLGZ 1972, 314/317), die gemäß § 10 Abs. 1 WEG nur das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander verbindlich regeln, das Vollzugsgeschäft eines Vertragsabschlusses mit einem Dritten aber nicht ersetzen kann (Karstadt BlGBW 1966, 45/48).

  • OLG Hamm, 20.09.1973 - 15 W 33/73
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
    Ebenso wie die Verwaltungstätigkeit eines noch nicht wirksam bestellten Verwalters, wenn sie nur von der Eigentümergemeinschaft hingenommen wird, allein deshalb nicht unentgeltlich erfolgt und von der Gemeinschaft zu entlohnen ist ( §§ 677 ff. BGB ; so für den Honoraranspruch des gerichtlich bestellten Verwalters vor Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung OLG Hamm NJW 1973, 2301 = Rpfleger 1973, 435 [OLG Hamm 20.09.1973 - 15 W 33/73] ), hängt auch die Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümer über einzelne Verwaltungsmaßnahmen nicht von der Wirksamkeit der Verwalterbestellung ab.
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
    Die Erfordernisse einer fristgebundenen Klageerhebung im Zivilprozeß, also auch einer fristgerechten Klagebegründung ( § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ; vgl. Zöller/Stephan ZPO Vorbem. III 1 b vor § 253 und Anm. II 4 zu § 253), können auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht übertragen werden, denn eine solche Rechtsanalogie wäre mit der Sondervorschrift des § 12 FGG unvereinbar (Jansen a.a.O. Vorbem. §§ 8-18 Rdnr. 11) und müßte das dem Willen des Gesetzgebers entsprechend (zu diesem Motiv im Verfahren des WEG vgl. BGHZ 59, 58/61 = NJW 1972, 1318/1319; BayObLGZ 1963, 161/164 = NJW 1964, 47 [BGH 30.09.1963 - VIII ZB 21/62] ) vereinfachte, bewegliche und vom Anwaltszwang weitgehend befreite Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Frage stellen.
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
    Wenn von dieser Möglichkeit - teilweise unter erklärtem Verzicht auf Zustellungen, teilweise durch Erteilung von Einzelvollmachten für Rechtsanwalt Scherbaum - kein Gebrauch gemacht wurde, so steht dieser Umstand einer Sachentscheidung nicht entgegen (BayObLGZ 1965, 283/286; OLG Hamm OLGZ 1971, 96/101 = Rpfleger 1970, 400/401; Palandt/Degenhart BGB 33. Aufl. WEG § 43 Anm. 4).
  • BayObLG, 08.06.1973 - BReg. 2 Z 19/73
    Auszug aus BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
    Das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch das Verfahren in Wohnungseigentumssachen ( § 43 Satz 1 WEG ) kennt dem Amtsermittlungsgrundsatz entsprechend (§ 12 FGG) keinen Begründungszwang für fristgerecht gestellte Anträge, allenfalls - weil dem Gericht Ansatzpunkte für seine Ermittlungen gegeben werden müssen - eine Darlegungslast (BayObLGZ 1973, 145/149; Jansen a.a.O. § 12 Rdnrn. 9-11; Keidel/Winkler a.a.O. § 12 Rdnr. 111).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümer ist unter den Voraussetzungen der §§ 134, 138 BGB anzunehmen, wenn also der Beschluß gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes oder gegen die guten Sitten verstößt (BayObLGZ 1971, 313/318; Palandt/Degenhart a.a.O. § 23 Anm. 5 a; Weitnauer/Wirths WEG 4. Aufl. § 23 Rdnr. 5).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1974 - BReg. 2 Z 25/74
    Sie sind deshalb als Ausgabenposten in den Wirtschaftsplan und in die Abrechnung aufzunehmen ( § 28 WEG ; BayObLGZ 1973, 78/79 f.) und anteilig auf alle Wohnungseigentümer umzulegen.
  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 77/21

    Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten

    Auch ist es zulässig, wenn der Bauträger - wie hier - sich selbst zum ersten Verwalter bestellt (vgl. BayObLGZ 1974, 305, 311 f.; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 72; vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 75/18, ZfIR 2020, 104 Rn. 11).
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    3 Die - mögliche (vgl. BGH, NJW 2002, 3240, 3244) - Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung hat Vereinbarungscharakter (Senat, OLGZ 1976, 267, 268; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; BayObLGZ 1974, 305, 309; 275, 278 f.; KG, DWE 1987, 97) und wirkt gegen Sondernachfolger nicht nur, wenn sie nach §§ 8 Abs. 2 S.1, 5 Abs. 4 S.1, 10 Abs. 3 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist.
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Es ist richtig, daß sie damit noch nicht die Rechtsstellung einer Verwalterin erlangt hat; zum Bestellungsakt muß noch die Annahme durch die gewählte Person hinzukommen; dies geschieht in aller Regel durch den Abschluß eines Vertrags mit den Wohnungseigentümern (vgl. BayObLGZ 1974, 305, 309; Weitnauer WEG 8. Aufl. Rn. 10, Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. Rn. 6, jeweils zu § 26 WEG ).
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2Z BR 15/96

    Unwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses zur Aufteilung der Kosten für

    Der Eigentümerbeschluß kann damit ebenso wie ein auf eine unmögliche Leistung gerichtetes Rechtsgeschäft (vgl. § 306 BGB ) keine Rechtswirkungen entfalten (vgl. BayObLGZ 1974, 305, 307; BayObLG WE 1991, 50; Augustin WEG § 23 Rn. 12).
  • BayObLG, 18.10.1995 - 2Z BR 97/95

    Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung ohne Verwaltervertrag

    (1) Von dem einseitigen wohnungseigentumsrechtlichen Akt der Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 1 WEG durch die Wohnungseigentümer ist der Abschluß eines Verwaltervertrags zu trennen, der erst Verpflichtungen des Verwalters gegenüber den Wohnungseigentümern auslöst (BayObLGZ 1974, 305, 309).
  • KG, 02.03.1987 - 24 W 4028/86

    Feststellung der Beendigung einer Bestellung zur Verwalterin; Verhältnis von

    Die Bestellung des Verwalters, über die die Wohnungseigentümer gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließen haben, ist hier zulässigerweise bereits in der Teilungserklärung erfolgt, der sich die Erwerber in den Erwerbsverträgen unterworfen haben und der somit die Bedeutung einer Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG zukommt (BayObLGZ 1974, 305 = NJW 1974, 2136; KG, 1. ZS, OLGZ 1976, 266, 267).
  • BayObLG, 06.09.1979 - BReg. 2 Z 51/78

    Anspruch auf Wohngeldvorschuss; Verbindlichkeit des Eigentümerbeschlusses;

    Es kommt daher nicht darauf an, daß der Antragsgegner den Verwaltervertrag nicht unterzeichnet hat (vgl. hierzu BayObLGZ 1974, 305/309), ebenso in diesem Zusammenhang auch nicht darauf, ob die Verwalterbestellung wirksam ist (da der Eigentümerbeschluß vom 23.2.1976 über die Bestellung der Verwalterin und der Eigentümerbeschluß vom 25.4.1977 über die Fortsetzung der Verwaltung bis zum 28.2.1980 nicht angefochten wurden, bestehen, wie das Landgericht im einzelnen dargelegt hat, gegen die Rechtswirksamkeit der Bestellung übrigens schon aus diesem Grund keine Bedenken; vgl. BayObLGZ 1965, 34/45).
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