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   BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75   

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BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75 (https://dejure.org/1975,5963)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75 (https://dejure.org/1975,5963)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1975 - BReg. 2 Z 22/75 (https://dejure.org/1975,5963)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2073 (Ls.)
  • BayObLGZ 1975, 161
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Abstimmung eines Verwalters als Vertreter anderer

    Bei der Auslegung hat das Wohnungseigentumsgericht den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (BayObLGZ 1975, 161/164).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05

    Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von

    Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161; FGPrax 2005, 106).
  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines

    In Wohnungseigentumssachen ist das Gericht befugt, Sachanträge ohne Bindung an den Wortlaut nach pflichtgemäßem Ermessen auszulegen und die gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161/164).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03

    Wohnungseigentum: mangelhafte Ausfugung einer Klinkerfassade im Sockelbereich

    Dabei hat das Gericht grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; BayObLGZ 1975, 161).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    Die von den Antragsteilern geltend gemachten Ansprüche auf Rechnungslegung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung betreffen die frühere Verwaltertätigkeit des Antragsgegners; dieser Zusammenhang der streitigen Ansprüche mit den Verwalterpflichten ( §§ 21 Abs. 4, 28 WEG , 259 Abs. 2 BGB ) läßt den hierfür eröffneten Rechtsweg über die Dauer des Verwaltervertrages hinaus fortbestehen, da es hierbei um noch nicht erledigte Aufgaben des Verwalters im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG geht und damit der für die Frage des Rechtsweges maßgebliche Gemeinschaftsbezug fortbesteht (vgl. nur BayObLGZ 1975, 161, 163; OLG Hamm OLGZ 1975, 157, 158, jew. m.w.N.).

    In einem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist das Gericht grundsätzlich nicht an den Inhalt der Sachanträge gebunden, sondern hat unabhängig vom Wortlaut den Willen der Antragsteller zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut eine der Beilegung des Streits dienende sachgerechte Entscheidung zu finden (Allgem. Meinung; vgl. nur BayObLGZ 1975, 161, 164 m.w.N.).

  • BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04

    Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des

    Im Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161/164).
  • KG, 12.09.1988 - 24 W 5887/87

    Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm

    Der Wohnungseigentümerverwalter ist außerdem nach der ihm erteilten Entlastung in aller Regel nicht mehr verpflichtet, Auskunft über die von ihm geführten Geschäfte zu erteilen (OLG Düsseldorf, DWE 1981, 25; BayObLGZ 1975, 161 (165); Rpfleger 1980, 192; Weitnauer, WEG, § 28 Rdnr. 17 und Augustin, in: RGRK, § 28 WEG Rdnr. 31).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 219/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit und Auslegungsfähigkeit von Anträgen;

    Dabei hat es grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; BayObLGZ 1975, 161).
  • OLG München, 26.04.2005 - 32 Wx 27/05

    Anwaltliche Fristenkontrolle im Wohnungseigentumsverfahren

    In Verfahren nach § 43 WEG hat das Gericht grundsätzlich ohne Bindung an den Wortlaut der Sachanträge die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene sachgerechte Entscheidung zu finden (BayObLGZ 1975, 161/164).
  • OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auch in Wohnungseigentumssachen nicht an die Sachanträge der Beteiligten gebunden; sofern ein Verfahrensantrag vorliegt, hat es den wirklichen Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut der Willenserklärung nach pflichtgemäßem Ermessen eine sachgerechte Entscheidung zu finden (vgl. BayObLGZ 1974, 172, 174; 1975, 161, 164).
  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

  • OLG Stuttgart, 08.07.1977 - 8 W 572/76

    Möglichkeit der Mitwirkung des zum Verwalter bestellten Wohnungeigentümers bei

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

  • BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen einen früheren Verwalter ;

  • BayObLG, 11.04.1979 - BReg. 2 Z 44/78

    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter auf Einsicht in die zu einer

  • BayObLG, 24.10.1978 - BReg. 2 Z 45/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 07.01.1980 - BReg. 2 Z 9/79

    Abberufung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage; Kostenentscheidung nach

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