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   BayObLG, 21.10.1974 - RReg. 1 Z 159/73   

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https://dejure.org/1974,11053
BayObLG, 21.10.1974 - RReg. 1 Z 159/73 (https://dejure.org/1974,11053)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1974 - RReg. 1 Z 159/73 (https://dejure.org/1974,11053)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1974 - RReg. 1 Z 159/73 (https://dejure.org/1974,11053)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1974, 386
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Ist eine Rente nach Art. 18 Satz 1 BayAGBGB festzusetzen, so ist es geboten, den rechnerischen Wert der Einzelleistungen auch dahin zu überprüfen, ob die sich daraus ergebende monatliche Geldleistung vom Verpflichteten aus den Erträgnissen des Hofes billigerweise in voller Höhe gewährt werden kann (BayObLGZ 1974, 386, 395 f.).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2020 - 13 U 4456/19

    Rentenzahlung aufgrund eines Leibgedinges nach freiwilligem Verlassen des

    aa) Wann besondere Gründe im Sinne des Art. 18 Satz 1 AGBGB vorliegen, ist unter Würdigung aller Umstände im Einzelfall zu ermitteln (BayObLG, Urteil vom 21.10.1974 - RReg. 1 Z 159/73, BayObLGZ 1974, 386, 390).
  • BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92

    Leibgeding, Leistungsstörungen, Kündigung

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  • LG Regensburg, 14.11.2019 - 72 O 733/19

    Zahlung einer Geldrente aufgrund eines Leibgedings

    So sieht obergerichtliche Rechtsprechung z.B. im Falle eines schuldhaften Verfeindens der Parteien und die dadurch folgende dauernde unmögliche bzw. unleidliche Fortführung des Zusammenwohnens einen "besonderen Grund" im Sinne der Norm (vgl. zur a.F. BayOLG, Urteil vom 21.10.1974 - Rreg: 1 Z 159/73).
  • BayObLG, 29.12.1989 - RReg. 1 Z 198/88

    Art. 18 bis 20 AGBGB gehen den Regen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vor

    Es sollen ihm nicht höhere Leistungen auferlegt werden, als er aus dem übergebenen Grundstück nach billigem Ermessen gewähren kann ( BayObLGZ 1974, 386 /395 m. w. N. [= MittBayNot 1975, 24 ]; für eine Hofstelle).
  • LG Duisburg, 10.10.1986 - 4 S 200/86
    Da die Geldrente gemäß Art. 15 § 9 Abs. 2 PrAGBGB dem Wert der Vorteile, welche der Verpflichtete durch die Befreiung von seinen Verpflichtungen erlangt, entsprechen soll, ist ausschließlich auf die Ersparnisse des Verpflichteten bzw. auf die durch den anderweitigen Einsatz der an sich dem Altenteiler geschuldeten Dienstleistung erzielten Vorteile abzustellen (vgl. BayObLGZ 1974, 386, 392; OLG Hamm Rdl 1960, 98 f.; Crusen-Müller, PrAGBGB, 1901, Art. 15 § 9 Anm. I. 2).
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