Rechtsprechung
BayObLG, 02.07.1975 - BReg. 3 Z 24/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1975, 244
Wird zitiert von ... (10)
- BayObLG, 12.11.1991 - BReg. 1 Z 43/91
Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 115/99
Verdrängung der Betreuungsgebühr im Abgeltungsbereich der Hebegebühr
Beim Vorhandensein mehrerer Anhaltspunkte für einen höheren Wert sind im Rahmen der Ermessensausübung des Gerichts diejenigen heranzuziehen, die am zuverlässigsten sind, um dem Verkehrswert des Grundbesitzes möglichst nahe zu kommen ( BayObLGZ 1975, 244 /250 und 1979, 69/76; OLG Köln JurBüro 1990, 1016 /1017).Sind - wie hier - genügend Anhaltspunkte für einen den Ertragswert übersteigenden, näher beim Verkehrswert liegenden Wert vorhanden, so stellt dieser Wert den Geschäftswert dar, für landund forstwirtschaftliche Grundstücke besteht hier keine Ausnahmeregelung ( BayObLGZ 1972, 297 /299; 1975, 244/248; BayObLG JurBüro 1994, 237 /238).
- OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
Zulässige Bezugnahme in einem privatschriftlichen Testament
Dazu gehören auch Pflichtteilsansprüche (BayObLGZ 1975, 244, 252), hier also das bei einer alleinigen Erbenstellung der Beteiligten zu 3) bestehende Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers, das die Hälfte des Nachlasses ausmacht.
- BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 178/98
Wertermittlung bei Grundstücken
Beim Vorhandensein mehrerer Anhaltspunkte für einen höheren Wert sind im Rahmen der Ermessensausübung des Gerichts diejenigen heranzuziehen, die am zuverlässigsten sind, um dem Verkehrswert des Grundbesitzes möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1975, 244/250 und 1979, 69/76; OLG Köln JurBüro 1990, 1016/1017).Sind - wie hier - genügend Anhaltspunkte für einen den Ertragswert übersteigenden, näher beim Verkehrswert liegenden Wert vorhanden, so stellt dieser Wert den Geschäftswert dar, für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke besteht hier keine Ausnahmeregelung (BayObLGZ 1972, 297/299; 1975, 244/248; BayObLG JurBüro 1994, 237/238).
- BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 345/00
Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinserteilungsverfahren
Darüber gibt es in Rechtsprechung und Literatur keinen Streit (vgl. BayObLGZ 1975, 244/252;… Korintenberg/Lappe KostO 14. Aufl. § 107 Rn. 32;… Mümmler Anm. zu OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 93/94 und Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort Erbschein Rn. 3.13). - BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93
Schätzung des Grundstückswerts nach § 19 Abs. 2 KostO
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 07.04.2000 - 15 W 171/99
Bezeichnung des Gebührentatbestandes für den Entwurf einer Urkunde bei …
Er hatte zunächst lediglich die Auffassung vertreten, daß der Ertragswert bei der Grundstücksbewertung nach § 19 KostG nicht in der Weise maßgebend ist, daß über ihn nicht hinausgegangen werden dürfte, wenn genügend Anhaltspunkte für einen höheren, näher beim Verkehrswert liegenden Wert vorhanden sind (BayObLGZ 1972, 297, 299; 1975, 244, 248 = DNotZ 1976, 57 ). - BayObLG, 12.07.1984 - BReg. 1 Z 93/82
Bestimmung des Geschäftswerts für die Erteilung eines Erbscheins nach dem Wert …
Zudem würde die Berücksichtigung von Besonderheiten der Pflichtteilsberechnung, wozu nicht nur die Berechnung des Erhöhungsbetrages, sondern auch Anrechnungen gemäß § 2315 BGB , eine Ausgleichungspflicht gemäß § 2316 BGB und eine abweichende Bewertung von Nachlaßgegenständen (z.B. § 2312 BGB ) gehören, das kostenrechtliche Verfahren unzumutbar erschweren (vgl. BayObLGZ 1975, 244/252 f.). - OLG Düsseldorf, 13.07.1994 - 3 Wx 303/94
Geschäftswert für Erbschein-Einziehungsverfahren
a) Als Nachlaßverbindlichkeit im Sinne von § 1967 Abs. 2 BGB ist zunächst der Pflichtteilsanspruch der Beteiligten zu 2 zu berücksichtigen (BayObLGZ 1975, 244, 252; Büro 1983, 899 f). - BayObLG, 22.01.1993 - 1Z BR 106/92
Abänderung der Geschäftswertfestsetzungen im Beschwerdeverfahren; Statthaftigkeit …
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