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   BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74   

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BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74 (https://dejure.org/1975,11629)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74 (https://dejure.org/1975,11629)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1975 - BReg. 2 Z 65/74 (https://dejure.org/1975,11629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen zu können, die in einer Miteigentümersammlung beschlossen wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1975, 288
  • BayObLGZ 1975, 53
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 7/73
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Diesen Beschluß hatten die Antragsgegner (im Ergebnis ohne Erfolg; vgl. Senatsbeschluß BReg. 2 Z 7/73 vom 19.3.1973) gemäß § 23 Abs. 4 WEG angefochten und wegen der behaupteten Unzulässigkeit der Stillegung von Beitragsleistungen für diesen Zweck die Zahlung ihres Lastenbeitrags (§ 28 Abs. 2 WEG) eingestellt bzw. eingeschränkt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen sei insoweit auf Nr. 11 B 2 des den Beteiligten bekannten Senatsbeschlusses vom 19.3.1973 (BReg. 2 Z 7/73) verwiesen.

  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Dieser Grundsatz kann aber für das "echte Streitverfahren" in Wohnungseigentumssachen, das dem Zivilprozeß angenähert ist (BayObLGZ 1974, 9/11 = NJW 1974, 229), keine Gültigkeit beanspruchen (vgl. BayObLGZ 1972, 246 = Rpfleger 1972, 411; Jansen aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 58-59; Keidel/Winkler aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 3-4, § 12 Rdnr. 111, § 23 Rdnr. 5).

    Die Sachdienlichkeit einer solchen Änderung im Verfahrensgegenstand wird insbesondere dort regelmäßig zu bejahen sein, wo im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ein Beschluß der Wohnungseigentümer den ursprünglichen Verfahrensgegenstand berührt (BayObLGZ 1972, 246).

  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Die Antragsgegner hatten ihren Zahlungsverzug zu vertreten (§ 285 BGB), denn auch die Anfechtung des Beschlusses der Wohnungseigentümer vom 18.3.1971 über die Beitragshöhe berechtigte die Antragsgegner nicht zur Zahlungsverweigerung, Zunächst ist gegenüber der Beitragslast der Wohnungseigentümer die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts schon wegen der Zweckbindung dieser Beiträge für eine fortdauernd ordnungsgemäße Verwaltung ausgeschlossen (BayObLGZ 1971, 313/319; Bärmann/Pick WEG 2. Aufl. § 16 Rdnr. 99; Palandt/Degenhart BGB 34. Aufl. WEG § 16 Anm. 3; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 16 Rdnr. 9).

    Gegen die Zulässigkeit solcher Anträge der Antragsgegner bestehen keine durchgreifenden Bedenken (BayObLGZ 1971, 313/324; OLG Hamm NJW 1973, 2300).

  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Ist demnach auch das Verfahrensergebnis für die Kostenfolge nicht schlechthin ausschlaggebend, so wird doch das mutmaßliche (d. h. ohne die Erledigung zu erwarten gewesene) streitige Verfahrensergebnis bei der Ermessensausübung des Gerichts maßgeblich zu berücksichtigen sein (BayObLGZ 1973, 30/33 = …
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Dieser Grundsatz kann aber für das "echte Streitverfahren" in Wohnungseigentumssachen, das dem Zivilprozeß angenähert ist (BayObLGZ 1974, 9/11 = NJW 1974, 229), keine Gültigkeit beanspruchen (vgl. BayObLGZ 1972, 246 = Rpfleger 1972, 411; Jansen aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 58-59; Keidel/Winkler aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 3-4, § 12 Rdnr. 111, § 23 Rdnr. 5).
  • BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73

    Rechtskraft; Interventionswirkung; Vorentscheidung; Vorverfahren; Wiederaufnahme;

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Dieser Grundsatz kann aber für das "echte Streitverfahren" in Wohnungseigentumssachen, das dem Zivilprozeß angenähert ist (BayObLGZ 1974, 9/11 = NJW 1974, 229), keine Gültigkeit beanspruchen (vgl. BayObLGZ 1972, 246 = Rpfleger 1972, 411; Jansen aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 58-59; Keidel/Winkler aaO Vorbem. §§ 8-18 Rdnrn. 3-4, § 12 Rdnr. 111, § 23 Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Schließlich konnten die Antragsgegner auch nicht ernstlich erwarten, mit ihren Einwänden gegen die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage durchzudringen; anders als in dem vom Oberlandesgericht Hamm (OLGZ 1971, 96 = Rpfleger 1970, 400) entschiedenen Fall war hier im Jahr 1971 eine angemessene Instandhaltungsrücklage noch nicht vorhanden und deshalb der Entschluß der Eigentümer, eine solche anzusammeln, durch das Gesetz (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG) vorgegeben.
  • OLG Hamm, 04.09.1973 - 15 W 34/73
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Gegen die Zulässigkeit solcher Anträge der Antragsgegner bestehen keine durchgreifenden Bedenken (BayObLGZ 1971, 313/324; OLG Hamm NJW 1973, 2300).
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Da hier die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand verfügen (vgl. zur Beschlußanfechtung BayObLGZ 1974, 172/174 f. = Rpfleger 1974, 268), spricht nichts gegen die Zulässigkeit einer Antragserweiterung, Antragsänderung oder eines Gegenantrags auch noch im Verfahren über die Erstbeschwerde unter den Voraussetzungen der §§ 264, 529 ZPO, wenn also die Sachdienlichkeit hierfür spricht oder der Gegner dem zustimmt.
  • FG München, 25.02.1975 - II 30/73
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74
    Auf den Widerspruch der Antragsgegner gegen beide Zahlungsbefehle nahm der Antragsteller aus Verfahrens gründen (§ 43 WEG) das Mahngesuch über 88 DM zurück und machte diesen Anspruch mit Antrag vom 18./19.2.1973 im Verfahren gemäß § 43 WEG gesondert geltend (1 UR II 30/73 des AG Nürnberg).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Das ist zwar legitim (BayObLGZ 1975, 53, 57; Kreuzer in: Köhler/Bassenge, aaO, Rdn. 34; Staudinger/Kreuzer, aaO, § 18 Rdn. 33), nimmt der Abmahnung aber ihren eigentlichen Sinn und genügt deshalb nicht.
  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid;

    Die Veräußerung der Wohnungen des Antragstellers zu 7) und der Antragsgegnerin während des Rechtsbeschwerdeverfahrens, also nach Rechtshängigkeit, ändert an der Fortsetzung des Verfahrens unter den bisherigen Beteiligten nichts, da § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (früher § 263 Abs. 2 Nr. 2) entsprechend anzuwenden ist (BayObLGZ 1975, 53/55; Senatsbeschlüsse vom 18.9.1979 BReg. 2 Z 37/78; Bärmann WEG 3. Aufl. RdNr. 48, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 4q, je zu § 43; Palandt BGB 38. Aufl. § 43 WEG Anm. 4; vgl. auch KG NJW 1970, 330/331 f.; auch die §§ 265, 325, 727 ZPO finden demgemäß entsprechende Anwendung - Senatsbeschlüsse vom 18. und 28.9.1979, s.o.; vgl. Bärmann § 43 RdNr. 48, § 45 RdNr. 84; Rietschel IM § 43 WEG Nr. 1; Merle/Trautmann NJW 1973, 118/121 f. -).

    Den Übergang im zweiten Rechtszug vom Verwalter als Antragsteller in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer zu diesen als Antragstellern, vertreten durch den Verwalter, hat das Landgericht ohne Rechtsfehler in entsprechender Anwendung des § 263 ZPO (früher § 264; vgl. BayObLGZ 1975, 53/57; Weitnauer/Wirths § 44 RdNr. 28) für sachdienlich erachtet.

    Zwar sind in Wohnungseigentumssachen aus verfahrens-wirtschaftliche Gründen in der Regel auch Gegenanträge - entsprechend den für die Widerklage (§ 33 ZPO) geltenden Grundsätzen - zulässig (BayObLGZ 1971, 313/323 ff.; 1975, 53/57; 1979 Nr. 21 = Rpfleger 1979, 267; KG OLGZ 1976, 266/271 f.).

    Hier erstmals gestellte Gegenanträge sind in entsprechender Anwendung von § 530 Abs. 1 ZPO (früher § 529 Abs. 4) nur zuzulassen, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht die Geltendmachung der Ansprüche in dem anhängigen Verfahren für sachdienlich hält (BayObLGZ 1975, 53/57).

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Über die Geltendmachung eines solchen Anspruches entscheidet grundsätzlich die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer; denn die Einziehung von Forderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer ist Gegenstand gemeinschaftlicher Verwaltung i.S. von § 21 Abs. 1 WEG (so im Ausgangspunkt zutreffend BayObLGZ 1975, 53, 58; 1975, 177, 180; vgl. auch Röll in MünchKomm, BGB, § 21 WEG Rdn. 4).
  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

    So ist es auch dann, wenn nach dem Willen der Testierenden die Bestimmungen des früheren gemeinschaftlichen Testaments als solche zwar weiter bestehen, aber durch das spätere gemeinschaftliche Testament ergänzt werden sollen (vgl. BayObLGZ 1975, 53/56; 1960, 192/195 f.; BGB-RGRK RdNr. 1 a.E., MünchKomm RdNr. 4 a.E., Palandt Anm. 2, Soergel RdNr. 1, je zu § 2292 BGB und jeweils für die Ergänzung eines früheren Erbvertrags durch späteres gemeinschaftliches Testament).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Hingegen wird in echten Streitverfahren eine entsprechende Anwendung der oben genannten Vorschriften befürwortet (vgl. BayObLGZ 1975, 53; NJW-RR 1998, 8; Keidel/Sternal, a.a.O., Rdn 10).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98

    Wohnungseigentum

    Daran liegt eine - auch in WEG-Verfahren zulässige - Klageänderung im Sinne von §§ 263, 264 ZPO, die auch noch im Beschwerdeverfahren möglich ist, § 523 ZPO (vgl. Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 44 Rdnr. 37; Weitnauer, WEG 8. Aufl. Anhang § 43 Rdnr. 4; BayObLGZ 1975, 53, 56 f).

    Auch wenn eine Instanz verloren geht, ist nämlich Sachdienlichkeit zu bejahen, wenn - wie hier - der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BayObLGZ 1975, 53, 57; allgemein Baumbach/Hartmann, ZPO 57. Aufl. § 263 Rdnrn. 26 und 28 jew. m.w.N.).

  • OLG München, 22.12.2006 - 32 Wx 165/06

    Fortführung anhängiger Verfahren durch Wohnungsverwalter nach Aufhebung der

    Da ein gewillkürter Beteiligtenwechsel in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht mehr möglich ist (BayObLGZ 1975, 53), wäre der ursprüngliche Eigentümer ansonsten rechtlos gestellt.
  • OLG Frankfurt, 22.09.2004 - 20 W 428/01

    Wohnungseigentum: Anforderungen an den Beschlussanfechtungsantrag;

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob die Sachdienlichkeit auch für die Anfechtung eines im Lauf des gerichtlichen Verfahrens gefassten Beschlusses, der den ursprünglichen Verfahrensgegenstand berührt, im Beschwerdeverfahren zu bejahen ist, obwohl der Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG beim Amtsgericht zu stellen ist (so BayObLGZ 1975, 53, 56).
  • LG Berlin, 26.10.2012 - 55 S 342/11

    Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft

    Auch der in der Erstbeschwerdeinstanz in zulässiger Weise (BayObLGZ 1975, 53/57) erweiterte Zinsantrag des Antragstellers ist - unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens - begründet (§ 284 Abs. 1 Satz 2, § 286 Abs. 1 BGB).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    In echten Streitverfahren wird eine entsprechende Anwendung hingegen befürwortet (BayObLGZ 1975, 53/56f; BayObLG WuM 1989, 451/453 und 1991, 413; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 23 FGG Rn. 10; Keidel/Kuntze aaO).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

  • OLG München, 02.06.2005 - 32 Wx 35/05

    Beurteilung des Risikos erhöhter Brandausbreitung durch bauliche Veränderung

  • BayObLG, 21.04.1988 - BReg. 2 Z 119/87

    Befugnis zur Aufstellung eines Wäschetrockners durch Beschluß der

  • OLG Zweibrücken, 28.01.1987 - 3 W 14/87

    Beschwerde gegen die Versagung der Nutzung von Wohnraum als Billard-Cafe;

  • LG Saarbrücken, 07.12.2005 - 1 WEG II 47/05

    Optische Beeinträchtigung bei Begrünung?

  • BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78

    Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Anspruchs auf

  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 121/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Miteigentum; Sondereigentum;

  • BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 44/82

    Kosten einer Entziehungsklage gem. § 18 WEG zählen auch in einer

  • BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80

    Abgrenzung einer bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums von einer

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