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   BayObLG, 10.01.1974 - Allg. Reg. 21/73   

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https://dejure.org/1974,3691
BayObLG, 10.01.1974 - Allg. Reg. 21/73 (https://dejure.org/1974,3691)
BayObLG, Entscheidung vom 10.01.1974 - Allg. Reg. 21/73 (https://dejure.org/1974,3691)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Januar 1974 - Allg. Reg. 21/73 (https://dejure.org/1974,3691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die weitere besondere amtliche Verwahrung eines Erbvertrags nach der ersten Eröffnung; Berücksichtigung von erbvertraglichen Regelungen für den Tod des letztversterbenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 966/58
  • AG Regensburg - 318/73
  • BayObLG, 10.01.1974 - Allg. Reg. 21/73

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 955 (Ls.)
  • BayObLGZ 1974, 7
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 22.02.1989 - AR 1 Z 62/88

    Streit zwischen Rechtspflegern über den Verwahrungsort eines Testaments (örtliche

    Besteht zwischen dem Amtsgericht, das ein gemeinschaftliches Testament verwahrt, und dem Nachlaßgericht, das für den eingetretenen ersten Erbfall zuständig geworden ist, Streit darüber, welches Amtsgericht das gemeinschaftliche Testament in die besondere amtliche Verwahrung zurückzubringen hat, so liegt ein Streit über die örtliche Zuständigkeit vor (BayObLGZ 1974, 7/8; OLG Hamm Rpfleger 1971, 398; KG Rpfleger 1972, 405).

    Einerseits wird die Ansicht vertreten, das Nachlaßgericht, zwangsläufig das des ersten Erbfalls, sei auf Grund des § 2261 Satz 2 BGB zuständig geworden (BayObLGZ 1974, 7/8; OLG Hamm Rpfleger 1971, 398 und 1987, 313; OLG Celle Rpfleger 1979, 24; OLG Zweibrücken Rpfleger 1988, 149 ; Krzywon BWNotZ 1988, 69; Palandt/Edenhofer Anm. 3 .; Soergel/Wolf Rn. 7, MünchKomm/Musielak BGB Rn. 8 m.w.Nachw., jeweils zu § 2273).

    Der Senat übernimmt diese Ansicht, und gibt als für diese Geschäftsaufgabe allein zuständiger Senat die frühere Rechtsprechung (BayObLGZ 1974, 7) ausdrücklich auf.

  • OLG Saarbrücken, 21.07.1988 - 5 W 122/88

    Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung des Erbvertrages eines

    Während ein Teil der Rechtsprechung und das überwiegende Schrifttum im wesentlichen unter Hinweis auf vermeintliche Zweckmäßigkeitsvorzüge sowie eine fehlende Einschränkung des § 2261 S. 2 BGB durch § 2273 BGB von der Zuständigkeit des für den ersten Erbfall zuständigen Nachlaßgerichts ausgehen (BayObLGZ 1974, 7, 8; OLG Hamm OLGZ 1972, 73, 74, OLGZ 1975, 94 sowie OLGZ 1987, 283; OLG Celle, Rpfleger 1979, 24; Palandt - Edenhofer, 47.Aufl., Anm. 3 zu § 2273 BGB m. w. N.; Musielak, Münchener - Kommentar, Rdnr. 8 zu § 2273 BGB m. w. N.), wie dies auch die insoweit allerdings nicht verbindliche Aktenordnung in § 27 Abs. 4 S. 5 vorsieht, hält ein anderer Teil der Rechtsprechung die Zuständigkeit des bisherigen Verwahrungsgerichts für gegeben (KG Rpfleger 1972, 405, Rpfleger 1977, 24, Rpfleger 1981, 304; OLG Köln Rpfleger 1975, 249, SchlHOLG SchlHA 1978, 101; OLG Oldenburg. NJW-RR 1987, 265).

    Trotz der Abweichung der Auffassung des Senats von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte bedurfte es nicht einer Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG , da das Oberlandesgericht im Verfahren nach § 5 FGG nicht als Rechtsbeschwerdegericht entscheidet (Keidel - Kuntze - Winkler, 12. Aufl., Rdnr. 36 zu § 5 FGG m. w. N.; BayObLGZ 1974, 7, 9; BGHZ 48, 228).

  • KG, 31.03.1981 - 1 AR 18/81
    An dieser Auffassung, der die sonst in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Meinung entgegensteht (vgl. aus neuerer Zeit etwa OLG Hamm Rpfleger 1971, 398; OLGZ 1975, 94; BayObLGZ 1974, 7; OLG Celle Rpfleger 1979, 24; ferner die Nachweise in BGB-RGRK/Kregel, 12. Aufl. § 2273 Rdn. 15), hält der Senat nach erneuter Prüfung fest; wegen der Begründung kann auf die ausführlichen Darlegungen in dem Beschluß des Senats vom 9. November 1971 (Rpfleger 1972, 405) verwiesen werden, die einer ausführlichen Wiederholung und Ergänzung nicht bedürfen, da auch die Vertreter der Gegenmeinung - soweit ersichtlich - seitdem keine neuen wesentlichen Argumente zur Stützung ihrer Auffassung entwickelt haben.

    Wenn das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1974, 7) meint, es sei, da die für die Eröffnung von Erbverträgen (§ 2261 mit § 2300 BGB) geltende Vorschrift durch die Sonderregelung des § 2273 BGB nicht eingeschränkt werde, nach erfolgter erster Eröffnung eines Erbvertrages nach der allgemeinen Vorschrift des § 2261 S. 2 BGB zu verfahren, so trifft das nicht das Problem.

  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof kommt im Verfahren nach § 5 FGG nicht in Betracht (OLG Zweibrücken OLGR 1997, 207; BayObLGZ 1974, 7, 9; KG OLGZ 1970, 96, 108; Jansen § 5 FGG Rn. 24; Keidel/Sternal § 5 FGG Rn. 36).
  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt für einen ähnlich gelagerten Streit zwischen dem Amtsgericht der Fürsorge des § 74 FGG und einem Nachlaßgericht abweichend von der vom Senat vertretenen Auffassung die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG bejaht hat (OLGZ 1994, 340 [341]), kommt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG nicht in Betracht, da das Oberlandesgericht in dem Bestimmungsverfahren nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG nicht als Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der weiteren Beschwerde tätig wird (BayObLGZ 1974, 7 [9]; KG, OLGZ 1970, 96 [108]; OLG Zweibrücken, OLGR 1997, 206; Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 36).
  • OLG Zweibrücken, 02.07.1998 - 2 AR 33/98

    Zuständigkeit für besondere amtliche Verwahrung des Testaments

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  • OLG Stuttgart, 24.03.1988 - 8 AR 28/87

    Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung von

    Die eine Meinung geht davon aus, daß auch bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen nach § 2261 Satz 2 BGB zu verfahren, also die Urschrift des Testaments nebst einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls dem für den Erstverstorbenen zuständigen Nachlaßgericht zu übersenden sei, das dann seinerseits die besondere amtliche Verwahrung durchzuführen habe (z. B. BayObLGZ 1974, 7, 9; OLG Celle, Rpfleger 1977, 24 ; OLG Hamm, OLGZ 1972, 73; 1987, 283 [hier: I (174) 231 a-b; ebenso OLG Zweibrücken, MDR 88, 233 Ä hier: I (174) 233 a]).
  • OLG Hamm, 26.03.1990 - 15 Sbd 2/90

    Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Weiterverwahrung eines

    Einerseits wird die Auffassung vertreten, daß § 2261 S. 2 BGB zur Zuständigkeit desjenigen AG führe, das die Aufgaben des Nachlaßgerichtes nach dem Tode des Erstversterbenden wahrzunehmen habe (frühere Rspr. des BayObLG BayObLGZ 1974, 7 f. = Rpfleger 1974, 156 ; OLG Celle Rpfleger 1979, 24 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1988, 149 ; aus der Kommentar-Lit.: MünchKomm/Musielak, 2. Aufl., Rd.-Nr. 8; Soergel/Wolf, 11. Aufl., Rd.-Nr. 7; Staudinger/Kanzleiter, 12. Aufl., Rd.-Nr. 16; Erman/ Hense/Schmidt, B. Aufl., Rd.-Nr. 4; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl., Rd.-Nr. 12, je zu § 2273 BGB).
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