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   BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74   

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BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74 (https://dejure.org/1974,1596)
BayObLG, Entscheidung vom 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74 (https://dejure.org/1974,1596)
BayObLG, Entscheidung vom 21. November 1974 - BReg. 1 Z 102/74 (https://dejure.org/1974,1596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 699
  • BayObLGZ 1974, 446
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Aus diesem Grund steht das Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, nur der Partei zu, ein Bevollmächtigter hat aus eigener Person kein Ablehnungsrecht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. November 1974 - 1 Z 102/74 -, …
  • BFH, 21.09.1977 - I B 32/77

    Verhältnis zwischen Richter und Prozeßbevollmächtigten - Prozeßpartei - Besorgnis

    Spannungen zwischen dem Prozeßvertreter und einem Richter könnten zwar im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit bei der Partei begründen, indes nur dann, wenn eine ablehnende Einstellung des Richters gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten in dem einschlägigen Verfahren selbst irgendwie in Erscheinung getreten sei (Hinweis auf den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 21. November 1974 I Z 102/74, NJW 1975, 699 mit weiteren Nachweisen).

    b) Es ist allerdings in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß auch ein gespanntes Verhältnis zwischen dem Prozeßbevollmächtigten einer Partei und einem Richter ausnahmsweise die Ablehnung des Richters durch die Partei begründen kann (vgl. Beschluß des BayObLG 1 Z 102/74; Stein-Jonas, a. a. O., Anm. II 2 zu § 42 ZPO; Baumbach-Lauterbach, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 35. Aufl., Anm. 2 B zu § 42; Teplitzky, Juristische Schulung 1969 S. 318 [321], mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die

    Dementsprechend steht den Prozessbevollmächtigten aus eigener Person kein Ablehnungsrecht zu (OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 126, 127; OLG Nürnberg MDR 1972, 332; BayObLG NJW 1975, 699; OLG Hamm NJW 1951, 731; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 42 Rdnr. 13; MüKo/Feiber, ZPO § 42 Rdnr. 3; Zöller/Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 42 Anm. B Ib; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 58. Aufl. § 42 Rdnr. 4; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. § 42 Rdnr. 2).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 2 Z 63/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit findet auch im Wohnungseigentumsverfahren als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statt; die §§ 42 ff. ZPO sind entsprechend anwendbar (BayObLGZ 1974, 446/447 m.w.Nachw.; BayObLG ZMR 1987, 67).

    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden daher aus (BayObLGZ 1974, 446/447 m.w.Nachw.; BayObLG ZMR 1987, 67).

  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren

    Die Ablehnung eines Richter ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehen (§ 6 FGG) und richtet sich nach den §§ 42 bis 48 ZPO mit der Folge, dass auch das Rechtsmittelsystem der ZPO gilt (vgl. BayObLGZ 1974, 446; Senat NZM 2001, 547 = OLGR Köln 2001, Keidel/ Zimmermann, FGG, 14. Aufl., § 6 Rdn. 56 jeweils m. Nachw.).
  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 14/08

    Richterablehnung: Ablehnungsrecht eines Prozessbevollmächtigten; fehlende

    Solches aber ist unstatthaft, denn das Ablehnungsrecht steht nicht dem Prozessbevollmächtigten als solchem zu (vgl. BayObLG NJW 1975, 699 m.w.N.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 126; OLGR Hamm 96, 45; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl., § 424 Rn. 1; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 2).
  • OLG München, 10.01.2007 - 34 SchH 7/06

    Schiedsrichterablehnung bei Drohung mit Strafanzeige gegenüber Parteivertreter

    Der Verfahrensbevollmächtigte hat aus eigener Person kein Ablehnungsrecht (BayObLG NJW 1975, 699).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Verfahren der Richterablehnung

    Die gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde - zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 42 ff. ZPO im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, S. 748 ff.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl. 1999, Rnr. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rnr. 52 zu § 44 - ist zulässig, da die Nichteinhaltung der Notfrist von zwei Wochen zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG; dazu, daß sich die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß nach den Vorschriften des FGG richtet, vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 1974, S. 446 ff., 447) vom Beschwerdeführer infolge Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung nicht verschuldet war, so daß dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag (As. 295) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war (§ 22 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 248/02

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

    Die Ablehnung eines Richter ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehen (§ 6 FGG) und richtet sich nach den §§ 42 bis 48 ZPO mit der Folge, dass auch das Rechtsmittelsystem der ZPO gilt (vgl. BayObLGZ 1974, 446; Senat NZM 2001, 547 = OLGR Köln 2001, Keidel/ Zimmermann, FGG, 14. Aufl., § 6 Rdn. 56 jeweils m. Nachw.).
  • BFH, 28.01.1986 - VII B 118/85

    Ablehnung eines ganzen Senats ohne Angabe von Ablehnungsgründen gegen die

    Zwar ist anerkannt, daß auch ein gespanntes Verhältnis zwischen dem Prozeßbevollmächtigten und einem Richter ausnahmsweise die Ablehnung des Richters durch die Partei begründen kann (vgl. BFH, Beschluß vom 21. September 1977 I B 32/77, BFHE 123, 305, 307, BStBl II 1978, 12 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 21. November 1974 1 Z 102/74, Neue Juristische Wochenschrift 1975, 699; Tipke/Kruse, a.a.O., § 51 FGO Tz. 8, aa); doch gilt dies nur, wenn die ablehnende Einstellung des Richters gegenüber dem Prozeßbevollmächtigten auch der Partei gegenüber irdendwie in Erscheinung getreten ist.
  • BayObLG, 11.04.1979 - BReg. 2 Z 44/78

    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter auf Einsicht in die zu einer

  • LAG Hessen, 24.09.1996 - 9 Sa 407/96

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit - unzulässiger Antrag

  • BayObLG, 28.09.1995 - 2Z BR 51/95

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen einer Äußerung in einem anderen

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 48/00

    Ablehnung des Richters im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 08.07.1999 - 2Z BR 87/99

    Vorsorge für das Einlagen eines Rechtsmittel bei Auslandsreise eines Beteiligten

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 2/94

    Zur Anwendbarkeit des § 43 ZPO im Wohnungseigentumsverfahren

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